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Vollnarkose beim Zahnarzt,Kostenrückerstattung

Verfasst: 10.09.2015, 11:54
von tati477
Hallo zusammen,
im Juli hatte ich eine Zahn OP in Vollnarkose. Diese musste ich im Vorfeld in Höhe von 260€ bezahlen.Der Anästhesist sagte mir, das ich die Rechnung und das Gutachten des Psychologen bei der Krankenkasse einreichen müsse und von diesem dann das Geld zurück erhalte, falls diese nun auch die Notwendigkeit der Behandlung bestätigen würden.
Nun bekam ich anfang der Woche ein Schreiben meiner KK indem mir mitgeteilt wurde, das der Gutachter des MDK die Notwendigkeit der Behandlung in Vollnarkose bestätigt hätte. Ich solle mich mit meinem Anästhesisten in Verbindung setzen, damit dieser mir das Geld zurück erstattet und die Leistung mit der Krankenkasse abrechnet.
Vorhin bekam ich dann von der Helferin des Anästhesisten gesagt, das man mir das Geld nicht rückwirkend zurück erstatten könne. Darüber bin ich sehr erbost und komme mir ziemlich veräppelt vor.
Hat schonmal jemand so einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir da Tips geben? Denn für mich geht es in dem Fall ja auch um viel Geld und ich habe mich auf die Worte des Anästhesisten verlassen.
Für Eure Antworten danke ich schonmal im voraus.
Lg Tanja

Verfasst: 10.09.2015, 20:21
von urson
Warum wurde die Klärung der Kostenfrage nicht im Vorfeld mit der Kasse besprochen bzw. beantragt?

Verfasst: 10.09.2015, 21:05
von tati477
Weil mir von Anfang an gesagt wurde, das wenn ich das Attest der Psychologin habe, dieses zusammen mit der Rechnung des Anästhesisten an die Krankenkassen weiterleiten soll. Dies würde dann vom MDK geprüft und wenn dieser der Meinung ist das es medizinisch notwendig sei, ich die Kosten zurückerstattet bekäm.
Der Narkosearzt sagte heute noch am telefon zu mir, das er mit dem ganzen Theater nichts zu tun haben wolle und das dies immer so ablief, er es gar nicht anders kennen würde. Die KK sagt mir der Narkosearzt hätte die Entscheidung treffen müsse ob notwendig oder nicht. Und dazu sagt der Anästhesist nur das ihm das so nicht bekannt wäre, er es immer so mache und die Dame von der KK scheinbar keine Ahnung hätte. Wie es aussieht habe ich wohl keine Chance das Geld zurück zu erhalten :(
Das andere Problem ist, meine Psychologin hatte am 25.06. das Attest geschrieben und es hat bis zum 16.07. gedauert bis der Chefarzt es unterschrieben hat. Sie hat mich 2 mal vertröstet via Email welche ich auch noch im verlauf habe. Das hatte ich dem Anästhesisten im Vorfeld auch so erklärt, worauf hin er mir ja sagte, das ihn das nicht interessiere, da ich das Geld an ihn eh vor OP zahlen müsse und dann die Unterlagen einreichen müsse. Demnach komme ich mir momentan ziemlich vera***** vor :(

Verfasst: 11.09.2015, 08:35
von Christo
Hi Tati477,

meiner Meinung hat der Anästhesist dir die Unwahrheit gesagt, entweder aus Unwissenheit oder weil er sich einfach Arbeit sparen wollte.

Das Verfahren ist so:
Wenn der Arzt meint, dass bei einer ambulanten Behandlung die Vollnarkose med. notwendig ist, kann er normal über KZV abrechnen.

Auch sei erwähnt, dass dadurch, dass er mit dir Privat abgerechnet hat, mehr Geld bekommen hat (höchstwahrscheinlich), als wenn er mit der Krankenkasse abrechnet hat.

Die Anästhesisten tun sich mit dieser Regelung schwer, weil sie meiner Meinung nach sorge habe, in Regress genommen zu werden, wenn sie nicht nachweisen können, dass eine Vollnarkose wirklich medizinisch notwendig war. Meistens ist das nicht der Fall, bei dir ist es jedoch anders, da du wirklich ein Gutachten vorlegen kannst.

Die Behauptung des Anästhesisten, dass das Verfahren immer so ist, ist verquer. Wahrscheinlich ist es so, dass bei den meisten, die eine Vollnarkose haben wollen, keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, somit diese Patienten auch im nachhinein keine Erstattung bekommen.

Was kannst du tun?
1. Du könntest die KK bitten, bei dem Anästhesisten anzurufen und das zu regeln. Der Erfolg hängt von der KK und der Beziehung zu dem Arzt ab. Es kann bei einer KK Mitarbeiter geben, die das gerne machen und sich gerne mit Ärzten anlegen. Kann aber auch sein, dass die KK ablehnt oder erfolglos ist.

2. Du könntest bei der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen, das Thema erklären und dich über den Arzt beschweren. Die können direkt den Arzt auch über die richtige Vorgehensweise informieren. Hier habe ich keine Erfahrungen, wie erfolgsversprechend es ist.

3. Du könntest zivilrechtlich gegen den Arzt vorgehen, weil er dich nicht korrekt beraten und somit euer Behandlungsvertrag nicht korrekt war. Das ist wohl das aufwändigste Verfahren.

Viel Erfolg.

Verfasst: 21.12.2015, 16:00
von Patient Hans Meier
tati477 hat geschrieben:....Die KK sagt mir der Narkosearzt hätte die Entscheidung treffen müsse ob notwendig oder nicht...
Ja. Das von dir geschilderte Prozedere eines "Psychologischen Gutachtens" oder "MDK-Gutachtens" um festzustellen ob Kosten übernommen werden davon habe ich Nichts gehört bisher. Kostet sicher auch mehr als die Vollnarkose.
Bei solchen Sachen vorher mit der Krankenkasse reden. Wie schon erwähnt haben Ärzte zT wieder andere Interessen. Könnte mir denken daß wenn die sehr viele Vollnarkosen "bewilligen" die auch wieder Probleme mit den Krankenkassen bekommen ("Kostendeckelung" usw.)