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Krankengeld nach Abbruch oder Unterbrechnung Beruf. Reha

Verfasst: 17.09.2015, 14:07
von Jung
Hallo.

Ich befinde mich seit einigen Wochen in einer Beruflichen Reha (LTA).
Davor war ich arbeitssuchend und bekam Hartz4. Während der Maßnahme erhalte ich Übergangsgeld vom DRV Bund. Dadurch zahle ich den vollen Krankenkassenbeitrag.

Meine Fragen:
1 Falls die Maßnahme krankheitsbedingt aussetzt habe ich dann Anspruch auf Krankengeld. Wenn ja in welcher Höhe

2 Falls die Maßnahme krankheitsbeding abgebrochen wird habe ich dann Anspruch auf Krankengeld oder was muss ich machen.....

Hinweis meine Übergangsgeld wurde nach Tarif berechnet. Die Unterlagen liegen mir vor.

Vielen Dank

Verfasst: 03.12.2015, 21:40
von SuperNova
Wenn die berufliche Reha aus Hartz-4 heraus begonnen wurde, besteht kein Anspruch auf Krankengeld, weil innerhalb des ALG II die Gewährung von Krankengeld ausgeschlossen ist. Dies würde bedeuten, dass du beim Abbruch der Reha wieder Hartz-4 bekommst. Krankengeld und Übergangsgeld schließen sich gegenseitig übrigens aus, das heisst, wenn eins der beiden gezahlt wird, ruht das andere. Insoweit kann auch während des Übergangsgeldes kein Krankengeldanspruch erworben oder geltend gemacht werden.