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Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz?

Verfasst: 14.10.2015, 15:07
von Shiva
Hallo zusammen,

Habe da ein Problem mit der DAK.

Kurz zu meiner Situation:

Hatte bis Februar dieses Jahres keine KV und das seit 2010. (war Freiberufler und konnte irgendwann die Beiträge nicht mehr zahlen)
Habe Ende Februar dieses Jahres eine Antrag zu Wiederversicherung gestellt.
Die KV schrieb mir ich, sie benötigten den "aktuellen" Einkommensteuerbescheid, den ich nicht mehr zu Verfügung hatte und nochmals neu ausfüllte (also für 2014) und 4 Wochen später vom FA erhielt und der DAK sofort zuschickte...

Danach hörte ich 6 Wochen lang garnichts von der DAK. Dann kam ein Schreiben in dem gefordert wurde nun doch die "Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre" ! vorzulegen !
;(
Also schickte ich denen auch den SB von 2013 zu und wartete wieder wochenlang, nachdem ich dort anrief, taten die recht überrascht, Missverständnis, andere Mitarbeiter sei Schuld wegen Verzögerung ...
Meine Frage ob jetzt endlich Versicherungsschutz bestehen würde, wurde verneint (das war Mitte Mai), das hab ich auch schriftlich.

Im Mai war ich also noch nicht Krankenversichert !
Ende Juli bekam ich dann ein Schreiben mit der Auflistung meiner Beitragsschulden und dem Hinweis jetzt Versicherungsschutz zu genießen.

So und jetzt wird's wirklich seltsam. Die Jahre VOR Antragsstellung also von ca. Ende 2010 bis Februar 2015, als ich unversichert war, werden mit ca. durchschnittl. 44 EURO berechnet. Soweit sogut.

Allerdings wird bereits ab Februar der volle "normale" Monatsbeitrag von 240 Euro berechnet, obwohl im Februar, März, April, Mai, Juni kein Versicherungschutz bestand !
Versicherungschutz wurde erst im Juli wiederhergestellt !

Wie kann ein Monat ohne Versicherungsschutz einmal mit 44 und einmal mit 240 Euro berechnet werden ? Ist das Rechtens ?

Auf telef. Nachfrage wurde die Mitarbeiterin recht pampig, sagte ich solle ihr dankbar sein für die Senkung der ausstehenden Beiträge auf 44 Euro, und dass die 240 Euro Monatsbeitrag bereits ab Monat der Antragsstellung ! fällig seien, das hätte angeblich nichts mit tatsächlichem Versicherungsschutz zu tun.

Als ich die Dame darauf nochmal hinwies, dass der Vers.Schutz erst im Juli wieder aktiv wurde, sagte Sie, dass sei ja auch nur meine Schuld gewesen mit der Verzögerung ... Als ich Sie darauf hinwies, dass die DAK die Hauptschuld an dieser monatelangen Verzögerung trüge, Stichwort Falschauskunft Steuerbescheide und wochenlanges nicht Melden, sagte Sie mir allen Ernstes, da könne Sie nichts dafür, dass sei die Schuld einer Kollegin gewesen ...
Und Widerspruch würde eh nichts bringen, das könne ich mir sparen ...

Besuche morgen jetzt persönlich die DAK Aussenstelle, hab genug von telefonischen Auskünften.

Meine Fragen:
Sind diese in meinen Augen willkürlichen Beitragsfestsetzungen so in Ordnung ?
Ist es Rechtens in Monaten in denen kein Versicherungsschutz bestand einmal 44 und dann aber 240 Euro zu verlangen ?

Da ich jetzt ALG II Empfänger bin, kann ich die mom ausstehenden 3000 Euro nur per Ratenzahlung stemmen ...
Hab jetzt ohne Rücksprache zu meiner finanziellen Situation auch noch eine Rate von 130 Euro pro Monat "vorgeschlagen" bekommen inkl. Drohung, dass der Versicherungsschutz sofort entfällt, bei Ausbleiben (zuerst würde der gesamte ausstehende Betrag sofort fällig), was ich natürlich nicht zahlen kann. Müssen die auf meine finanzielle Situation Rücksicht nehmen und sagen wir eine Monatsrate von 50 Euro akzeptieren ?

