Seite 1 von 1
Krangengeld oder Arbeitslosengeld oder nix - ich verzweifle
Verfasst: 10.11.2015, 17:42
von petr_1234
Hallo zusammen,
ich bin in einer verzwickten Situation. Seit dem 17.04 bekomme ich nach 2 Monaten Arbeitssuche Krankengeld statt Arbeitslosengeld. Ich war zuletzt im Krankenhaus und habe nach dem Aufenthalt einen Arzttermin "verpasst". Ich hätte am 26.10.2015 zum Arzt gehen müssen wegen des Krankenkassen-Auszahlungsschein. Erschienen bin ich (leider aus Gewohnheit) erst am 30.10.2015. Auszahlungsschein wurde an die KK geschickt. Ich erhielt am 07.11.2015 Post von der KK, dass seit dem Zeitpunkt x Beiträge an mich geflossen seien. Am 09.11.2015 erreichte ich die KK und erhielt die Mitteilung, dass ich wegen der Lücke aus dem Krankengeld geflogen sei und ich mich wieder Arbeitssuchend melden müsste, da kein Anspruch mehr auf Krangengeld bestünde.
Also bin ich zum Arbeitsamt und habe den Antrag gestellt mit dem Hinweis, dass ich weiterhin krank sei. Man sagte mir nun, dass dann kein Arbeitslosengeld gezahlt würde, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde. Ich habe meine Aussage zurückgenommen und bin nach dem Termin zum Arzt.
Dieser beteuert jetzt per Attest, dass ich lückenlos krank war und weiter bin. Dies habe ich der KK heute vorgelegt. Diese sagte mir eine Prüfung zu, die 14 Tage dauern würde.
Status: Ich habe somit einen Antrag auf Krankengeld und einen Antrag auf Arbeitslosengeld laufen und kann mir nicht vorstellen, dass ich das alles richtig behandle:
Möglichkeit 1: Ich ziehe den Antrag auf Krankengeld zurück: ALG wird ab dem 09.11. gezahlt.
Möglichkeit 2: Ich ziehe meinen Antrag auf ALG zurück und schwebe in der Unsicherheit, dass die KK nicht bezahlt.
Frage: Wenn meine Krankheit lückenlos nachgewiesen wird (durch meinen Arzt, ggf. Sachverständigen), ist dann die KK auf Fortzahlung des Krankengeldes verpflichtet? Was soll ich machen?
Verfasst: 10.11.2015, 17:48
von CiceroOWL
Du hast keinen Anspruch auf Krankengeld mehr, die Krrankschreibung erfolgte nicht lückenlos.
Termin 26.10.2015 nicht der 30.10.2015 kein wochenende dazwischen. Ist doch wohl klar was du da machen sollst.
Verfasst: 10.11.2015, 17:57
von petr_1234
CiceroOWL hat geschrieben:Du hast keinen Anspruch auf Krankengeld mehr, die Krrankschreibung erfolgte nicht lückenlos.
Termin 26.10.2015 nicht der 30.10.2015 kein wochenende dazwischen. Ist doch wohl klar was du da machen sollst.
Wahrscheinlich meinst Du arbeitslos melden?
Verfasst: 10.11.2015, 18:27
von Anton Butz
Kannst du das mal präzisieren
Ich war zuletzt im Krankenhaus und habe nach dem Aufenthalt einen Arzt-
termin "verpasst". Ich hätte am 26.10.2015 zum Arzt gehen müssen wegen
des Krankenkassen-Auszahlungsschein. Erschienen bin ich (leider aus Gewohn-
heit) erst am 30.10.2015.
Mit anderen Worten: wenn du lediglich den Arzttermin verpasst hast, aber die
AU nicht befristet war, sieht es gut für dich aus.
