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Bald Krankengeld-Aussteuerung

Verfasst: 09.11.2015, 11:14
von Fahi
Bitte um Hilfe. Im Januar habe ich die 78 Wochen KrG erreicht.
Ich bin noch lfd. im Arbeitsverhältnis, aber auch über die Aussteuerung hinaus arbeitsunfähig. Rentenantrag läuft, vor einigen Tagen gestellt.

Wie geht es ab Januar weiter, wenn KrG endet.

ALG ? Wenn ja, in welcher Höhe? Ich habe gehört 60 % nur,
Stimmt das, und 60 von was, vom bisherigen Krankengeld
Oder vom vorherigen Verdienst, als ich noch arbeiten konnte?

Herzlichen Dank vorab

Verfasst: 09.11.2015, 16:26
von Frieder
Du wirst hier kaum weitere Antworten erhalten, da es ein Arbeitslosengeld-Thema ist. Ggf. auf elo-forum.org das Suchwort "Aussteuerung " oder "Nahtlosigkeit" eingeben. Oder hier nachschauen http://www.alg-ratgeber.de/post371792.html#p371792.
Grundsätzlich:
Du hast grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Zunächst wird ein ärztliches Gutachten zu deiner Leistungsfähigkeit erstellt. Danach entscheidet sich, ob du dich der Vermittlung zur Verfügung stellen oder REHA/Rente beantragen musst.
Höhe des Alg: Wenn in den letzten 24 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 5 Monate Einkommen zu finden sind, wird das Alg danach berechnet. Wenn nicht, wirst du fiktiv eingestuft (§ 152 SGB III).

Verfasst: 10.11.2015, 04:12
von Fahi
Vielen Dank !