Wäre dankbar für Hilfe !

Gruss Shiva.

Verfasst: 14.10.2015, 16:05
von GerneKrankenVersichert
Meiner Ansicht nach war die Aussage, dass kein Versicherungsschutz besteht, nicht korrekt. Die Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V besteht kraft Gesetzes, kann ohne Mitwirkung des (ehemaligen) Versicherten und seiner Antragstellung allerdings nicht festgestellt werden. Das heißt, von dem Moment an, in dem du die Versicherung beantragt hast, alle Angaben gemacht hast, müsste meiner Ansicht nach Versicherungsschutz bestehen, unabhängig davon, wann die Versicherungspflicht formal festgestellt wird.
Shiva hat geschrieben: Hatte bis Februar dieses Jahres keine KV und das seit 2010. (war Freiberufler und konnte irgendwann die Beiträge nicht mehr zahlen)
Heißt das, du warst laufend als Freiberuflicher versichert und irgendwann wurde die Mitgliedschaft beendet, weil du die Beiträge nicht mehr zahlen konntest?!? Das wäre nicht korrekt.
Shiva hat geschrieben: Da ich jetzt ALG II Empfänger bin,
gibt es kein Leistungsruhen mehr. Einen Entfall des Versicherungsschutzes sowieso nicht. Vgl. § 16 Abs. 3 a SGB V.
Shiva hat geschrieben: Hab jetzt ohne Rücksprache zu meiner finanziellen Situation auch noch eine Rate von 130 Euro pro Monat "vorgeschlagen" bekommen inkl. Drohung, dass der Versicherungsschutz sofort entfällt, bei Ausbleiben (zuerst würde der gesamte ausstehende Betrag sofort fällig), was ich natürlich nicht zahlen kann.
Weiß die DAK, dass du ALG 2 beziehst? Denn diese Aussage passt nicht dazu. Du solltest natürlich versuchen, von deinen Beitragsschulden herunterzukommen. Ich persönlich finde eine Ratenzahlung von monatlich 50,-- € bei einem ALG2-Bezieher durchaus für angemessen.

Verfasst: 14.10.2015, 18:26
von Shiva
Hi, vielen Dank für deine Antwort !

" Das heißt, von dem Moment an, in dem du die Versicherung beantragt hast, alle Angaben gemacht hast, müsste meiner Ansicht nach Versicherungsschutz bestehen, unabhängig davon, wann die Versicherungspflicht formal festgestellt wird. "

Die DAK hat sich da definitiv gegensätzlich geäussert, sowohl schriftlich als auch telefonisch.

Mir gings im April schon gesundheitlich so schlecht, dass ich da mehrfach nachgefragt habe.

Es hieß immer, dass momentan noch kein! Versicherungsschutz bestehe ...


"gibt es kein Leistungsruhen mehr. Einen Entfall des Versicherungsschutzes sowieso nicht. Vgl. § 16 Abs. 3 a SGB V. "

Sieht die DAK laut Schreiben anders, wenn ich mit den Raten in Rückstand komme, dann wären die 3000 Euro sofort fällig, ansonsten Aussetzen der Leistungen bis das alles beglichen ist ...
Ist das Rechtens ?


"Weiß die DAK, dass du ALG 2 beziehst? Denn diese Aussage passt nicht dazu. Du solltest natürlich versuchen, von deinen Beitragsschulden herunterzukommen. Ich persönlich finde eine Ratenzahlung von monatlich 50,-- € bei einem ALG2-Bezieher durchaus für angemessen."

Ja, hab denen den LeistungsbezugBescheid längst zukommen lassen.
Diese Rate wurde mir einfach so ohne Rücksprache vorgesetzt...

Gruss.

