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Fehlende Versicherungszeiten Geringfügige Beschäftigung

Verfasst: 22.11.2015, 18:05
von Susan2003
Hallo,
wer hat denn vor der Gründung der Minijobzentrale im Jahr 2003 die Verwaltung der Geringfügigen Beschäftigung übernommen?
Bei der Minijobzentrale sagte man mir wahrscheinlich die Krankenkassen.

Hintergrund ist der, das im Versicherungsverlauf 3 Jahre an Beiträgen fehlen und auch die entsprechenden Zeiten in der Krankenversicherung.
In den Einkommenssteuererklärungen ist sind aber immer, bis auf ein Jahr Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit aufgeführt, aus den Bescheiden geht aber leider nicht hervor, an wem die Sozialabgaben abgeführt wurden.

In der Fraglichen Zeit kommen 2 Krankenkassen in Frage, aber bei keinen ist der Zeitraum gemeldet wurden.

In einer Krankenkasse z.B war ich z.B nur 8 Monate Versichert.
Galt damals 1992 die 18 Monatsregelung, die man Mitglied bei einer Kasse sein musste noch nicht?

Gibt es denn eine Stelle, wo man Erfahren kann, ob meine Mutter evtl. noch bei einer andren Krankenkasse versichert war?

Vielleicht könnt Ihr mir ja die ein oder andre Frage beantworten.

Verfasst: 22.11.2015, 20:46
von Czauderna
Hallo,
meiner Erinnerung nach, waren die geringfügigen Beschäftigungen bei der Knappschaft untergebracht. Allerdings galt aber auch damals schon, dass diese Beschäftigungen keine Krankenversicherungspflicht auslösten, demnach musste man nicht zwingend krankenversichert gewesen sein.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.11.2015, 21:01
von Susan2003
Besten Dank.
Aber müsste ich dann nicht wenigstens über meinen Mann Familienversichert sein?
Kann man das rückwirkend noch beantragen, wenn es aus welchen Gründen auch immer damals nicht Gemacht wurde?

In einen Zeitraum von 9 Monaten meldet z.B eine Kasse keine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung, aber in der Pflegeversicherung.
Wie kann das denn sein?

Verfasst: 22.11.2015, 23:51
von Czauderna
[quote="Susan2003"]Besten Dank.
Aber müsste ich dann nicht wenigstens über meinen Mann Familienversichert sein?
Kann man das rückwirkend noch beantragen, wenn es aus welchen Gründen auch immer damals nicht Gemacht wurde?


Ja, wenn es sonst keine anderen Einkuenfte gab, dann bestand grundsätzlich der Anspruch auf Familienversicherung - ob das allerdings so lange rückwirkend geht, ich meine ja, weiß es aber nicht bestimmt


In einen Zeitraum von 9 Monaten meldet z.B eine Kasse keine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung, aber in der Pflegeversicherung.
Wie kann das denn sein?[/quote

Das kann sein, dass es nur eine Pflegeversicherung gab, allerdings, wie die damals zustande kam, dass kann nur die Krankenkasse sagen.
Ich kenne solche Faelle aus der Praxis eigentlich nur, wenn eben keine Familienversicherung möglich war oder kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz, z.B. Bei Zeitsoldaten.

Gruß
Czauderna

Verfasst: 23.11.2015, 15:24
von Susan2003
Besten Dank.
Ich habe jetzt bei der Krankenkasse die Versicherungszeiten meines Mannes angefordert, so das ich Rückwirkend die Familienversicherung beantragen kann.
Allerdings habe ich in der Fraglichen Zeit, bis auf ein Jahr immer Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung gemacht.
Gab oder gibt es bei der Familienversicherung auch Freibeträge?
Zumindest hoffe ich, das ich diese Zeiträume versicherungstechnisch anerkannt bekomme, wo bei der Geringfügigen Beschäftigung noch keine SV Pflicht bestand.

Verfasst: 23.11.2015, 15:53
von Rossi
Wenn Du sonst kein Einkommen hattest, dann dürfte die Einkommensgrenze bei der Fami nicht überschritten werden. Denn die Einkommensgrenze entsprach der sog. geringfügigen Grenze.

Verfasst: 24.11.2015, 13:26
von Susan2003
Besten Dank.
Ich habe bei der Kasse jetzt die Zeiten in denen mein Mann bei der Kasse Pflichtversichert war angefordert, wenn die vorliegen, dann beantrage ich die rückwirkende Familiebversicheung, für die Zeiträume die möglich sind.

Verfasst: 24.11.2015, 17:29
von Susan2003
Noch eine Frage.
Die Meldung über die Abgeführten Sozialabgaben, die die Krankenkasse im Rahmen des Bezuges von Krankengeld an die Agentur für Arbeit und an die DRV übermittelt, finden doch immer im laufe des Folgejahres statt.
Besteht denn die Möglichkeit, das diese Daten schon im Januar 2016 übermittelt werden, da die Rentenantragsstellung erfolgt?