Zählt Trennungsunterhalt zum (Gesamt)Einkommen
Verfasst: 13.11.2015, 20:28
Hallo ,
ich habe eine Frage und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Für eine Familienversicherung gilt, dass ein mitversicherter Familienangehöriger (Ehepartner) bis zu 450 Euro im Rahmen eines
Minijobs verdienen darf. Könnt ihr mir sagen, ob bspw. Ehegatten- oder Trennungsunterhalt dazu zählt bzw. ob Unterhalt
als Einkommen zählt?
Also würde der Unterhalt zu den 450 Euro dazugerechnet werden und man müsste sich demnach selbst versichern?
Gem. EStG dürfte dies eigentlich nicht der Fall sein und auch im gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Gesamteinkommen vom 24.10.2008 lese ich auch, dass Unterhalt nicht zum Einkommen zählt.
Aus dem "Fragebogen zur Überprüfung der Familienversicherung" geht Unterhalt auch nirgendwo separat hervor.
Trotz allem bin ich unsicher und wollte mich mal erkundigen.
Ich bedanke mich im Voraus und wünsche euch ein schönes Wochenende.
ich habe eine Frage und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Für eine Familienversicherung gilt, dass ein mitversicherter Familienangehöriger (Ehepartner) bis zu 450 Euro im Rahmen eines
Minijobs verdienen darf. Könnt ihr mir sagen, ob bspw. Ehegatten- oder Trennungsunterhalt dazu zählt bzw. ob Unterhalt
als Einkommen zählt?
Also würde der Unterhalt zu den 450 Euro dazugerechnet werden und man müsste sich demnach selbst versichern?
Gem. EStG dürfte dies eigentlich nicht der Fall sein und auch im gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Gesamteinkommen vom 24.10.2008 lese ich auch, dass Unterhalt nicht zum Einkommen zählt.
Aus dem "Fragebogen zur Überprüfung der Familienversicherung" geht Unterhalt auch nirgendwo separat hervor.
Trotz allem bin ich unsicher und wollte mich mal erkundigen.
Ich bedanke mich im Voraus und wünsche euch ein schönes Wochenende.