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Wechsel der Therapieform Psychotherapie

Verfasst: 04.09.2015, 13:16
von jordon
Hallo,
auf anraten meines bisherigen Therapeuten (Tiefenpsychologisch) soll ich zur Verhaltenstherapie wechseln.
Ich habe auch schon einen Therapeuten gefunden, der mich aufnehmen würde.
Ich soll nur bei meiner Krankenkasse nachfragen, ob diese ein Gutachten haben möchte oder nicht.
Die noch offenen ca. 23 Stunden bei meinen bisherigen Therapeuten können evtl. übernommen werden.

Ich setzte mich Telefonisch mit meiner Krankennkasse in Verbindung und erfuhr dort, das die noch offenen 23 Stunden verfallen würden, der neue Therapeut einen neuen Antrag stellen und und wenn er 25 Stunden beantragt, kein Gutachten notwendig ist.

Diese Aussage bekam ich telefonisch, da ich aber etwas schriftliches brauche, bat ich darum, mir dies noch einmal via E- Mail zu zusenden, was noch nicht passiert ist.

Ist die Aussage so korrekt und ich dann dies so erst einmal an den Therapeuten weitergeben, so das ich erst einmal einen Termin erhalte und das schriftliche Nachreiche?

besten Dank.

Verfasst: 04.09.2015, 14:06
von GerneKrankenVersichert
Wenn ein Therapeut keine Lust hat, sich durch die Richtlinien und Verträge zu wühlen - okay. Aber dass er dann den zukünftigen Patienten beauftragt, das für ihn zu klären, finde ich schon ziemlich grenzwertig. Im Grunde genommen ist es doch vollkommen egal, ob ein Gutachten erforderlich ist oder nicht. Wenn der Patient behandlungsbedürftig ist, stellt man einen Antrag. Und die Kasse entscheidet dann, ob und wie sie den Antrag bewilligt. Ohne Antrag kann die Kasse nur allgemeine Auskünfte geben, wie z. B. Therapeut xy ist vom Gutachterverfahren befreit, aber das bringt im Einzelfall herzlich wenig.

Verfasst: 04.09.2015, 16:17
von jordon
Hallo,
besten Dank.
Wenn ein Gutachten notwendig ist, nimmt mich der neue Therapeut nicht auf, bzw nur nach längere Wartezeit, da er Arbeitmäßig überlastet ist und ein Gutachten wohl etwas Zeit in Anspruch nimmt.

Ich müsste meiner Krankenkasse also den Namen neines zukünftigen Therapeuten mitteilen, um zu Erfahren, ob dieser von der Gutachterpflicht bereit ist?