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Pflichtversichert und freiwillig versichert
Verfasst: 12.11.2015, 17:27
von sirin
Ich habe wieder mal Problem mit der freiwilligen Versicherung.
Im Gegensatz zum letzten Mal, bin ich aber diesmal pflichtversichert. Ich habe einen normalen Arbeitnehmerjob (500€ / Monat) und im Lohnbescheid steht mein Arbeitgeber hat die Beiträge an die AOK gezahlt.
Aber, jetzt wird es lustig. Die AOK weiß das nicht...
Ich habe ihnen den Lohnsteuerbescheid geschickt, aber der ist wohl nicht angekommen, denn jetzt haben sie mich zusätzlich für 700€/Monat freiwiliig versichert und mir eine 7000€ Rechnung geschickt.
Kann ich das einfach ignorieren?
Es ist ja nicht mein Problem, solange ich eine Karte habe und pflichtversichert bin
Zumal sie auf der Rechnung meinen Namen falschgeschrieben haben
Verfasst: 12.11.2015, 19:53
von heinrich
ignorieren ist das Falscheste was, du machen solltest.
Wenn Du meinst, dass Du als Arbeitnehmer pflichtversichert bist, solltest Du mit Deiner KK REDEN und mit der KK zusammen dafür sorgen, dass Dein Arbeitgeber die Anmeldung zur KK schickt. Diese Anmeldung scheint ja noch nicht da zu sein.
Was ein Lohnsteuerbescheid ist, weiß ich nicht. Auch darüber solltest Du mit der KK reden.
Bitte verpenn das jetzt nicht.
Verfasst: 12.11.2015, 20:15
von sirin
heinrich hat geschrieben:ignorieren ist das Falscheste was, du machen solltest.
Wenn Du meinst, dass Du als Arbeitnehmer pflichtversichert bist, solltest Du mit Deiner KK REDEN und mit der KK zusammen dafür sorgen, dass Dein Arbeitgeber die Anmeldung zur KK schickt.
Aber dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich.
Ich denke, es wäre lustig die voll gegen die Wand laufen zu lassen.
heinrich hat geschrieben:
Diese Anmeldung scheint ja noch nicht da zu sein.
Die ist schon seit 2014 da.
Da hatte ich denselben Job und die AOK wusste noch das ich pflichtversichert bin.
Es hat sich nichts geändert, nur der Vertrag ist befristet und wird regelmäßig verlängert.
Ich denke, es liegt daran, dass die AOK einen falschen Namen verwendet, aber weiß, wo ich wohne. Der Arbeitgeber hat den richtigen Namen, aber eine falsche Adresse...
heinrich hat geschrieben:
Was ein Lohnsteuerbescheid ist, weiß ich nicht. Auch darüber solltest Du mit der KK reden.
Diese Zettel, die man immer kriegt, mit den an die Sozialkassen überwiesenen Beiträgen.
Vielleicht heißt das auch nicht Lohnsteuerbescheid
Verfasst: 12.11.2015, 20:33
von broemmel
Du willst es also ignorieren hört man aus Deiner Antwort.
Die Folge ist ganz einfach. Die Summe die von der Kasse angefordert wird wird angemahnt und dann vollstreckt.
Den Ärger mit dem Gerichtsvollzieher hast Du. Inwiefern Dein Arbeitgeber damit an die Wand fährt kann ich nicht erkennen.
Aber es ist Deine Entscheidung
Verfasst: 12.11.2015, 21:10
von heinrich
tja Kollege broemmel,
wir haben doch den ganzen Tag mit Menschen zu tun, die beratungsresistent sind.
Wenn wir dann das 6. Schreiben verschicken , kommt immer noch keine Antwort. Irgendwann kommt dann der Onkel Gerichtsvollzieher.
Da sagt dann der Versicherte: Ich habe gaaaar kein Schreiben erhalten.
Schreibst Du ihm aber, dass der 5 EUR erstattet bekommt, steht er am nächsten Tag vor Deinem Schreibtisch.
Verfasst: 12.11.2015, 22:50
von sirin
broemmel hat geschrieben:Du willst es also ignorieren hört man aus Deiner Antwort.
Vielleicht schreibe ich ihnen in ein paar Wochen einen Widerspruch
broemmel hat geschrieben:
Den Ärger mit dem Gerichtsvollzieher hast Du. Inwiefern Dein Arbeitgeber damit an die Wand fährt kann ich nicht erkennen.
