Krankenkasse wechseln binnen der 18-Monate Kündigungfrist

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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johnsmith1234
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Krankenkasse wechseln binnen der 18-Monate Kündigungfrist

Beitrag von johnsmith1234 » 29.09.2015, 21:53

Hallo,

ich bin selbständig und möchte die Krankenkasse wechseln. Ich bin aber noch in der 18-Monate Kündigungfrist.

Mein Vertrag kommt jetzt zum Ende und ich habe die Möglichkeit einen Loch zwischen die zwei Verträge setzen.

Wie breit soll dieser Loch sein? Wäre ein Wochenende genug? Soll ich als arbeitslos melden?

Danke für eure Hilfe

Czauderna
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Re: Krankenkasse wechseln binnen der 18-Monate Kündigungfris

Beitrag von Czauderna » 29.09.2015, 22:23

johnsmith1234 hat geschrieben:Hallo,

ich bin selbständig und möchte die Krankenkasse wechseln. Ich bin aber noch in der 18-Monate Kündigungfrist.

Mein Vertrag kommt jetzt zum Ende und ich habe die Möglichkeit einen Loch zwischen die zwei Verträge setzen.

Wie breit soll dieser Loch sein? Wäre ein Wochenende genug? Soll ich als arbeitslos melden?

Danke für eure Hilfe
Hallo,
was meinst du mit dem "Loch" - beendest du deine selbständige Tätigkeit ??
Wenn ja, ändert das erst mal nix an deiner Versicherung als solche.
russ
Czauderna

johnsmith1234
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Beitrag von johnsmith1234 » 30.09.2015, 20:21

Danke Czauderna

Ich habe jetzt einen Vertrag, der in einigen Tagen läuft ab. Der Kunde will einen neuen Vertag machen.

Ich beziehe mich auf dieser Post, bei der letzten Eintrag:
http://www.krankenkassenforum.de/here-v ... html#77969

Ich will zwischen beiden Verträgen arbeitslosmelden und dafür Kassenwahlrecht bekommen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.09.2015, 23:16

johnsmith1234 hat geschrieben:Danke Czauderna

Ich habe jetzt einen Vertrag, der in einigen Tagen läuft ab. Der Kunde will einen neuen Vertag machen.

Ich beziehe mich auf dieser Post, bei der letzten Eintrag:
http://www.krankenkassenforum.de/here-v ... html#77969

Ich will zwischen beiden Verträgen arbeitslosmelden und dafür Kassenwahlrecht bekommen.
Hallo,
das setzt voraus, dass du auch ALG-1 bekommst - die reine Meldung reicht da nicht aus.
Gruss
Czauderna

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