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Auszahlschein vom Haus- oder Facharzt ausstellen lassen?
Verfasst: 06.10.2015, 19:26
von michapelig
Hallo an alle!
Ich habe eine Frage bezüglich des Auszahlscheines für mein Krankengeld.
Muss mein Hausarzt (der auch die letzte AU-Bescheinigung ausgestellt hat) den Auszahlschein ausstellen oder kann dies auch mein Facharzt (Überweisung durch mein Hausarzt), wo ich aufgrund meiner aktuellen Erkrankung in Behandlung bin, die Bescheinigung ausstellen?
Ist es nicht so das sowohl mein Hausarzt, als auch mein Facharzt, den Auszahlschein ausfüllen kann, weil mein Hausarzt mich eben zu diesem Facharzt überwiesen hat?
Wie oben geschrieben hat mich aktuell mein Hausarzt AU geschrieben.
Dann ist doch sichergestellt, dass beide Ärzte auf Grundlage der gleichen Informationen die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, weil der Facharzt immer die Quartalsberichte an den Hausarzt schickt?
Oder besteht die Krankenkasse immer darauf das ein bestimmter Arzt das macht? Bin bei der Techniker Krankenkasse.
Mein Facharzt sitzt in der Krankenhausambulanz, darf dieser überhaupt dann einen Auszahlschein ausfüllen?
Vielen Dank im Voraus für die hoffentlich zahlreichen Antworten.
michapelig
Verfasst: 06.10.2015, 20:02
von Czauderna
Hallo,
aus Sicht der Kasse ist es egal ob ein Facharzt oder ein Hausarzt den Auszahlschein ausfüllt und unterschreibt. Ich kenne das aus der Praxis - da iat es schon öfter so, dass der Hausarzt die Auszahlscheine ausfüllt, obwohl zusätzlich eine Facharztbehandlung stattfindet. wenn natürlich der Hausarzt raus ist aus der lfd. Behandlung, dann wird er sich auch wahrscheinlich weigern den Auszahlschein zu bestätigen, schließlich handelt es sich da ja um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 06.10.2015, 20:16
von michapelig
Hallo Czauderna!
Naja, was heisst wenn der Hausarzt aus der lfd. Behandlung raus ist...!?
Behandeln wegen meiner Erkrankung tut mich schon immer der Facharzt,
der Hausarzt zu dem ich dann "renne" schreibt mich aber immer krank. Mehr hat dieser mit der Erkrankung nicht zu tun.
Wobei mich aber auch schon der Facharzt öfters mal AU geschrieben hat. Ich frage deshalb wer den Auszahlschein ausfüllen darf, da für mich der Facharzt verkehrsgünstiger liegt als der Hausarzt. Muss mit dem Bus dorthin fahren.
Mein Facharzt sitzt in der Krankenhausambulanz einer Uniklinik (pneumologische Ambulanz). Darf dieser auch den Auszahlschein austellen, wenn dieser in einer Ambulanz sitzt!?
Dieser praktiziert auch einige Tage in einer Praxis ausserhalb der Uniklinik.
Grüsse
michapelig
Verfasst: 06.10.2015, 20:19
von Czauderna
Hallo,
ja, darf er !
Allerdings muss ich hinzufügen - wenn alle 3 Ärzte abwechseln die Auszahlscheine ausfüllen - dann dürfte deinem MDK-Besuch demnächst nichts mehr im Wege stehen
Gruss
Czauderna
PS. war ein Tippfehler, sollte auch nur 2 Ärzte heißen.
Verfasst: 06.10.2015, 20:33
von michapelig
Ich habe mich wohl etwas unklar ausgedrückt.
Es sind "nur" 2 Ärzte (Hausarzt und der Facharzt in der Ambulanz).
Bisher wurde noch kein Auszahlschein ausgefüllt, dieser steht bald
erstmalig an. Der erste Auszahlschein müsste die Tage bei mir per
Post eintreffen. Nur die AU's erfolgten bisher vom Hausarzt.
Ich möchte wahrlich kein "Ärztehopping" betreiben, daher verstehe ich
das schon mit dem MDK. Wobei die mich gerne zum MDK von der
Krankenkasse hinschicken können.
Ich habe nichts zu verheimlichen und ausruhen tue ich mich auf das
Krankengeld von der Krankenkasse auch nicht.
Ich erhole mich gerade zu Hause von meinem 5. operativen Eingriff an
meinen beiden Lungen seit 2011. Ich habe zwischendurch immer mal
wieder gearbeitet.