Die Krankenkasse fährt gegen die Wand
Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, sage ich ihm, damit kann ich wirklich nicht gemeint sein, da stimmen ja gerade Mal 50% der Buchstaben im Nachnamen. Außerdem bin ich ja pflichtversichert
Ich finde das ziemlich amüsant
heinrich hat geschrieben:
Wenn wir dann das 6. Schreiben verschicken , kommt immer noch keine Antwort. Irgendwann kommt dann der Onkel Gerichtsvollzieher.
Da sagt dann der Versicherte: Ich habe gaaaar kein Schreiben erhalten.
Das geht auch andersrum
Da schicke ich der AOK das ausgefüllte Formular und den Lohnsteuerbescheid im vorfrankierten Umschlag als Antwort auf die Einkommensanfrage, und dann schreiben sie, ich wäre jetzt freiwillig versichert, weil ich nicht geantwortet hätte...
Verfasst: 12.11.2015, 23:48
von GerneKrankenVersichert
Ach, ist das aber heute lustig hier.
Der Kasse gibt man einen falschen Namen an, dem Arbeitgeber eine falsche Adresse. Beides korrigiert man natürlich nicht. Warum denn auch? Besonders lustig wird das Ganze bestimmt dadurch, dass man auch noch zwei Rentenversicherungsnummern hat. Ich krieg mich kaum ein vor lauter Spaß. Zwei Krankenversicherungsnummern müssten ebenfalls im Angebot sein, ist das nicht toll?
Und dann lasse ich die Krankenkasse vor die Wand fahren, schmettere den Gerichtsvollzieher ab und... was ist eigentlich so toll daran, dass du nicht bereit bist, das Missverständnis aufzuklären? Oder liegt etwa ein krankhafter Befund vor? Dann lass dir helfen, die Behandlung von Identitätsstörungen ist zwar langwierig, aber möglich. Musst dich nur für eine Mitgliedschaft entscheiden, über die die Kosten abgerechnet werden sollen
.
Verfasst: 13.11.2015, 00:45
von vlac
Hallo,
ich steige heute mal etwas drastischer ein: Es ist, wie man aus dem Forumsarchiv entnehmen kann, nun das wiederholte Mal, dass Du berichtest, Du befändest Dich in einer solchen Situation, und darauf mit einer ziemlichen Gleichgültigkeit reagierst. Es ist auch das wiederholte Mal, dass Du von Fehlern der Krankenkasse berichtest - mal waren es zu hoch berechnete Beiträge, jetzt hat die Krankenkasse Dich in die freiwillige Versicherung befördert, und zum Höchstsatz eingestuft, und das auch noch für zehn Monate, obwohl Du Deinen "Lohnsteuerbescheid" dort hingeschickt hast - ich vermute, dass es sich dabei um einen ganz normalen Einkommensnachweis handelt. Hellhörig werde ich, wenn jemand berichtet dass nicht nur eine Behörde den Namen falsch schreibt, sondern auch noch der Arbeitgeber eine falsche Adresse hat.
Denn wenn es aussieht wie eine Ente, läuft wie eine Ente, quackt wie eine Ente, dann ist es in aller Regel
eine Ente.
Falls sich dies so zugetragen haben sollte:
Wenn Du Dich nicht rührst, und auch die Beiträge nicht zahlst, wird nach dem zweiten nicht gezahlten Beitrag das Ruhen der Leistungen fest gestellt.
Du hast dann nur noch einen Anspruch auf Behandlung im Notfall (lebensbedrohlich) oder bei akuten Schmerzzuständen. Bei den großen Krankenkassen ist es mittlerweile auch so, dass die Gesundheitskarten dann in der Arztpraxis abgelehnt werden; man muss sich für die oben genannten Behandlungen mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.
Darüber hinaus wird die Krankenkasse, bei den AOKen meist sehr zeitnah, die jeweilige Vollstreckungsstelle, sehr oft das Hauptzollamt, einschalten, um die offenen Beiträge von Dir einzutreiben.
Du bekommst dann eine Vollstreckungsankündigung, in der Dir in der Regel eine Woche (sieben Tage) Zeit eingeräumt wird, um zu zahlen, oder Dich bei der Krankenkasse um Klärung zu bemühen. Tust Du das nicht, wird entweder ein Vollstreckungsbeamter oder Gerichtsvollzieher, je nachdem, durch wen vollstreckt wird, bei Dir vorbeikommen, oder es wird Dir einfach das Konto "zugemacht", sprich gepfändet. Wenn Du das Konto dann in ein Pfändungsschutzkonto umwandelst, darfst Du nur über Beträge in einer recht geringen Höhe verfügen.
Aber: Du hast die gesamte Zeit über die Möglichkeit, die Sache mit der Krankenkasse und Deinem Arbeitgeber zu klären, wobei ich auf den Arbeitgeber gleich zu sprechen komme.