Verfasst: 10.11.2015, 19:34
von petr_1234
Anton Butz hat geschrieben:Kannst du das mal präzisieren
Ich war zuletzt im Krankenhaus und habe nach dem Aufenthalt einen Arzt-
termin "verpasst". Ich hätte am 26.10.2015 zum Arzt gehen müssen wegen
des Krankenkassen-Auszahlungsschein. Erschienen bin ich (leider aus Gewohn-
heit) erst am 30.10.2015.
Mit anderen Worten: wenn du lediglich den Arzttermin verpasst hast, aber die
AU nicht befristet war, sieht es gut für dich aus.
Nach dem Krankenhaus war ich beim Arzt und erhielt, wie gewohnt einen Auszahlschein. Darauf steht "noch arbeitsunfähig ja, ggf. voraussichtlich bis 26.10.2015" Es steht dort KEIN Tag der letzten Arbeitsunfähigkeit. Das Feld ist NICHT ausgefüllt. Leider bin ich erst am 30.11. wieder zum Arzt.
Übrigens bleib auch das Feld "nächster Praxisbesuch" leer.
Es wäre jetzt natürlich Haarspalterei, aber ein Anker. Denn dort steht keine Befristung der BU.
Reicht die Auskunft?
Verfasst: 10.11.2015, 20:17
von Czauderna
Hallo,
soll wahrscheinlich 30.10. heißen -, dass sieht nicht gut aus - für die Kasse ist die AU. bis 26.10. festgestellt, das war ein Montag und du bist erst am Freitag wieder zum Arzt - ich meine, da wird dir die Kasse nicht folgen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 10.11.2015, 20:23
von petr_1234
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
soll wahrscheinlich 30.10. heißen -, dass sieht nicht gut aus - für die Kasse ist die AU. bis 26.10. festgestellt, das war ein Montag und du bist erst am Freitag wieder zum Arzt - ich meine, da wird dir die Kasse nicht folgen.
Gruss
Czauderna
Ich denke auch, dass ich da selbst Bockmist gebaut habe. Leider war in den vorangegangenen Auszahlscheinen im Feld "Letzter Tag der AU" immer "nicht absehbar" eingetragen. Daher hat sich wohl auch iemand darum geschert, wann ich tatsächlich beim Arzt war. Überprüft hatte ich dieses Detail nie und ich war immer nach dem Tag "ggf. voraussichtlich bis" beim Arzt. Und es hat nie ein Problem gegeben.
Nur zuletzt stand es nicht da.
Wie beurteilt Ihr das ärztliche Attest, dass es tatsächlich nie zu einer Unterbrechung der AU gekommen ist? Kennt jemand eine Einzelfallentscheidung, in der die KK so etwas kulanterweise akzeptiert hat?
Verfasst: 10.11.2015, 21:19
von Anton Butz
Ja, die Auskunft reicht - hätte lieber die andere Variante gehört.
Es gäbe auch noch viel dazu zu schreiben - aber das hilft dir in abseh-
barer Zeit wohl kaum, vermutlich auch nicht das "Attest".
Zwar gibt es in einem anderen Forum einen Lücken-Einzelfall mit
günstiger Entscheidung - aber was sagt das?
Verfasst: 11.11.2015, 08:01
von CiceroOWL
Die LSG Entscheidung baw ( bis auf weiteres )kommt hier nicht zum tragen. Noch kommt zum tragen das es aufgrund äussere Umstände nicht zu einem Arztbesuch gekommen ist. Und wahrscheinlich hat die Krankenkasse auch noch darauf hingewiesen das die AU durchgehend sein muss...
https://www.haufe.de/sozialwesen/leistu ... 27478.html
Re: Krangengeld oder Arbeitslosengeld oder nix - ich verzwei
Verfasst: 11.11.2015, 11:23
von Frieder
petr_1234 hat geschrieben:Man sagte mir nun, dass dann kein Arbeitslosengeld gezahlt würde, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde. Ich habe meine Aussage zurückgenommen und bin nach dem Termin zum Arzt.
Dieser beteuert jetzt per Attest, dass ich lückenlos krank war und weiter bin.