Danke für Deine Antwort.
michapelig
Verfasst: 07.10.2015, 08:34
von michapelig
Meine aktuelle AU-Bescheinigung vom Hausarzt geht noch bis zum 11.10.15, ich weiß ja jetzt nicht bis wann mein Auszahlschein zu unterschreiben ist, da dieser mir ja noch zugesendet wird.
Nehmen wir jetzt mal als Beispiel an das ich den Auszahlschein bis zum 15.10.15 auszustellen habe, muss ich dann trotzdem noch am 09.10.15 zum Arzt gehen und mir weiter eine AU austellen lassen?
Sonst gäbe es doch bis zum 15.10.15 eine Lücke oder sehe ich das jetzt falsch?
Verfasst: 13.10.2015, 17:04
von michapelig
Heute habe ich ein Schreiben von meiner KK erhalten und wurde gebeten eine Einwilligung für den MDK zu geben das dieser meinen Rehaabschlussbericht erhalten darf.
Nehmen wir mal an das ich jetzt diese Einwilligung unterschreiben (womit ich eigentlich kein Problem habe) und der MDK stellt fest das ich in meinem alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann/sollte.
Der MDK gibt zusätzlich die Empfehlung für berufsfördernde Maßnahmen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), so kann mich die Krankenkasse doch dazu auffordern bei der DRV solch einen Antrag zu stellen?
Klar ist das wenn ich weiter AU bin und ich der Aufforderung durch die KK zur Antragsstellung bei der DRV nicht nachkomme, die KK mir dann wohl ziemlich bald das Krankengeld einstellen wird.
Würde ich aber jetzt entgegen der Empfehlung des MDK wieder in meinem alten Beruf anfangen zu arbeiten und ich später erneut erkranken, wo eventuell auch wieder Krankengeld gezahlt werden müsste oder aber durch Erkrankung durch den Beruf selbst, würde mir die KK dann mal Probleme machen können?
Verfasst: 13.10.2015, 20:56
von Czauderna
michapelig hat geschrieben:Heute habe ich ein Schreiben von meiner KK erhalten und wurde gebeten eine Einwilligung für den MDK zu geben das dieser meinen Rehaabschlussbericht erhalten darf.
Nehmen wir mal an das ich jetzt diese Einwilligung unterschreiben (womit ich eigentlich kein Problem habe) und der MDK stellt fest das ich in meinem alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann/sollte.
Der MDK gibt zusätzlich die Empfehlung für berufsfördernde Maßnahmen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), so kann mich die Krankenkasse doch dazu auffordern bei der DRV solch einen Antrag zu stellen?
Ja, kann sie - siehe dazu § 51 SGB V.
Klar ist das wenn ich weiter AU bin und ich der Aufforderung durch die KK zur Antragsstellung bei der DRV nicht nachkomme, die KK mir dann wohl ziemlich bald das Krankengeld einstellen wird.
Wie im § 51 SGB V. ausgesagt ist, muss dir die Kasse eine Frist von 10 Wochen stellen - kommst du dieser Aufforderung nicht nach, ohne eine ausreichende (medizinische) Begründung, dann stellt die Kasse die Krankengeldzahlung bis zu dem Tag ein, an dem du den Antrag stellst.
Würde ich aber jetzt entgegen der Empfehlung des MDK wieder in meinem alten Beruf anfangen zu arbeiten und ich später erneut erkranken, wo eventuell auch wieder Krankengeld gezahlt werden müsste oder aber durch Erkrankung durch den Beruf selbst, würde mir die KK dann mal Probleme machen können?
Was heißt Probleme - die Prozedur würde wieder von vorne beginnen, also
MDK (diesmal wahrscheinlich eher als sonst) und ggf. wieder Aufforderung zur Antragstellung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.10.2015, 09:57
von michapelig
In dem Brief steht u.a. das geprüft werden solle ob weitere therapeutische Maßnahmen in Betracht kommen, was ja jetzt der MDK prüfen soll.
Für mich liest sich das so, als würde man meine AU nicht anzweifeln!?
Aber wer weiß was der MDK so denkt, vielleicht ja eine Eingliederung nach dem "Hamburger Modell" vielleicht!?
Es ist doch echt besch....., da bin ich wirklich krank, habe seit 2011 etliche Operationen hinter mir und dann muss ich mich mit sowas rumärgern. Naja was solls...
Eines weiß ich aber, meine Restgesundheit mache ich nicht noch mehr kaputt. Dann beziehe ich im schlimmsten Fall Hartz IV.