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Taxischein abgelehnt

Verfasst: 11.11.2015, 18:09
von gibsnich
Hallo,

trotz abgelhntem Taxischein würde ich doch gerne die Meinung
in diesem Forum dazu hören.

Meine Frau hatte eine schwere Kopfoperation und bekam 5 Tage nach der
Entlassung aus dem KH eine Thrombose.

Die Reha wurde um 10 Tage verschoben. Eine Verlängerung wurde
von der KK nicht genehmigt.

Jetzt kann meine Frau mindestens für 6 Monate nicht ohne Rollator
gehen und das auch nur ca. 45 Min. (Gleichgewichtsstörungen) in
meiner Begleitung.

Sie hat aber innerhalb dieser 6 Monate mindestens 3 Nachuntersuchungen
im KH, Radiologie und einem Speziallabor.

Ein Auto ist nicht vorhanden und es bleibt nur der Bus.
Bei der Busfahrt muss ich mitfahren, da sie ja alleine auf keinen
Fall fahren darf.

Diese Fahrten sind sehr Kostenintensiv und belasten uns stark.

Wie oben schon gesagt, hat die KK (auf Nachfrage) einen Taxischein
abgelehnt.

Hat vielleicht jemand noch einen Tipp, was wir unternehmen könnten?

Vielen Dank

Verfasst: 11.11.2015, 21:00
von Czauderna
Hallo,
Fahrkosten zur ambulanten Behandlungen werden grundsätzlich nicht von der Kasse gezahlt - Ausnahme : "Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder die Pflegestufe 2 oder 3 nachweisen können. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die zwingende medizinische Notwendigkeit der Fahrt und die Genehmigung der Krankenkasse. " Ansonsten, auch wenn es keinen Ausweis gibt kann die Kasse eine Bewilligung erteilen wenn eine entsprechende Behinderung vorliegt, kommt dann auch auf die Begründung des Arztes an. Auch bei der Frage der Begleitperson kommt es auf die medizinische Notwendigkeit an.
Nicht vergessen darf dabei auch der Eigenanteil von maximal 10,00 € pro einfache Fahrt.
Gruss
Czauderna