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Brief von der Krankenkasse
Verfasst: 05.10.2015, 21:37
von franzpeter
Hallo,
ich habe mal eine Frage an die Experten. Ich bin seit ca. 3 Wochen Krank geschrieben wegen psychischer Probleme. Nun habe ich ein Schreiben meiner Krankenkasse (bin freiwillig gesetzlich versichert), dass ich mich
bei ihnen telefonisch melden soll.
Was steckt wohl dahinter und kann ich auch meinen Arzt dort anrufen
lassen. Ich fühle mich derzeit nicht in der Lage mich großartig mit
irgendwelche Leuten abzugeben und möchte einfach nur meine ruhe
haben. Habe auch keine Lust auf irgendwelche Fangfragen der Krankenkasse.
Würde mich über Rückmeldungen und Erfahrungsberichte in ähnlichen Situationen sehr freuen.
Viele Grüße
fp
Re: Brief von der Krankenkasse
Verfasst: 05.10.2015, 22:03
von Czauderna
franzpeter hat geschrieben:Hallo,
ich habe mal eine Frage an die Experten. Ich bin seit ca. 3 Wochen Krank geschrieben wegen psychischer Probleme. Nun habe ich ein Schreiben meiner Krankenkasse (bin freiwillig gesetzlich versichert), dass ich mich
bei ihnen telefonisch melden soll.
Was steckt wohl dahinter und kann ich auch meinen Arzt dort anrufen
lassen. Ich fühle mich derzeit nicht in der Lage mich großartig mit
irgendwelche Leuten abzugeben und möchte einfach nur meine ruhe
haben. Habe auch keine Lust auf irgendwelche Fangfragen der Krankenkasse.
Würde mich über Rückmeldungen und Erfahrungsberichte in ähnlichen Situationen sehr freuen.
Viele Grüße
fp
Hallo,
du bist freiwillig versichert als Arbeitnehmer oder als Selbständiger.
So wie es aussieht will die Kasse ausloten ob sie dir in irgendeiner Weise behilflich sein kann und/oder sie will die drohende Krankengeldzahlung vermeiden.
Natürlich bist du nicht verpflichtet dieser "Bitte" nach Kontaktaufnahme nachzukommen - der Krankenkasse liegt deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, das sollte ihr genügen - wenn sie Fragen hat, kann sie entweder den Arzt befragen im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten oder den MDK einschalten.
Als Krankenkassenmitarbeiter, der auch schon aktiv in der "Fallsteuerung" tätig war gehe ich erst mal von meinem Verständnis für diese "Bitte" nach - man will dir Hilfe und Beratung anbieten - das kann man so sehen, muss es aber nicht.
Wenn du von "irgendwelchen Leuten" aus einem Forum einen Rat haben willst , mein Rat - wenn du wissen willst, was die Kasse von dir will, ruf dort an und wenn Du merkst, dass es eher um sparen statt um Hilfe und Beratung geht, kannst du das Gespräch beenden, dann aber mit der Gewissheit.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.10.2015, 22:20
von franzpeter
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Ja ich bin freiwillig versichert als Angestellter.
Durch meine Internetrecherchen habe ich mittlerweile den Eindruck bekommen, dass die Kassen - wie jede andere Versicherung auch - gerne abkassieren aber ungerne zahlen. Ich habe bisher nur bezahlt.
Daher habe ich etwas Angst dort anzurufen und dabei etwas falsch zu machen. Inbesondere bin ich mir auch nicht sicher, ob ich einem Krankenkassenmitarbeiter über meinen Gesundheitszustand überhaupt Auskunft geben muss. Das ganze kommt mir deshalb etwas komisch
vor, weil man mich ja sonst auch nie kontaktiert.
Grüße
fp
Verfasst: 05.10.2015, 22:38
von Czauderna
franzpeter hat geschrieben:Hallo, danke für die schnelle Antwort. Ja ich bin freiwillig versichert als Angestellter.
Durch meine Internetrecherchen habe ich mittlerweile den Eindruck bekommen, dass die Kassen - wie jede andere Versicherung auch - gerne abkassieren aber ungerne zahlen. Ich habe bisher nur bezahlt.
Daher habe ich etwas Angst dort anzurufen und dabei etwas falsch zu machen. Inbesondere bin ich mir auch nicht sicher, ob ich einem Krankenkassenmitarbeiter über meinen Gesundheitszustand überhaupt Auskunft geben muss. Das ganze kommt mir deshalb etwas komisch
vor, weil man mich ja sonst auch nie kontaktiert.
