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Von PKV in der GKV Familienversicherung!!!!!
Verfasst: 23.11.2015, 16:47
von alex2003a
Bin 45 Jahren alt, Selbständiger und in PKV versichert.
Meine Frau ist berufstätig und in der GKV.
Jetzt, wenn mein Projekt zu Ende geht, möchte ich eine Beschäftigungspause machen und zurück in der Familienversicherung kommen.
Ich stelle Antrag in der Familienversicherung, da ich ab Januar keine Beschäftigung habe. Die Rechnungen von November und Dezember aus selbständige Tätigkeit werden in Januar abgeglichen. Kann ich trotzdem ab Januar in der Familienversicherung?
Hat hier schon jemand diesen Weg genommen und war eine Wechsel möglich? Was soll ich noch beachtet werden?
Verfasst: 23.11.2015, 16:56
von alex2003a
Meine Absicht ist die PKV zu verlassen.
Einiege Monate möchte ich Beschäftigungspause machen um in der Familienversicherung zu kommen.
Reicht dann, wenn ich keine Einnahmen habe?
Später plane ich die Festanstellung. Ist korrekt, dass Beitragsbemessungsgrenze ca 56.000 EUR ist?
Wenn ich < als 56.000 EUR erste 12 Monate verdiene, dann bleibe ich in der GKV.
Ist alles korrekt? Habe ich etwas vergessen?
Verfasst: 09.12.2015, 20:40
von urson
was verstehst du denn unter Beschäftigungspause? bleibst du weiterhin selbständig und bist dann nur ohne Einnahmen?
Verfasst: 24.01.2016, 13:40
von alex2003a
urson hat geschrieben:was verstehst du denn unter Beschäftigungspause? bleibst du weiterhin selbständig und bist dann nur ohne Einnahmen?
ja, die Selbständigkeit still legen und in der Familienversicherung wechseln (keine Einnahmen aus selbständige Tätigkeit)
Zurück in die Familienversicherung
Verfasst: 19.02.2016, 14:25
von insurer
Geht nicht. Solange Dein Gewerbe angemeldet ist, bist Du hauptberuflich selbstständig und das ist ein Ausschluß für die Familienversicherung.
Verfasst: 27.11.2016, 12:01
von logos2
@Insurer:
Man muß keineswegs das Gewerbe gleich komplett abmelden. Vielmehr ist der GKV glaubhaft darzulegen, daß man künftig nur noch geringe Arbeitsstunden (max. ca. 18 Stunden/Woche) aufwendet u. natürlich das max. persönl. Gesamteinkommen eng begrenzt bleibt.
Mich würde für einen Angehörigen mal interessieren: Ein 60-Jähriger Selbständiger
kam üb. die Familienversicherung in die GKV (ohne Gewerbeabmeldung!). Nachdem
er später seine selbst. Tätigkeit wieder etwas erweiterte, fiel er zwar aus der Familienvers., blieb aber in der GKV, mußte jedoch einen höheren GKV-Beitrag auf Basis seines Gesamteinkommens zahlen.
FRAGE: Der Selbständige hat seine Tätigkeit wieder eingeschränkt unter die
gesetzl. GKV-Grenzen. Kann er wieder in die GKV-Familienversicherung zurück?
Verfasst: 22.04.2017, 16:44
von Apolon
logos2 hat geschrieben:
Mich würde für einen Angehörigen mal interessieren: Ein 60-Jähriger Selbständiger
kam üb. die Familienversicherung in die GKV (ohne Gewerbeabmeldung!).
Und wann hat dies stattgefunden? vor 2009?
Nachdem
er später seine selbst. Tätigkeit wieder etwas erweiterte, fiel er zwar aus der Familienvers., blieb aber in der GKV, mußte jedoch einen höheren GKV-Beitrag auf Basis seines Gesamteinkommens zahlen.
FRAGE: Der Selbständige hat seine Tätigkeit wieder eingeschränkt unter die
gesetzl. GKV-Grenzen. Kann er wieder in die GKV-Familienversicherung zurück?
Welche Einkünfte hat er denn? aus seiner Arbeit, aus Vermietung, Verpachtung, Zinserträge, Rente, usw.?