Ich geh jetzt mal davon aus, dass deine Meldung bei der AA am 09.11.2015 hinsichtlich des Alg-Antrages auch ungültig ist. Du hast zwar deine Aussage nicht arbeitsfähig zu sein zurückgezogen, dir aber gleichzeitig vom Arzt bestätigen lassen, dass du weiter AU bist. Einerseits hast du unwahre Angaben gemacht. Andererseits ist spätestens dann, wenn das AA KV-Beiträge an die Kasse zahlt und auf die dortige Prüfung der AU stößt, mit einer Rückmeldung an die AA zu rechnen.
Tatsache ist, dass du am ersten Tag des Arbeitslosengeldbezuges arbeitsfähig sein musst. Das bist du nicht. Du hast auf den 09.11.2015 bezogen falsche Angaben gemacht und könntest, falls Alg gezahlt wird, dafür in die Verantwortung genommen werden.
Also schnellstmöglich arbeitsfähig werden oder gesundschreiben lassen (falls so was geht) und Alg neu beantragen.
PS: Arbeitslosengeld erhält man auch dann, wenn am ersten Tag AU vorliegt, wenn man von der Krankenkasse ausgesteuert ist. Also die maximale Bezugsdauer des Krankengeldes erschöpft ist. Das dürfte bei dir nicht der Fall sein.
Re: Krangengeld oder Arbeitslosengeld oder nix - ich verzwei
Verfasst: 13.11.2015, 13:09
von petr_1234
Frieder hat geschrieben:petr_1234 hat geschrieben:Man sagte mir nun, dass dann kein Arbeitslosengeld gezahlt würde, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde. Ich habe meine Aussage zurückgenommen und bin nach dem Termin zum Arzt.
Dieser beteuert jetzt per Attest, dass ich lückenlos krank war und weiter bin.
Ich geh jetzt mal davon aus, dass deine Meldung bei der AA am 09.11.2015 hinsichtlich des Alg-Antrages auch ungültig ist. Du hast zwar deine Aussage nicht arbeitsfähig zu sein zurückgezogen, dir aber gleichzeitig vom Arzt bestätigen lassen, dass du weiter AU bist. Einerseits hast du unwahre Angaben gemacht. Andererseits ist spätestens dann, wenn das AA KV-Beiträge an die Kasse zahlt und auf die dortige Prüfung der AU stößt, mit einer Rückmeldung an die AA zu rechnen.
Tatsache ist, dass du am ersten Tag des Arbeitslosengeldbezuges arbeitsfähig sein musst. Das bist du nicht. Du hast auf den 09.11.2015 bezogen falsche Angaben gemacht und könntest, falls Alg gezahlt wird, dafür in die Verantwortung genommen werden.
Also schnellstmöglich arbeitsfähig werden oder gesundschreiben lassen (falls so was geht) und Alg neu beantragen.
PS: Arbeitslosengeld erhält man auch dann, wenn am ersten Tag AU vorliegt, wenn man von der Krankenkasse ausgesteuert ist. Also die maximale Bezugsdauer des Krankengeldes erschöpft ist. Das dürfte bei dir nicht der Fall sein.
Hallo Friedel.
Nein. Den Bezugsrahmen für KG habe ich noch nicht ausgeschöpft. Und ich bin nach meiner schweren Depression auch auf dem Weg der Besserung. Bzw. war ich das. Diese Woche hatte ich einen regelrechten psychosomatischen Schub, der heftigst war!
Ich bereite meine Unterlagen zum Eintritt in das Arbeitsleben vor. Parallel beantrage ich 2 Monate Elterngeld, um den Krankheitsstatus zu überbrücken und finanziell angesichert zu sein.
Sicher handelt die KK gestzlich und mir bleibt nichts als die Hoffnung auf eine Kulanz.
Es bleibt noch die Frage nach dem Antrag auf Arbeitlosgeld 1. Sollte ich den Antrag besser zurückziehen?