Grüße
fp
Hallo,
ja,das Internet Fluch und Segen in einer Form. Leider ist es so, dass eben nur die Negativ-Beispiele dort ausführlich vorhanden sind. Man muss schon sehr genau suchen um Beiträge zu finden, die sich positiv mit Krankenkassen und ihrem Leistungsverhalten beschäftigen.
Auch in diesem Forum hier ist es nicht anders.
Warum man dich kontaktiert hat ist klar und bist mit Sicherheit kein Einzelfall - und noch einmal, müssen musst du hier gar nix - das ist bei vielen Kassen Tagesgeschäft.
Warum man dich nicht schon in der Vergangenheit kontaktiert hat ?
eine interessante Frage - ich weiß dass es Kassen gibt, die ohne einen bestimmten Anlass (ausgewählte) Versicherte kontaktieren um Ihnen
ihre Kasse mal vorzustellen, z.B. die Leistungen zu erklären oder auch die Bonusprogramme vorzustellen. Die Erfahrungen sind meines Wissens nach überwiegend positiv, aber nicht alle Kassen machen das. das sind natürlich auch Aktionen zur Kundenbindung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 06.10.2015, 08:21
von Rossi
Woher ergibt sich die Rechtsgrundlage, dass franzpeter bei der Krankenkassse zurückrufen muss?!
Verfasst: 06.10.2015, 09:52
von broemmel
Wer hat denn hier geschrieben das er/sie zurückrufen MUSS?
Das Gegenteil hat Czauderna geschrieben. Was ist also Deine Frage, Rossi?
Verfasst: 06.10.2015, 10:17
von Rossi
Hm,
franzpeter postet:
Zitat:
Nun habe ich ein Schreiben meiner Krankenkasse (bin freiwillig gesetzlich versichert), dass ich mich bei ihnen telefonisch melden soll.
Günter postet:
Zitat:
Natürlich bist du nicht verpflichtet dieser "Bitte" nach Kontaktaufnahme nachzukommen
Verfasst: 06.10.2015, 12:23
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Hm,
franzpeter postet:
Zitat:
Nun habe ich ein Schreiben meiner Krankenkasse (bin freiwillig gesetzlich versichert), dass ich mich bei ihnen telefonisch melden soll.
Günter postet:
Zitat:
Natürlich bist du nicht verpflichtet dieser "Bitte" nach Kontaktaufnahme nachzukommen
Hallo rossi,
ja und, was ist nun wieder zu bedenken in deinen Augen - war ich dir nicht deutlich genug ? - oder meinst du etwas anderes ?.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 06.10.2015, 13:11
von Rossi
Hm, vielleicht reden wir aneinander vorbei.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach die Krankenkasse verlangen kann, dass man dort anrufen muss.
Ich finde zumindest keine.
Verfasst: 06.10.2015, 14:12
von broemmel
Also willst Du nur die von Dir selbst gestellte Frage beantworten.
Na das ist Dir gelungen. War aber auch nicht sooo schwer
Verfasst: 06.10.2015, 14:40
von franzpeter
Ja die Frage von Rossi nach der Rechtsgrundlage ist eigentlich gar nicht schlecht.
Umgekehrt bekommt man ja auch die rechtlichen Grundlagen immer wieder um die Ohren gehauen.
Ich frage mich auch weshalb man nicht - falls Fragen bestehen - diese gleich im Brief erwähnt hat.
Interessant wäre es einige Erfahrungsberichte zu hören. Ich könnte mir vorstellen dass das Telefonat dazu dienen soll die Lage zu checken, ob
Krankengeldzahlung droht oder nicht. Immerhin sind ja bis dahin noch 3 Wochen Zeit und ich weiß es aber selber nicht ob ich dann weider in der Lage bin zu arbeiten.
Falls der MDK eingechaltet wird, wie läuft das in der Regel ab und wann muss man damit rechnen, gleich zu Beginn oder erst wenn die Krankheit eine Zeitlang andauert.
Wäre für Infos dankbar
fp
Verfasst: 06.10.2015, 15:08
von Czauderna
franzpeter hat geschrieben:Ja die Frage von Rossi nach der Rechtsgrundlage ist eigentlich gar nicht schlecht.
