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Nicht gesund geschrieben, deshalb kein Krankengeld

Verfasst: 16.10.2015, 08:25
von J.Sauer
Hallo,

ich hatte gestern ein ziemlich nervenaufreibendes Telefonat mit einer Angestellten meiner Krankenkasse, sie ist aus irgendeinem Grund schon von Anfang an sehr laut geworden und hat mehr wiederholt, als erklärt. Das bereitete mir ziemliches Unbehagen und hat mich misstrauisch gemacht. Ich bin froh, dass ich in diesem Forum meine Probleme schildern kann.

Zuerst zu meiner Situation. Ich war Seit Mai 2015 Arbeitsunfähig, da ich einen mehrfachen Bandscheibenvorfall erlitt. Sechs Wochen später bekam ich Krankengeld von der Krankenkasse. Soweit, sogut. am 07.09.2015 gab ich meine letzte (Edit: meine allerletzte, da ab 22.09. wieder gesund) Krankenmeldung bei der Krankenkasse ab (voraussichtlich krank bis zum 21.09.2015). Für diesen Zeitraum bekam ich bis heute kein Krankengeld.

Die Frau von der Krankenkasse, die ich am Telefon hatte teilte mir mit, dass ich mich am 21.09.2015 hätte gesund schreiben lassen sollen, weil die Krankenkasse das Krankengeld immer im Nachhinein zahlen würde. Jetzt sei es zu spät, da eine Lücke entstanden sei.

Ich hatte mich vorher schon bei meiner Ärztin erkundigt, ob ich mich gesund schreiben lassen sollte. Es hieß, dass das nicht nötig sei.

War es wirklich nötig mich gesund schreiben zu lassen? Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit mehr das Krankengeld für diesen Zeitraum zu bekommen?

Vielen Dank schonmal für eure Aufmerksamkeit.

J.Sauer

Verfasst: 16.10.2015, 09:53
von GerneKrankenVersichert
Aufgrund deiner Schilderung vermute ich zwei Dinge:

1.
Die letzte Krankmeldung bis zum 21.09.15 schließt nicht nahtlos an die vorherige an. Bespiel: Arztbesuch am 07.09.15, Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich bis 21.09.15 bescheinigt. Vorherige Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bis zum 01.09.15, deshalb Lücke. Wurde die vorherige Arbeitsunfähigkeit bis zum 04.09.15 bescheinigt, keine Lücke, da Wochenende.

2.
Du bist arbeitslos und damit entfällt dein Anspruch auf Krankengeld komplett. Die einzige Chance, erneut Krankengeld zu erhalten, ist Arbeitsfähigkeit, Arbeitslosengeld, Erkrankung. Das Wort "Gesundschreiben" sollte ein Krankenkassenmitarbeiter nicht in den Mund nehmen, denn durch ein "Schreiben" wird niemand "gesund". Andererseits ist die Definition der "Arbeitsunfähigkeit" ziemlich komplex und da kann es vorkommen, dass man versucht, dem Laien etwas mit laienhaften Begriffen zu vermitteln.

Verfasst: 16.10.2015, 13:53
von Czauderna
Hallo,
ich sehe die Sache so - am 7.9. wurde ein Auszahlschein bestätigt - dort stand Arbeitsunfähig bis 21.9. - Da die Kasse immer rückwirkend Krankengeld auszahlt, wurde auf diesen Auszahlschein auch nur bis 7.9. ausgezahlt. Für die Zeit v om 8.9. - 21.9. fehlt ganz einfach noch ein Auszahlschein - die MA. der Kasse hätte nur das sagen müssen. Was den Begriff "Gesundschreibung" betrifft - gebe ich Gernekrankenversichert recht - das war Unsinn.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.10.2015, 21:40
von J.Sauer
Herzlichen Dank für die Anworten. Ich habe darauf geachtet, meine Krankenmeldungen immer nahtlos abzugeben.

@Czauderna

Heißt das, ich kann noch zu meiner Ärztin und mir die Arbeitsunfähigkeit bis 21.09. bestätigen lassen? Oder ist die genannte Lücke entstanden, weil ich am 21.09. nicht beim Arzt war?

Verfasst: 16.10.2015, 22:18
von GerneKrankenVersichert
Es geht nicht um das Abgeben, es geht um die Feststellung bzw. das Ausstellen lassen. Wenn du z. B. bis zu 21.09.15 krankgeschrieben warst, erst wieder am 23.09.15 zum Arzt gegangen bist und noch dazu vor der Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld bezogen hast, ist dein Krankengeldanspruch futsch.

Verfasst: 16.10.2015, 23:01
von Anton Butz
Hallo J. Sauer,

bist du denn über den 21.09. hinaus arbeitsunfähig? Wenn ja, was ist mit der
weiteren AUB, spät. am 22.09., wenn nein, gibt es kein Problem, außer dass
die Krankenkasse "zickt", denn dann brauchst du nur den Auszahlschein bis
21.09.

Schönen Gruß!
Anton Butz

Verfasst: 16.10.2015, 23:09
von J.Sauer
Ich habe vor der Arbeitsunfähigkeit gearbeitet, habe also kein Arbeitslosengeld bezogen.

Eventuell habe ich mich im Anfangspost etwas missverständlich ausgedrückt bzw. habe die Info untergehen lassen, dass ich seit dem 22.09. wieder gesund bin und arbeiten kann.

Was ich schlicht und einfach nicht verstehe ist, dass ich laut Mitarbeiterin der Krankenkasse am 21.09. zum Arzt hätte gehen sollen, obwohl ich ab 22.09. nicht mehr als Arbeitsunfähig galt.

Irgendetwas wichtiges scheint mir hier zu entgehen.

Verfasst: 16.10.2015, 23:16
von Anton Butz
du brauchst nur den Auszahlschein bis 21.09. - da der nicht mit der weiteren
Bescheinigung der AU verbunden ist, holst du den schnellstmöglichst und lässt
dir das Krankengeld vollends auszahlen (wenn die Krankenkasse nicht so "zicken"
würde, wäre es auch mit einem Telefonat zu regeln).

Im Prinzip kein Problem und falls doch: schreibe mal hier den Namen deiner
Krankenkasse und der Sachbearbeiterin.

Verfasst: 16.10.2015, 23:30
von J.Sauer
Dann werde ich am Montag schleunigst meine Ärztin besuchen und mir den Auszahlschein geben lassen. Ihr hört in jedem Fall nochmal von mir, auch wenn es keine Probleme mehr geben sollte.

Danke für eure Antworten.

Grüße und habt ein schönes Wochenende!

Verfasst: 28.10.2015, 23:03
von J.Sauer
Guten Abend,

wie versprochen, war ich unverzüglich beim Arzt und habe mir problemlos den Auszahlschein ausstellen lassen, den ich dann auch gleich persönlich bei meiner Krankenkasse abgegeben habe.

Heute ist das Krankengeld eingetroffen, herzlichen Dank für die Unterstützung!

Liebe Grüße
J. Sauer