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Steuerklassewechsel während KG -Rückzahlung Steuererklärung?

Verfasst: 20.11.2015, 12:57
von Franzi80
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die mir keine Ruhe lässt und hoffe, dass sich vielleicht jemand damit auskennt :?
Ich bin Anfang letzten Jahres arbeitslos geworden und hab ALG1 bezogen. Dann bin ich im August 2014 erkrankt und habe bis August 2015 KG bezogen.
Da sich mein Ex-Mann und ich uns letztes Jahr getrennt haben, habe ich im Februar 2015 meine Steuerklasse von 3 auf 1 gewechselt. Dies habe ich auch bei der KK angegeben, aber dort wurde ich darüber aufgeklärt, dass es das Sozialgesetz so vorsieht, dass sich eine Änderung der Steuerklasse nicht auf die Höhe des Krankengeldes auswirkt.
Seit September 2015 bin ich wieder gesund und bekomme wieder ALG 1 mit Stuerklasse 1.

Jetzt frage ich mich, ob es das Steuergesetz auch so sieht, dass mir das KG mit der Besteuerung der Klasse 3 zugestanden hat, oder ob ich jetzt nach meiner Steuererklärung das während dem Krankengeldbezug zu viel erhaltene Geld zurückzahlen muss.
Bei meiner Google-Recherche bin ich auf den Progressionsvorbehalt gestossen, aber es wurde dort immer nur von verheirateten Paaren ausgegangen.
Meine Sorge ist jetzt, dass ich nächstes Jahr total viel Steuern zurückzahlen muss, weil ich das KG auf Basis der Steuerklasse 3 bekommen habe, obwohl ich zu der Zeit schon Steuerklasse 1 hatte.

Ich hoffe, das konnte man jetzt einigermassen verstehen, vielen Dank fürs Lesen und allen schon mal ein schönes Wochenende.

Franzi

Verfasst: 20.11.2015, 15:16
von Czauderna
Hallo,
ich meine, das ist eine Frage für einen Steuerexperten - aus der Sicht der Krankenkasse ist das meiner Meinung nach richtig gelaufen - eine Änderung der Krankengeldhöhe wegen Steuerklassenwechsel erfolgt nicht - weder wird das Krankengeld erhöht noch gesenkt. wie das steuerlich aussieht, das, wie gesagt muss ein Steuerexperte sagen können.
Die Krankenkasse meldet jedenfalls dem Finanzamt die Höhe der bezogenen Entgeltersatzleistung (Krankenkgeld) im Daten austausch.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.11.2015, 16:08
von broemmel
Die Daten hast Du ja.

Nimm ein Programm z. B. Elster und lass rechnen.