An dem Punkt allerdings, an dem Du sagst: "Das bin ich doch gar nicht" bist Du im Bereich des Strafrechts angekommen. Denn dann wird die mit der Vollstreckung beauftragte Person sich die Sache genauer anschauen, und die Frage stellen, ob Du das wirklich nicht bist, und da Du nicht erst seit gestern bei der Krankenkasse versichert bist, wird sich sehr schnell heraus stellen, dass Du es doch bist. Und es wird die Frage gestellt werden, wie der falsche Name ins System der Krankenkasse gekommen ist.
Ich weiß nicht, ob die Mitarbeiter der Krankenkassen jeden Namen, jede Adresse persönlich eingeben müssen. Aber in meinem Bereich ist es so, dass das automatisiert ist.
So oder so wird es allerdings (teuren) Ärger geben, wenn man Vollstreckungspersonal anlügt, oder die Vollstreckung auf sonst irgend eine Art und Weise zu vereiteln sucht.
Tja, und dann haben wir noch den Arbeitgeber. Es wäre ein Leichtes, ihn mal zu fragen, warum die Anmeldung nicht vorgenommen wurde, und die Krankenkasse zu informieren, falls er sich weigert das zu erklären.
Denn spätestens wenn die mit der Vollstreckung betraute Person in der Wohnung steht, läuft es ohnehin darauf, oder auf die oben beschrieben Variante + das Gespräch mit dem Arbeitgeber hinaus.
Aber nun gut: Wenn' Dir Spaß macht....
Verfasst: 13.11.2015, 00:53
von vlac
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Dann lass dir helfen, die Behandlung von Identitätsstörungen ist zwar langwierig, aber möglich. Musst dich nur für eine Mitgliedschaft entscheiden, über die die Kosten abgerechnet werden sollen
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Kleine Korrektur: Störungen der Sozialversicherungsidentät sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Das ergibt sich schon allein daraus, dass juristische Beratung keine anerkannte Behandlungsmethode ist, und / oder Anwälte in aller Regel keine Kassenzulassung besitzen.
Verfasst: 13.11.2015, 02:16
von broemmel
vlac hat geschrieben:GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Dann lass dir helfen, die Behandlung von Identitätsstörungen ist zwar langwierig, aber möglich. Musst dich nur für eine Mitgliedschaft entscheiden, über die die Kosten abgerechnet werden sollen
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Kleine Korrektur: Störungen der Sozialversicherungsidentät sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Das ergibt sich schon allein daraus, dass juristische Beratung keine anerkannte Behandlungsmethode ist, und / oder Anwälte in aller Regel keine Kassenzulassung besitzen.
Das stimmt. Aber wie bewegen uns hier im Bereich des Arbeitsamtes. Den dort wird der Kollege landen wenn die Gehaltspfändung durchgeführt wurde. Den Arbeitgeber sind von sowas nicht begeistert.
Aber jeder trifft ja seine eigenen Entscheidungen mit den zugehörigen Konsequenzen
Verfasst: 13.11.2015, 16:14
von sirin
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ach, ist das aber heute lustig hier.
Deshalb habe ich es auch gepostet
Dann können wir gemeinsam über die AOK lachen
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Der Kasse gibt man einen falschen Namen an, dem Arbeitgeber eine falsche Adresse. Beides korrigiert man natürlich nicht. Warum denn auch? Besonders lustig wird das Ganze bestimmt dadurch, dass man auch noch zwei Rentenversicherungsnummern hat. Ich krieg mich kaum ein vor lauter Spaß. Zwei Krankenversicherungsnummern müssten ebenfalls im Angebot sein, ist das nicht toll?
Ich habe immer den richtigen Namen angegeben. Der ist aber fast 30 Zeichen lang und sie kürzen ihn auf zwölf und dann ist er halt falsch.
Und die AOK und der Arbeitgeber hatten dieselbe Adresse. Keine Ahnung, woher die AOK jetzt die neue Adresse weiß. Vielleicht hat der Arzt es weitergegeben?
