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Arbeitnehmer und selbständig
Verfasst: 07.09.2015, 13:54
von Barnes
Hallo Allerseits,
folgende Sachlage:
Meine Frau arbeitet als Angestellte 25 Std/Woche mit ca 1650 Brutto und ist über diesen Job in der GKV pflichtversichert.
Seit 2012 ist sie zusätzlich Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH mit 50% Anteil und nicht weisungsgebunden (also Selbstständigenstatus).
Der Arbeitsaufwand hierfür beläuft sich auf ca. 9-10 Std/Woche, Gehalt + Gewinnanteil ca. 50.000 - 60.000/Jahr (ebay machts möglich).
Ca. 90 % der Arbeitsleistung unserer Seite für die GmbH erbringe ich als mithelfender Ehemann ohne Gehaltszahlung, d.h. meine Frau bringt effektiv ca. 1 Std/Woche für die GmbH auf.
Ich bin bei meiner Frau familienversichert.
Unserer KV haben wir diese Tätigkeit bisher noch nicht gemeldet, da unser Steuerberater meinte, das sei nicht nötig. Jetzt habe ich mich mit dem Thema selbst beschäftigt (online recherchiert) und festgestellt, daß das wahrscheinlich ein großer Fehler war.
Meine Fragen: Ist hier von haupt- oder nebenberuflicher Selbständikeit auszugehen?
Wenn hauptberuflich, ist dann mit einer Nachzahlung zu rechnen?
Würden auf die Nachzahlung auch Zinsen gefordert?
Weitere Konsequenzen?
Vielen Dank im Voraus für konstruktive Beiträge und Eure Einschätzung!
Verfasst: 07.09.2015, 18:13
von Czauderna
Hallo,
so, wie geschildert meine ich schon, dass hier eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, d.h. im Umkehrschluss keine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer. weiterhin meine ich, dass du nicht bei deiner Ehefrau angestellt bist sondern bei der GmbH.
Weiß den die Kasse deiner Ehefrau von der GmbH ?.
wenn nicht, dann sollte sie, also deine Ehefrau das unbedingt klären mit der Kasse und ggf. natürlich auch mit dem Arbeitgeber.
Ob Nachzahlungen für Kranken- und Pflegeversicherung anfallen kann man so nicht sagen, kommt auf die zurundeliegenden Einkünfte an.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 08.09.2015, 13:38
von Barnes
Vielen Dank für Deine Einschätzung.
Die Kasse weiß noch nichts von der GmbH, das ist ja auch der Grund der Frage.
Wegen der Einschätzung ob haupt-oder nebenberuflich habe ich folgendes gelesen: Bei Arbeitnehmern, die mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten und deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße beträgt, ist anzunehmen, dass daneben für eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit kein Raum mehr bleibt.
Das wäre ja in unserem Fall gegeben.
Gibt es trotzdem Gründe, die für eine hauptberufliche Tätigkeit sprechen?
Und ist das so in Ordnung, wenn ich unentgeltlich für die GmbH arbeite?
Wieso meinst Du daß ich da angestellt bin? Es gibt keinen Vertrag oder irgendwelchen festen Absprachen.
Verfasst: 08.09.2015, 13:49
von broemmel
Du bist in dem Fall außen vor. Da Du nicht angestellt bist und auch kein Entgelt erhältst.
Was Du in Deiner Freizeit machst interessiert keinen.
Die Frage ist welche Tätigkeit im wirtschaftlichen Vordergrund steht.
Und das ist hier vom Entgelt her eindeutig die GmbH. Als Gesellschafterin mit maßgeblichem Einfluss (50%) ist sie als selbständig anzusehen.
Verfasst: 08.09.2015, 14:16
von Bully
Du bist in dem Fall außen vor. Da Du nicht angestellt bist und auch kein Entgelt erhältst.
