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Familienversicherung bei Auszahlung einer Lebensversicherung
Verfasst: 15.10.2015, 14:01
von Charly77
Guten Tag,
ich bin durch eine längere Krankheit nicht mehr erwerbstätig, also ohne eigenes Einkommen und bin bei meiner Frau in der gesetzlichen freiwilligen Krankenversicherung mitversichert. Eine Rente beziehe ich noch nicht und lebe von meinen Ersparnissen. Hier habe ich monatlich etwa 200 Euro an Zinsen. Natürlich werde ich auch noch von meiner lieben Frau unterstützt.
Nun wird demnächst meine private Lebensversicherung in Höhe von 50.000 Euro fällig.Wegen der freiwilligen KV bin ich nun leider beitragspflichtig.
Meine Fragen sind nun folgende.
1. Kann ich überhaupt noch in der Familienversicherung bleiben?
2. Welchen Krankenkassenbeitrag müsste ich denn bezahlen?
Vielen Dank für Hilfe.
Charly
Verfasst: 16.10.2015, 08:47
von Rossi
Wenn die Lebensversicherung in einer Summe (einmalig) ausgezahlt wird, dann bleibst Du weiterhin in der Familienversicherung der Holden.
Denn bei der Beendigung der Familienversicherung muss das Gesamteinkommen "regelmäßig" die Einkommensgrenze überschreiten. Dazu gab es auch schon eine BSG-Entscheidung. Hier wird die Lebensversicherung nur einmalig ausgezahlt, somit kann dies nicht als regelmäßig betrachtet werden.
Verfasst: 16.10.2015, 09:08
von Charly77
Rossi, vielen Dank für deine Antwort.
Das würde ja dann bedeuten, dass die 120er Regelung bei den Krankenkassenbeiträgen hier nicht greifen würde, oder? Ich müsste also keine Beiträge zahlen.
Spielt es denn eine Rolle, ob ich mir die Summe nun einmalig oder als Rente auszahlen lassen würde?
In meinem Fall wären das bei meiner Lebensversicherung ungefähr 160 Euro monatlich. Ich läge dann ja immer noch unter der 400 Euro Grenze von der Familienversicherung.
Verfasst: 16.10.2015, 09:46
von broemmel
Die 120 er Regelung gilt nur wenn Du in der KVDR bist.
Wenn Du die LV als Rente bekommst hat das Auswirkungen
Verfasst: 16.10.2015, 11:29
von Rossi
Ich gehe mal davon aus, dass die Auszahlung der LV steuerpflichtig ist. Es gibt noch ganz alte LV´s, die nicht steuerpflichtig sind.
Dann gehört die mtl. Rente bzw. Auszahlung zum Gesamteinkommen im Sinne der Familienversicherung. Wenn das Gesamteinkommen unterhalb von 405,00 € liegt, dann bleibst Du auch bei einer mtl. Auszahlung der Rente in der Fami.
Sollte die Grenze (405,00 €) überschritten werden, dann lässt Du dir einfach alles auf einmal auszahlen. Dann entfällt nämlich die Regelmäßigkeit.
Verfasst: 16.10.2015, 14:15
von vikingz
Wie schade, ich weiß mal was, und alles haben meine Vorredner schon richtig geschrieben.
Charly77 hat geschrieben:Das würde ja dann bedeuten, dass die 120er Regelung bei den Krankenkassenbeiträgen hier nicht greifen würde, oder? Ich müsste also keine Beiträge zahlen.
Die 120er-Regelung greift schon noch immer durchgehend ab der Auszahlung, aber nicht während einer
Familienversicherung. Diese fiktive Umrechnung für die Beiträge schließt die Familienversicherung bei einer einmaligen Auszahlung nicht aus.
Sollte innerhalb der nächsten 10 Jahre aber wieder eine KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft entstehen, dann ist auch wieder bis zum Ende der 10 Jahre der Beitrag zu zahlen. Theoretisch, der Praktiker per se weiß aber, dass 10 Jahre in der GKV eine ziemlich lange Zeit sind...
Verfasst: 16.10.2015, 15:14
von Charly77
Danke für alle hilfreichen Antworten;-)
Die LV ist bei mir übrigens steuerfrei.
@vikingz
Ich werde voraussichtlich in 8 Jahren eine Rente bekommen. Das würde bedeuten, dass ich dann noch für 2 Jahre Krankenversicherungsbeiträge wegen der LV zu zahlen hätte. Das wären dann etwa ca. 75 Euro monatlich.
Ist meine Berechnung da richtig?
Und noch eine Zusatzfrage, da meine LV nicht über einen Arbeitgeber lief.
Muss ich, wie in meinem Fall, nur deshalb Krankenkassenbeiträge zahlen, weil ich gesetzlich freiwillig versichert bin?
Verfasst: 17.10.2015, 18:51
von vikingz
Hm die Berechnung kommt in etwa hin. Die Kristallkugel hat aber keiner, um den Beitrag für in acht Jahren zu berechnen, der könnte dann sonstwie ausfallen und die Berechnungsgrundlagen evtl. anders aussehen.
Freiwillig Versicherte zahlen in der Tat aus ihrer "gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" die Beiträge, dieses "Privileg" haben sie auch weitgehend allein. Ein Rentner zahlt aus seinen privaten Versicherungen keine Beiträge.