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Krankengeld - komplizierter Sachverhalt

Verfasst: 15.10.2015, 15:53
von Biened33
Hallo Zusammen,

aufgrund von Depressionen bin ich krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Da mein damaliger Arbeitgeber mit der Erkrankung nichts zu tun haben wollte und auch auf Mitarbeiter, die an Depressionen erkrankt sind, nicht zusammen arbeiten will, hat dieser mich fristlos gekündigt. Ich bin aufgrund der Depressionen in Therapie und nehme Antidepressiva.

Obwohl ich am 15.06.2015 wieder einen depressiven Schub durchgemacht habe, bin ich meiner Arbeit nachgegangen. An diesem besagten Tag ist es dann zu einem Gespräch gekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass man mich aufgrund der Erkrankung nicht halten und auffangen kann. Ich sei dringenst auf therapeutische Hilfe über mehrere Monate, am besten in einer Klinik angewiesen. Ich möchte doch bitte gehen. Für mich stellt sich an dieser Stelle die Frage, ist damit eine fristlose Kündigung ausgesprochen worden. Bis zum 29.06.2015 stellte ich mir die Frage, bekomme ich die fristgerechte oder die fristlose Kündigung. Ich habe dann am 29.06.2015 die fristlose Kündigung erhalten. Bis zum 15.06.2015 war ich angestellt.

Nachmittags, also nach dem besagten Gespräch bin ich dann beim Hausarzt gewesen und bin krankgeschrieben worden. Die Kündigung bekam ich aufgrund des Streiks erst am 29.06.2015, in Form der fristlosen Kündigung, diese ist ausgestellt auf den 15.06.2015. Bis zum 15.06.2015 habe ich auch Lohn erhalten. Ab dem 16.06.2015 habe ich dann Krankengeld erhalten.

Heute erhielt ich von der Krankenkasse folgendes Schreiben:

Entgeltfortzahlungsanspruch anlässlich Ihrer Arbeitsunfähigkeit

Sehr geehrte Frau XX,

anlässlich Ihrer Arbeitsunfähigkeit ab dem 15.06.2015 zahlt Ihnen die Barmer GEK Krankengeld, weil Ihr Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung ganz oder teilweise verweigerte. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist damit Ihr Entgeltanspruch in Höhe des Krankengeldes auf die Barmer GEK übergegangen.

Aufgrund Ihrer Erklärung haben wir Ihren ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert, uns das an Sie gezahlte Krankengeld zu erstatten. Ihr Arbeitgeber hat unserer Forderung widersprochen mit der Begründung, dass die Kündigung nicht aufgrund der Arbeitsunfähigkeit erfolgte.

Bitte füllen Sie daher im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten den beigefügten Fragebogen aus und senden Sie diesen bis zum 28.10.2015 an uns zurück.

Wenn Sie Fragen haben oder telefonisch antworten möchten, können Sie uns unter der kostenfreien Rufnummer erreichen. Sie können uns auch gerne per E-Mail antworten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Es wird in dem Schreiben noch den § 402 BGB hingewiesen.

Fragebogen sieht wie folgt aus:

1. Haben Sie von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber vom 05.05.2015 bis 12.05.2015 und vom 09.06.2015 bis 10.06.2015 Urlaub erhalten, da Familienmitglieder verstarben? Stimmt die Angabe, dass diese Todesfälle erfunden waren?

Mir sind auf der Arbeit, während ich depressive Schübe hatte, solche Sachen leider über die Lippen gekommen. An denen wird mit Hilfe des Therapeuten gearbeitet, warum und wieso dies passiert ist. Ich schäme mich sehr dafür.

2. Wurde am 15.06.2015 ein Gespräch mit Ihnen geführt, in dem Sie gekündigt wurden und gebeten wurden, das Büro zu verlassen?

Wie ich schon oben beschrieben habe, wurde mir mitgeteilt, dass man mit depressiv Erkrankten nicht zusammen arbeiten und mich nicht halten kann und ich bitte gehen möchte. Für mich sah das nicht nach einer fristlosen Kündigung aus.

3. Sind Sie nach der mündlichen Kündigung zum Arzt gegangen?

Da es mir nach dem Gespräch überhaupt nicht mehr gutging, ist am Mittag mein Vater gekommen und hat mich dann mit zum Hausarzt begleitet.

Mein ehemaliger Arbeitgeber hat an dem Tag auch mehrmals bei meinen Eltern bzw. Mutter angerufen und gesagt, dass man mich aufgrund der Depressionen nicht halten kann. Man sich Sorgen macht, ob ich in diesem Zustand überhaupt gut nach Hause komme und ob die Kündigung an meine Eltern geschickt werden soll, damit ich keine Schock erlebe oder zu mir. Man wäre mit meiner Arbeit sehr zufrieden.

In dem Gespräch wurde das Wort Kündigung nicht in den Mund genommen, sondern man hat mir aufgrund meines Zustandes gesagt, dass ich bitte nach Hause gehen soll und mich krankschreiben lassen soll.

Der ehemalige Arbeitgeber schiebt die Deperessionen zur Seite und widerspricht der Forderung der Krankenkasse mit der Begründung, dass die Kündigung nicht aufgrund der Arbeitsunfähigkeit erfolgte.

Ich möchte nicht kopflos und vorschnell handeln und jetzt sofort auf das Schreiben reagieren. Hat eine mündliche Kündigung, die mir gegenüber nicht ausgesprochen wurde, sondern nur gesagt wurde, "Sie können gehen" Bestand. Für mich wäre es etwas anderes, wenn man mir sagen würde, "Sie sind gekündigt und verlassen Sie sofort das Büro". Man hat mir sogar noch die Möglichkeit gegeben, mich von den anderen Angestellten zu verabschieden.

Verfasst: 15.10.2015, 20:43
von GerneKrankenVersichert
Auch an dich der Tipp: Antworte ehrlich und am besten zügig. Hier handelt es sich um ein Problem zwischen deiner Kasse und deinem Arbeitgeber, bei dem die Kasse deine Mithilfe benötigt. Ob der Arbeitgeber der Kasse den Entgeltanspruch erstattet oder nicht, soll nicht dein Problem sein und hat auf deine Krankengeldzahlung keine Auswirkung.

Verfasst: 16.10.2015, 08:08
von Anton Butz
Die Fragen kommen spät - wie wäre es damit:

http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html

Verfasst: 29.10.2015, 16:20
von Liza
Womit begründet Dein AG eigentlich diese "fristlose Kündigung"? Welches "Fehlverhalten" wird denn zugrunde gelegt?

Verfasst: 18.11.2016, 09:35
von Biened33
Hier ist das Krankengeld gezahlt worden.