Hab ich das mit der Blockfrist so richtig gerechnet?
Verfasst: 13.10.2015, 12:28
Hallo an alle,
ich bin neu hier, weil ich eine Frage zu dieser Blockfrist beim KG habe.
Ich habe jetzt ca. 1 Jahr KG bezogen und habe vor einigen Monaten bei der Agentur f Arbeit einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser wurde bewilligt und ich darf nächsten Monat mit einer Umschulung starten
Jetzt habe ich aber nur noch einen Restanspruch von KG von ca. 3 Wochen, da mein Anspruch von 78 Wochen dann ausgeschöpft ist. Ich hoffe ja, dass ich in der nächsten Zeit nicht nochmal krank werde, aber da kann man ja nie 100%ig sicher sein.
Das erste mal krank geschrieben wegen der gleichen Erkrankung war ich im Oktober 2006, das erste mal KG bezogen hab ich dann so ca. Januar 2007. Seitdem war ich im Jahr 2011,2012,2013 (jeweils ca. 3 Monate) und von Aug 2014 bis Aug. 2015 AU mit KG.
Das würde doch jetzt heissen, dass die erste Blockfrist 10/2006 - 10/2009 gehen würde. Die nächste dann von 10/2009 - 10/2012 und die nächste von 10/2012 - 10/2015 gehen würde.
Wenn ich also ab 10/2015 für 6 Monate ALG1 während der Umschulung bekomme, hätte ich einen erneuten Anspruch von 78 Wochen KG?
Wie gesagt, ich möchte auf keinen Fall während der Umschulung ausfallen, aber der Gedanke, dass mir, falls es doch passiert, nur noch 3 Wochen KG zustehen, macht mir etwas Sorge.
Viele Grüße
Franzi
ich bin neu hier, weil ich eine Frage zu dieser Blockfrist beim KG habe.
Ich habe jetzt ca. 1 Jahr KG bezogen und habe vor einigen Monaten bei der Agentur f Arbeit einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser wurde bewilligt und ich darf nächsten Monat mit einer Umschulung starten
Jetzt habe ich aber nur noch einen Restanspruch von KG von ca. 3 Wochen, da mein Anspruch von 78 Wochen dann ausgeschöpft ist. Ich hoffe ja, dass ich in der nächsten Zeit nicht nochmal krank werde, aber da kann man ja nie 100%ig sicher sein.
Das erste mal krank geschrieben wegen der gleichen Erkrankung war ich im Oktober 2006, das erste mal KG bezogen hab ich dann so ca. Januar 2007. Seitdem war ich im Jahr 2011,2012,2013 (jeweils ca. 3 Monate) und von Aug 2014 bis Aug. 2015 AU mit KG.
Das würde doch jetzt heissen, dass die erste Blockfrist 10/2006 - 10/2009 gehen würde. Die nächste dann von 10/2009 - 10/2012 und die nächste von 10/2012 - 10/2015 gehen würde.
Wenn ich also ab 10/2015 für 6 Monate ALG1 während der Umschulung bekomme, hätte ich einen erneuten Anspruch von 78 Wochen KG?
Wie gesagt, ich möchte auf keinen Fall während der Umschulung ausfallen, aber der Gedanke, dass mir, falls es doch passiert, nur noch 3 Wochen KG zustehen, macht mir etwas Sorge.
Viele Grüße
Franzi