Hallo,
jo, familiäre Beihilfe,
Ca. 90 % der Arbeitsleistung unserer Seite für die GmbH erbringe ich als mithelfender Ehemann ohne Gehaltszahlung
hast Du auch Zugriff auf das Firmenkonto, gibt es eine bei der Bank hinterlegte Vollmacht ?????
tätigst Du persönlich, bei Eurer Bank " Barabhebungen " ???
ich meine vom Firmenkonto, nicht Euer eventuell gemeinsames Privatkonto
Gruß Bully
Verfasst: 08.09.2015, 15:49
von GerneKrankenVersichert
Ich habe den Eindruck, dass da ein sehr cleverer Steuerberater zu Gange ist, der verschiedene Lücken nutzt. Und ich vermute, dass die Beschäftigung mit dem passenden Gehalt bei einem "guten Bekannten" stattfindet. Früher ließen sich die Frauen auf solche Kombinationen ein, mit denen sie im Trennungsfall nur verlieren können - keine Firmenanteile, sozusagen keine Rente, kein Arbeitslosengeld. Die Männer scheinen sich nun zu emanzipieren. Hauptsache, "die Kasse" bekommt nix ab und "die anderen" zahlen. Wer damit ruhig schlafen kann... bitteschön. Wobei - der Nachtschlaf scheint doch nicht mehr so fest zu sein, wenn hier nachgefragt wird.
Verfasst: 09.09.2015, 15:39
von Barnes
Erstmal vielen Dank für Eure Beiträge.
Zugriff auf das Firmenkonto habe ich nicht.
Da gab es mal Überlegungen in der Richtung, aber unser Geschäftspartner fand die Idee nicht so gut.
Würde das etwas ändern?
Angestellt ist meine Frau übrigens nicht bei einem Bekannten, sondern macht den Job schon über 20 Jahre.
Anfangs hat sie die Tätigkeiten für die GmbH auch alleine erledigt, aber da ich zwischenzeitlich arbeitslos geworden bin, habe ich mich halt eingearbeitet und mache jetzt den Großteil. Ist ja auch nix Kompliziertes.
Und unser Steuerberater scheint ja auch nicht so clever zu sein, wenn er die Frage haupt-/nebenberuflich falsch einschätzt.
So, bevor wir uns jetzt an die KV wenden, würde ich doch gerne nochmal wissen ob wir uns auf Nachzahlungen und evtl. darauf auf Zinsen einstellen müssen.
Das könnte dann nämlich finanziell sehr eng werden und da müßten dann Vorkehrungen getroffen werden.
Verfasst: 12.09.2015, 11:16
von heinrich
Setz Dich schon mal hin,
Falls es ab 2012 (nehmen wir mal an 1.1.2012) zur hauptberuflichkeit kommt , dann müsste die KK
ca. 700 Beitrag zur KV/PV mtl. berechnen.
Zuschuss gegenüber Arbeitgeber besteht nicht
Januar 20012 bis August 2015 = 44 Monate
44 x 700 EUR = 30.800 EUR Nachberechnung
Aus dem Arbeitsverhältnis würde zurück gezahlt werden, die halben
Anteile KV/PV an den Arbeitgeber (dieser würde sich sogar freuen) und die halben Anteile KV/PV an Deine Frau.
Verfasst: 15.09.2015, 09:44
von Bully
Barnes hat geschrieben:
Zugriff auf das Firmenkonto habe ich nicht.
Da gab es mal Überlegungen in der Richtung, aber unser Geschäftspartner fand die Idee nicht so gut.
Würde das etwas ändern?
Hallo,
ist nur meine ganz persönliche Meinung
eine unentgeldliche Mithilfe von 8/ 9 Std. wöchentlich, würde ich als
gelegentliche Mithilfe einstufen.
Wenn :
a) sichergestellt ist, das die Gewinne aus dem Unternehmen, einzig und alleine in das Vermögen Deiner Frau fließen.
b) Kein Zugriff auf Firmenvermögen ( Kontovollmachten )
Keine Vollmachten, z.b. bei Lieferantenverträge etc.
so wie Du es geschildert hast, dürfte eine hauptberufliche
Selbständigkeit, bei Deiner Ehefrau vorliegen.
da aber die genauen Zahlen, der ESTB aus 2012 sowie 2013 nicht bekannt sind, lassen sich auch keine Hochrechnungen bezügl. eine Nachzahlung erstellen, ebensowenig kann keine genaue Aussage getroffen werden, ab welchem Zeitpunkt eine eventuelle hauptberufliche
Selbständigkeit vorlag.
schau mal hier,
http://www.ipv.de/fileadmin/user_upload ... _final.pdf
Gruß Bully