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Zuständigkeit Krankenkasse

Verfasst: 03.09.2015, 16:55
von Erna
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist die Krankenkasse für folgenden Fall noch zuständig.
Hilfe
NOTFALL!!

Ein 23 jähriger macht 3 J.eine Ausbildung besteht die Prüfung im Juni 2015 da er nicht übernommen wurde,suchte er sich einen neuen Job zum 1.7.2015.
Am 2 Arbeitstag bekam er leider einen epileptischen Anfall nachdem er 10 Std.im Koma lag wurde er wach hat aber alles vergessen,woraufhin der Arbeitgeber ihn sofort entlassen hat( Probezeit).
Ist in einem solchen Fall nicht die Krankenkasse noch zuständig u.muss Krankengeld zahlen Hartz 4 Antrag wurde abgelehnt.
Keiner fühlt sich zuständig.
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Verfasst: 04.09.2015, 08:49
von ippuj
Ich halte die Krankenkasse für zuständig.

Im RV-Forum schrieb "Willi" allerdings : " leider wurde er 3 Tage nach Arbeitsbeginn schwer krank".

Wurde denn die Beschäftigung nun aufgenommen oder nicht? :?

Verfasst: 04.09.2015, 12:18
von Czauderna
Hallo,
es ist egal ob er am 2 oder 3 Tag nach Beschäftigungsbeginn AU. wurde -
wenn der Arbeitgeber ihn auch angemeldet hat, und davon gehe ich hier mal aus, dann hat er Anspruch auf Krankengeld wenn die Beschäftigung von vorne herein nicht zeitlich befristet war und Krankenversicherungspflicht vorlag. Bei Eintritt von AU. innerhalb der ersten 28 Tage nach Beschäftigungsbeginn zahlt die Krankenkassen für diesen Zeitraum Krankengeld und anschließend der der Arbeitgeber seine Lohnfortzahlung. Da in unserem Fall die fristlose Kündigung innerhalb der Probezeit ausgesprochen wurde, muss die Kasse für die gesamte Dauer der ununterbrochenen AU. Krankengeld zahlen und dies für maximal 78 Wochen, meine ich.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.09.2015, 13:29
von GerneKrankenVersichert
Mit welcher Begründung hat die Kasse denn die Zahlung abgelehnt?