Zumindest zwei Krankenversicherungskarten hatte ich früher. Jetzt nicht mehr. Ich glaube, die eine hat mir ein Arzt geklaut
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Oder liegt etwa ein krankhafter Befund vor? Dann lass dir helfen, die Behandlung von Identitätsstörungen ist zwar langwierig, aber möglich. Musst dich nur für eine Mitgliedschaft entscheiden, über die die Kosten abgerechnet werden sollen
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Tatsächlich hat das Theater jetzt begonnen, weil ich zum Psychiater gegangen bin. Leider erst jetzt und nicht schon vor ein/zwei Jahren, sonst könnte ich nun mit einer TSG-Vornamensänderung das Chaos
vervollständigen
vlac hat geschrieben:Hallo,
ich steige heute mal etwas drastischer ein: Es ist, wie man aus dem Forumsarchiv entnehmen kann, nun das wiederholte Mal, dass Du berichtest, Du befändest Dich in einer solchen Situation, und darauf mit einer ziemlichen Gleichgültigkeit reagierst. Es ist auch das wiederholte Mal, dass Du von Fehlern der Krankenkasse berichtest - mal waren es zu hoch berechnete Beiträge, jetzt hat die Krankenkasse Dich in die freiwillige Versicherung befördert, und zum Höchstsatz eingestuft, und das auch noch für zehn
Beim ersten Mal habe ich alles so gemacht, wie die AOK es wollte, und es hat drei Jahre gedauert, bis sie die Beiträge zurückerstatten haben. So mache ich es garantiert nicht noch mal.
Und beim zweiten Mal hat der Arbeitgeber es falsch gemeldet.
vlac hat geschrieben:
Und es wird die Frage gestellt werden, wie der falsche Name ins System der Krankenkasse gekommen ist.
Ich weiß nicht, ob die Mitarbeiter der Krankenkassen jeden Namen, jede Adresse persönlich eingeben müssen. Aber in meinem Bereich ist es so, dass das automatisiert ist.
Vielleicht ist da ja ein AOK-Mitarbeiter im Forum, der es aufklären kann?
Auf die Karte haben sie sogar den richtigen Namen gedruckt. Nur in jedem Schreiben fehlt die Hälfte des Nachnamens
vlac hat geschrieben:
Tja, und dann haben wir noch den Arbeitgeber. Es wäre ein Leichtes, ihn mal zu fragen, warum die Anmeldung nicht vorgenommen wurde, und die Krankenkasse zu informieren, falls er sich weigert das zu erklären.
Diesmal hat er mich ja angemeldet, sonst würde er die Beiträge nicht zahlen
Aber ich habe dort nachgefragt, und es wurde an die nächste Abteilung weitergeleitet
Verfasst: 19.11.2015, 16:15
von sirin
So die Antwort von meinem Arbeitgeber ist auch lustig:
die Meldungen zur Sozialversicherung wurden von uns korrekt erstellt und wurden bei der AOK aus unbekannten Gründen nicht verarbeitet. Daraufhin hat
die AOK bereits am 17.9.2015 ein Fax von uns erhalten, in der wir die Meldung erneut übersandt haben. Ich kann nicht nachvollziehen, warum die AOK jetzt noch einmal nachfragt.
Verfasst: 05.04.2017, 15:13
von sirin
Oha, nun hat die AOK angefangen E-Mails zu schreiben:
postalisch haben wir Sie nicht erreicht, es geht um Ihre Versicherungslücke und die daraus entstandene Forderung.
Zwecks Klärung rufen Sie mich bitte an, ich bin vormittags zu erreichen, vielen Dank.
Verfasst: 05.04.2017, 15:17
von Czauderna
sirin hat geschrieben:Oha, nun hat die AOK angefangen E-Mails zu schreiben:
postalisch haben wir Sie nicht erreicht, es geht um Ihre Versicherungslücke und die daraus entstandene Forderung.
Zwecks Klärung rufen Sie mich bitte an, ich bin vormittags zu erreichen, vielen Dank.
Hallo,
ist doch lustig - das wolltest du doch so haben - na denn, weiterhin viel Spass. auch wenn mittlerweile 1,5 Jahre vergangen sind.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 06.04.2017, 11:55
von sirin
Czauderna hat geschrieben:sirin hat geschrieben:Oha, nun hat die AOK angefangen E-Mails zu schreiben:
postalisch haben wir Sie nicht erreicht, es geht um Ihre Versicherungslücke und die daraus entstandene Forderung.
Zwecks Klärung rufen Sie mich bitte an, ich bin vormittags zu erreichen, vielen Dank.
Hallo,
ist doch lustig - das wolltest du doch so haben
Telefonieren finde ich nicht lustig.
Vor allem nicht vormittags, da muss ich frühstücken
Habe ich jetzt angerufen. Niemand da. Nicht mal einen Anrufbeantworter haben die
Czauderna hat geschrieben:
na denn, weiterhin viel Spass. auch wenn mittlerweile 1,5 Jahre vergangen sind.
Dass die sich nach der Zeit nochmal melden hätte ich auch nicht gedacht