Umgekehrt bekommt man ja auch die rechtlichen Grundlagen immer wieder um die Ohren gehauen.
Wenn es dafür eine Rechtsgrundlage geben würde, hätte ich sie dir mit Sicherheit genannt - ich kehre mal um (speziell für unseren Gesetzeshüter hier im Forum) - es gibt auch keine Rechtsgrundlage dafür, dass die Kasse dich nicht um eine Kontaktaufnahme bitten darf - und weil es eben keine gibt, musst du auch nicht reagieren, wenn du es nicht willst
Ich frage mich auch weshalb man nicht - falls Fragen bestehen - diese gleich im Brief erwähnt hat.
Nun, das ist einfach zu beantworten - weil eben im persönlichen Gespräch vieles besser zu klären oder zu besprechen ist als es ein Briefwechsel tun kann , außerdem steht ja immer noch nicht fest, warum genau die Kasse dich kontaktieren willInteressant wäre es einige Erfahrungsberichte zu hören. Ich könnte mir vorstellen dass das Telefonat dazu dienen soll die Lage zu checken, ob
Krankengeldzahlung droht oder nicht. Immerhin sind ja bis dahin noch 3 Wochen Zeit und ich weiß es aber selber nicht ob ich dann weider in der Lage bin zu arbeiten.
Nun, auf meine Erfahrung kommt es dir wahrscheinlich nicht an - du suchst
Betroffene, die auch in der Lage waren wie du - ich glaube nicht, wenn sich überhaupt einer meldet, dass du da etwas Positives lesen wirst - wie ich schon geschrieben habe, im Internet ist das so eine Sache mit positivem Erlebnissen
Falls der MDK eingechaltet wird, wie läuft das in der Regel ab und wann muss man damit rechnen, gleich zu Beginn oder erst wenn die Krankheit eine Zeitlang andauert.
Das kann man so nicht sagen, kommt immer auf den Einzelfall an - hängt u.a. von der Diagnose ab, ob es eine wiederholte AU. ist, was der behandelnde Arzt ggf. der Kasse schon mitgeteilt hat, ob ein Arbeitgeber
Bedenken zur AU. hat, usw. - Der MDK kann schon innerhalb der ersten drei Wochen eingeschaltet werden, erst beim Krankengeldbezug oder, und das gab und gibt es auch - überhaupt nicht.
Wäre für Infos dankbar
fp
Gruss
Czauderna
Verfasst: 06.10.2015, 15:15
von franzpeter
Hallo Czauderna, natürlich kommt es mir auch auf Deine Rückmeldung an
, sorry, sollte nicht so rüberkommen.
Aber es wurndert mich halt, dass hunderte von Leuten die Beiträge lesen und nur wenige dazu beitragen.
Ich dürfte ja nicht der Erste im Forum sein der so etwas erlebt und ich dachte es gibt jede Menge Leute die ihre Erfahrungen dazu posten, die Sie mit solchen "Kontaktversuchen" gemacht haben.
Mit dem persönlichen Gespräch gebe ich Dir recht, allerdings hat men beim persönlichen gespräch auch weniger Zeit nachzudenken als bei einem Brief
.
Verfasst: 06.10.2015, 16:02
von franzpeter
Habe noch etwas gegoogelt. Gesetzliche Grundlage könnte die Mitwirkungspflicht gemäß §60ff SGB I sein ...
Verfasst: 06.10.2015, 19:38
von GerneKrankenVersichert
Ziemlich OT, zum Thema folgt gleich der nächste Beitrag
franzpeter hat geschrieben:Ja die Frage von Rossi nach der Rechtsgrundlage ist eigentlich gar nicht schlecht.
Grundsätzlich ist eine solche Frage nicht schlecht. Wenn allerdings aus einem
franzpeter hat geschrieben:
dass ich mich bei ihnen telefonisch melden soll.
und
Czauderna hat geschrieben:
Natürlich bist du nicht verpflichtet dieser "Bitte" nach Kontaktaufnahme nachzukommen
ein
Rossi hat geschrieben:
Woher ergibt sich die Rechtsgrundlage, dass franzpeter bei der Krankenkassse zurückrufen muss?!
wird, unterstelle ich einem rechtlich versierten Menschen wie Rossi ganz einfach, dass er hier mal wieder Krankenkassenbashing betreiben möchte.