Hallo
Ich habe mal eine Frage: Kann meine Krankenkasse rückwirkend Beiträge einfordern obwohl sie mir in der besagten Zeit mehrmals versichert haben, dass ich noch bis zum meinem 25. Geburtstag familienversichert bin?
Ich schildere die Situation um die es geht mal etwas genauer:
Ich habe mein Studium im August 2013 abgeschlossen und habe seitdem noch keinen sozialversicherungspflichtigen Job ausgeübt.
Meine Exmatrikulationsbescheinigung habe ich Anfang des Jahres bei der Krankenkasse eingereicht und mir wurde in einem Telefongespräch danach versichert, dass diese keinen Einfluss auf meinen Status in der Familienversicherung habe. Im weiteren Verlauf des Jahres habe ich noch mehrere Gespräche mit Mitarbeitern meiner Krankenkasse geführt, die mir ebenfalls bestätigten, dass ich weiterhin familienversichert bin; auch nachdem ich erwähnte, das ich kein Student mehr bin.
Vor ca. 1 Monat bekam ich dann einen Anruf von einer Mitarbeiterin, die mir eröffnete, dass ich seit meinem 23. Geburtstag (April 2014) aus der Familienversicherung raus bin und ich nun rückwirkend die Beiträge zahlen müsste.
Muss ich diesen Betrag wirklich zahlen? Was kann ich denn dagegen tun?
Viele Grüße
Kann meine Krankenkasse rückwirkend Beiträge einfordern?
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 13.10.2015, 20:35
Hallo,
so, wie geschildert haben nicht nur ein Mitarbeiter der Krankenkasse gesagt, dass trotzdem du kein Student mehr bist, du in der Familienversicherung verbleiben könntest - das ist schon ein starkes Ding, dass nämlich gleich mindestens zwei Mitarbeiter eine so falsche Aussage machen. Gut für dich wäre hier, wenn diese Falschaussagen auch entsprechend "protokolliert "wären. Ich kenne es so, dass mündliche Kontakte mit einem Versicherten festgehalten und beschrieben werden - gibt es so etwas bei deiner Kasse ?.
wenn nicht, steht Aussage gegen Aussage - also du berufst dich auf die gegebenen Auskünfte und die Kasse wird dies bestreiten. Rechtlich richtig ist, dass du keinen Anspruch auf Familienversicherung mehr hast, ob du mit dem Rechtsweg Glück hast und die Kasse auf die "Falschaussagen" festnageln kannst - das wage ich zu bezweifeln, zumal, wenn es tatsächlich so war, die Kasse zunächst positiv für dich gesprochen hätte.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert haben nicht nur ein Mitarbeiter der Krankenkasse gesagt, dass trotzdem du kein Student mehr bist, du in der Familienversicherung verbleiben könntest - das ist schon ein starkes Ding, dass nämlich gleich mindestens zwei Mitarbeiter eine so falsche Aussage machen. Gut für dich wäre hier, wenn diese Falschaussagen auch entsprechend "protokolliert "wären. Ich kenne es so, dass mündliche Kontakte mit einem Versicherten festgehalten und beschrieben werden - gibt es so etwas bei deiner Kasse ?.
wenn nicht, steht Aussage gegen Aussage - also du berufst dich auf die gegebenen Auskünfte und die Kasse wird dies bestreiten. Rechtlich richtig ist, dass du keinen Anspruch auf Familienversicherung mehr hast, ob du mit dem Rechtsweg Glück hast und die Kasse auf die "Falschaussagen" festnageln kannst - das wage ich zu bezweifeln, zumal, wenn es tatsächlich so war, die Kasse zunächst positiv für dich gesprochen hätte.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 2
- Registriert: 13.10.2015, 20:35
Hallo,Bananarama hat geschrieben: Ich werde mich mal schlau machen, ob die Gespräche protokolliert wurden.
ich frage mich gerade, wie Du dich denn " schlau " machen möchtest ?????
Wie stellst Du dir das vor ?????, möchtest Du deine KK danach fragen ????
ja, selbstverständlich darfst Du als Laie darauf vertrauen, das Beratungen / Auskünfte Deiner Kasse gemäß §§ 13, 14, 15, SGB 1 auch den gesetzlichen Vorschriften entsprechen,Bananarama hat geschrieben: Meine Exmatrikulationsbescheinigung habe ich Anfang des Jahres bei der Krankenkasse eingereicht und mir wurde in einem Telefongespräch danach versichert, dass diese keinen Einfluss auf meinen Status in der Familienversicherung habe. Im weiteren Verlauf des Jahres habe ich noch mehrere Gespräche mit Mitarbeitern meiner Krankenkasse geführt, die mir ebenfalls bestätigten, dass ich weiterhin familienversichert bin; auch nachdem ich erwähnte, das ich kein Student mehr bin.
aber im SGB gilt, " DU BIST BEWEISPFLICHTIG "
ich glaube auch immer zuerst, an das Gute in einem Menschen, ich glaube aber nicht, das es Dir in einem Gespräch bestätigt wird, geschweige denn, falls überhaupt vorhanden, das entsprechende Mitarbeiterprotokoll ( Kopie ) ausgehändigt wird.
meiner Meinung nach, hast Du nur eine kleine Chance indem Du über den
§ 25 SGB X Akteneinsicht beantragst, in der Hoffnung das gewünschte Protokoll vorzufinden.
meiner Meinung nach, sind bei einer Akteneinsicht, vorhandene Aktennotizen / Gesprächsprotokolle etc. entsprechend mit einzusehen bzw. von Deiner Kasse vorzulegen.
Aber wie Du weiter vorgehst, stelle ich anheim.
viel Erfolg
Bully
Nun ja, Anfang 2015 hast Du die Exmatrikulationsbescheinigung der Kasse übersandt. Damit dürfte der Kasse doch Anfang 2015 klar gewesen sein, dass Du aus der Fami fällst. Warum reagiert die Kasse erst jetzt?
Jenes ist meines Erachtens schon der erste Fehler. Denn im Rahmen der sog. OAV (obligatorische Anschlussversicherung) hätte die Kasse unverzüglich reagieren müssen. Aber wenn es mehrere Monate dauert, bis man reagiert, scheint dort etwas nicht zu passen.
Jenes ist meines Erachtens schon der erste Fehler. Denn im Rahmen der sog. OAV (obligatorische Anschlussversicherung) hätte die Kasse unverzüglich reagieren müssen. Aber wenn es mehrere Monate dauert, bis man reagiert, scheint dort etwas nicht zu passen.