Verfasst: 14.10.2015, 19:27
von Czauderna
Hallo,
ich halte mich gewöhnlich aus Fällen raus, die meinen Arbeitgeber betreffen, aber hier mache ich mal eine Ausnahme. Ohne das Verhalten meiner Kollegen zu bewerten kann ich nur soviel sagen, dass es rein technisch nicht möglich ist für Zeiten ohne Mitgliedschaft einen Beitrag zu fordern. Von daher ist es wirklich das Beste selbst zur DAK zu gehen und die Sache vor Ort zu klären. Aus dem Beitrag entnehme ich, dass die letzte Mitgliedschaft bei der Kasse Ende 2010 beendet wurde, ich gehe mal vom 31.12.2010 aus.
Das würde bedeuten, dass rückwirkend zum 01.01.2011 eine neue Mitgliedschaft hergestellt werden musste. Die Verjährung der Beiträge für 2011 tritt erst am 31.12.2015 bzw. 01.01.2016 ein, demnach muss ab 01.11.2011 Beitrag nach gezahlt werden. Die Höhe bemisst sich nach den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen. Leistungen ruhen bei Nichtzahlung von Beiträgen nicht vollständig - Notfallbehandlung wird immer geleistet. Bei einer vereinbarten Ratenzahlung tritt kein Ruhen der Leistungen, ebenso nicht bei Bezug von ALG-2.
Also, hin zur Kasse und die Sache klären.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.10.2015, 22:52
von Shiva
"Also, hin zur Kasse und die Sache klären. "

Hi, nun also war ich heute auch, nur herrschte da völlige Ratlosigkeit.

Der Dame habe ich die Auflistung mit den Forderungen gezeigt und eben gefragt, wieso einmal 44 euro für Monate ohne Schutz berechnet werden, ein andermal (ab Feb 2015) die 244 Euro.
(Wie gesagt, hab das hier schriftlich, dass bis inkl. Mai 2015 kein Versicherungsschutz bestand !)

Zitat Sachbearbeiterin, als sie die 44 Euro (inkl. 5 Euro Pflegevers.) sah, die von 2011 bis Febr. 2015 (Rest 2010 ist verjährt) berechnet wurden :

"A Heu (wohne in der Nähe von Augsburg), sowas hab ich ja noch nie gesehen ! "

Was soll ich dazu noch sagen :(

Die hinzugeholten Kollegin und Kollege wussten damit auch ´nichts anzufangen ...

Ein Sachbearbeiter aus der Zentrale würde mich morgen dann zurückrufen.

Und der wird mir wahrschl. erzählen, dass das alles seine Richtigkeit hat.

Gruss.

Verfasst: 14.10.2015, 22:56
von Shiva
"kann ich nur soviel sagen, dass es rein technisch nicht möglich ist für Zeiten ohne Mitgliedschaft einen Beitrag zu fordern"

Sind Sie sich da ganz sicher ?
Ich habe mittlerweile den Eindruck, dass aufgrund der Versicherungspflicht hierzulande auch rückwirkend die Kosten für den Versicherungsschutz beglichen werden muss, auch wenn in meinem Fall gar kein tatsächlicher Schutz über 4 Jahre hinweg bestand.

Irgendwie verwirrend.

Gruss.

Verfasst: 14.10.2015, 23:14
von Shiva
"Meiner Ansicht nach war die Aussage, dass kein Versicherungsschutz besteht, nicht korrekt."

Super, wäre gerne im Februar zum Arzt gegangen, da ging's mir wirklich elend...

Stattdessen musste ich Monate warten bis die DAK irgendwann der Meinung war, ich könne versichert werden und mir Ende Juli ! dann eine Versichertenkarte zuschickt.

Und jetzt auch noch 240 Euro pro Monat rückwirkend bis Febr fordert ohne dass ich aber die Möglichkeit hatte zum Arzt zu gehen :/

Lächerlich.

Danke und Gruss.

PS: Kann ich die irgendwie auf diese Aussage festnageln. Ist sowas also def. nicht gesetzeskonform ?

Verfasst: 15.10.2015, 08:31
von Christo
Moin,

um das ganze nochmal aufzubröseln:

Ab 2010 bist du nicht mehr versichert gewesen, die KK hat das auch irgendwie nicht mehr mitbekommen, deine Mitgliedschaft ist beendet gewesen.

Jetzt kommt es: Es gibt ein Gesetz nachdem jeder durchgehend versichert sein muss, auch wenn er gerade nicht Arbeitet oder auf eine andere Art und Weise krankenversichert sein muss (§5 Abs. 1 Nr. 13 SGBV).

