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Krankengeld und Blockfrist

Verfasst: 11.11.2015, 14:11
von chris1
Erstmals war ich krank vom 23.08.2013 - 31.03.2014. Davon Lohnfortzahlung vom 23.08.2013 bis 03.10.2014 und Krankengeld vom 04.10.2014 bis 31.03.2014.

Arbeit Zeitarbeitsfirma vom 01.04.2014 bis 20.06.2014. Kündigung vom 06.06.2014 laut Tarifvertrag zum 20.06.2014. Lohnfortzahlung vom 06.06.2014 bis 20.06.2014 und Krankengeld vom 21.06.2014 bis 23.06.3014.

Arbeit Zeitarbeitsfirma vom 24.06.2014 bis 28.10.2014 und Kündigung laut Tarifvertrag vom 14.10.2014 zum 28.10.2014. Lohnfortzahlung vom 14.10.2014 bis 28.10.2014 und Krankengeld vom 29.10.2014 bis 13.11.2014.

ALG I vom 14.11.2014 bis 03.12.2014.

Arbeit Zeitarbeitsfirma 04.12.2014 bis 10.12.2014 und Kündigung innerhalb von 2 Tagen zum 10.12.2014. Arztbesuch am 10.12.2014 und Krankengeld vom 11.12.2014 bis 23.02.2015.

Arbeit Zeitarbeitsfirma vom 24.02.2014 bis 02.04.2015.

ALG I ab 03.04.2015 wegen einer Weiterbildung bis zum 10.06.2016.

Fragen:

Wann fängt die die neue Blockfrist an am 24.08.2016?

Kann ich wenn bis dahin die 78 Wochen incl. Lohnfortzahlung also 546 Tage nicht aufgebraucht sind bei einer Erkrankung ab 24.08.2016 wieder für 78 Wochen Krankengeld erhalten?

Oder muss ich ab 24.08.2016 mindestens 6 Monate also 180 Tage warten bei einer Arbeit oder einer Meldung bei der Arbeitsagentur?

Grüße

Christian

Verfasst: 12.11.2015, 01:14
von chris1
Gibt es keine Antwort auf meine Fragen?

Verfasst: 12.11.2015, 13:28
von Czauderna
Hallo,
ich bin nun kein Spezialist in Sachen Blockfristen, aber wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, dann ist die Regelung so - wenn innerhalb der starren Blockfrist das Leistungsende (546 Tage) nicht erreicht wird, dann beginnt eine neue Blockfrist - demnach meine ich, dass deine Schlussfolgerung richtig ist, aber wie gesagt, dass ist meine Meinung - da sind die anderen Experten gefragt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.11.2015, 14:00
von chris1
Weiß jemand anders das mit der Blockfrist noch genauer?

Verfasst: 12.11.2015, 20:36
von broemmel
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ich bin nun kein Spezialist in Sachen Blockfristen, aber wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, dann ist die Regelung so - wenn innerhalb der starren Blockfrist das Leistungsende (546 Tage) nicht erreicht wird, dann beginnt eine neue Blockfrist - demnach meine ich, dass deine Schlussfolgerung richtig ist, aber wie gesagt, dass ist meine Meinung - da sind die anderen Experten gefragt.
Gruss
Czauderna
Stimmt so.
Nur bei einer Aussteuerung müssen Voraussetzungen erfüllt werden

Verfasst: 13.11.2015, 14:09
von chris1
Also heißt das Broemmel, wenn ich die 78 Wochen innerhalb der ersten Blockfrist hier Beginn der ersten Erkrankung am 23.08.2013 und Ende am 23.08.3016 nicht aufbrauche am 24.08.2016 eine neue Blockfirst beginnt und ich gleich schon am 24.08.2016 wieder für 78 Wochen Krankengeld erhalten könnte?

Das heißt ich muss also nicht ein halbes Jahr warten wenn ich innerhalb der ersten Bockfirst die 78 Wochen nicht aufbrauchen?

Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Danke im Voraus an Broemmel.

Grüße

Christian

Verfasst: 13.11.2015, 14:30
von broemmel
Stimmt