Das bedeutet, dass die Krankenkasse jetzt rückwirkend eine Mitgliedschaft bis 2010 herstellt.

Für diese Zeit sind auch Mitgliedsbeiträge zu zahlen, unabhängig davon, wann du den Antrag auf Mitgliedschaft in 2015 gestellt hast.

Ich denke zwischen dir und der Sachbearbeiterin am Anfang gab es ein Missverständnis. Denn laut Gesetz besteht für dich ein Versicherungsschutz seit 2010. Jedoch musste die Sachbearbeiterin erstmal den Sachverhalt und die Mitgliedschaft klären.

Zu dem Beitrag von 44 Euro je Monat.... da bin ich positiv überrascht, ich hätte gedacht, dass das mehr wäre. Zu Beiträgen können wahrscheinlich andere hier im Forum mehr zu erzählen.

Sind Sie sich da ganz sicher ?
Ich habe mittlerweile den Eindruck, dass aufgrund der Versicherungspflicht hierzulande auch rückwirkend die Kosten für den Versicherungsschutz beglichen werden muss, auch wenn in meinem Fall gar kein tatsächlicher Schutz über 4 Jahre hinweg bestand.
Für dich bestand ein gesetzlicher Versicherungsschutz. Wäre der Sachverhalt vorher aufgefallen, hätte man schon eine Versicherung bzw. Mitgliedschaft zu dem Zeitpunkt hergestellt.

Also nochmal: Rückwirkend wurde eine Mitgliedschaft (und auch damit Versicherungsschutz) zu 2010 aufgebaut.

Super, wäre gerne im Februar zum Arzt gegangen, da ging's mir wirklich elend...
Von Seiten der Krankenkassen ist es nicht optimal gelaufen, ich denke, hier hat die Kommunikation nicht hingehauen. Theoretisch hätten die ruck zuck eine Mitgliedschaft feststellen können. Andererseits, um fair zu bleiben: Sich erst um die Krankenversicherung zu kümmern, wenn es einem nicht gut geht, ist auch nicht besonders praktisch.

Verfasst: 15.10.2015, 08:43
von Rossi
Nun ja, die Kasse hat die Beiträge bis Januar 2015 ermäßigt. Dies ist aufgrund des § 256a SGB IV auch möglich, sofern rückwirkend keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Denn die Ermäßigung bezieht sich nur auf Zeiträume "bis zur Anzeige der Versicherungspflicht".

Somit können Beiträge "ab dem Zeitpunkt der Anzeige (02/2015)" nicht ermäßigt über § 256a SGB V werden, es sind die ganz normalen Beiträge zu zahlen.

Tja, aufgrund von Mißverständnissen, warum auch immer, konntest Du in den Monaten Febr. 2015 - Mai 2015 keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Ich würde für diesen Zeitraum einen Erlass gem. § 76 SGB IV bei der Krankenkasse beantragen. Denn irgendwie scheint dort wohl alles nicht ganz richtig gelaufen zu sein.

Ein Zitat aus § 76 SGB IV:

§ 76 Erhebung der Einnahmen


(1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben.

(2) Der Versicherungsträger darf Ansprüche nur

1. stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die Anspruchsgegner verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird,

2. niederschlagen, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen,

3. erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beiträge erstattet oder angerechnet werden.


Dort würde ich ansetzen und den Sachverhalt mal schildern.

Verfasst: 15.10.2015, 15:16
von Shiva
Hallo zusammen,

vielen Dank nochmal an alle !

Werde heut ein Schreiben aufsetzen inkl Kopie des Schreibens vom Mai, wo drinsteht, dass momentan kein Versicherungsschutz besteht und argumentieren, dass dies geltendem Recht widerspricht/widersprach, weil der Schutz mit Antragsstellung im Februar hätte gewährt werden müssen.

Desweiteren beantrage ich deshalb einen Erlass (kompletter Erlass oder Ermäßigung ?) nach "§ 76 Erhebung der Einnahmen/3." der Beiträge von Februar bis Juli 2015, weil eben in diesem Zeitraum fälschlicherweise kein Versicherungsschutz gewährt wurde, was ja geltendem Recht widerspricht.


Danke euch und Gruß.