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Wie soll ich mich versichern?
Verfasst: 14.03.2007, 21:03
von Seeby
Hallo !!!!
Ich bin auf dieses Forum gestoßen und habe mal eine Frage!!!
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe normal gearbeitet und war in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Danach bin ich 4 Jahre zur BW gegangen.
Derzeit bin ich im Berufsförderungsdienst bis zum 31.07.!!! In dieser Zeit bin ich zu 70% über die BW und 30%über eine PrivateKK versichert.
Danach falle ich für 1Monat in die Arbeitslosigkeit (also wieder in die GesetzlicheKK) und fange dann an meinen Meister zu machen.
Die Meisterschule dauert 1Jahr (Vollzeit) und habe MeisterBAföG beantragt, da ich in dieser Zeit ja kein Geld verdiene. Nach der Meisterschule möchte ich 3Jahre studieren gehen.
Bin 26Jahre alt und lebe mit meiner Freundin und Ihrer Tochter zusammen.
Frage:
Wie kann ich mich in dieser Zeit versichern, da ich ja kein Geld verdiene?
Würde mich sehr freuen wenn jemand dazu eine Antwort weis
Verfasst: 15.03.2007, 10:09
von Horse
hallo seeby,
ist Deine Freundin gesetzlich versichert?
Wenn ja, ist die Lösung recht einfach: Heirate sie und du bist kostenlos familienversichert, egal ob Meisterschule oder Studium ... Dann musst Du Dir darüber schon mal keine Gedanken mehr machen!
Wenn nein, ist Deine Frage sehr viel differenzierter zu betrachten ...
Verfasst: 15.03.2007, 18:55
von Seeby
JA ne is klar!!!!
Der Gedanke kam mir auch schon aber NEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE!!
Verfasst: 15.03.2007, 23:12
von Dr. eisenbarth
Hallo Seeby,
für den Rückweg in die GKV sehe ich schwarz. Grundsätzlich könntest Du Dich bei einer GKV als Berufsfachschüler zu einem günstigen Beitrag versichern (*** Studenten). Jedoch beinhaltet der Besuch einer Berufsfachschule wie z.B. eine Meisterschule nicht automatisch die Versicherungspflicht, wie z.B. bei Beginn eines Studiums. Du müsstest Dich freiwillig versichern, und da kommen wieder die Hürden des Gesetzgebers ins Spiel, ob es einem gefällt oder nicht.
§ 9 Freiwillige Versicherung
(1) 1Der Versicherung können beitreten
1.
Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt (§ 9 SGB V).
Das bedeutet im Klartext:
Warst Du vom 01.09.2002 bis 31.08.2007 (Ausscheiden aus der Versicherungspflicht als AlG-Bezieher) mindestens 24 Monate (muss nicht zusammenhängend sein) gesetzlich versichert, ist alles klar und Du kannst Dich freiwillig als Berufsfachschüler versichern. Erreichst Du keine 24 Monate kannst Du nicht in der GKV versichert werden, es sei denn, Du nimmst einen sozialversicherungspflichtigen Job an oder alternativ siehe Antwort von Horse
Verfasst: 15.03.2007, 23:29
von Dr. eisenbarth
Muss meine Aussage von unten nochmal kurz revidieren. Habe mal im § 5 SGB V gestöbert, der die Versicherungspflicht regelt:
§ 5 Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
10. Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, sowie zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte; Auszubildende des Zweiten Bildungswegs, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz befinden, sind Praktikanten gleichgestellt
Sollte es eine Ausbildung des Zweiten Bildungsweges sein, und das würde ich persönlich bei Dir so sehen, und Du ja BAföG erhälst, würde sogar Versicherungspflicht eintreten und Du wärst somit für 'nen günstigen Kurs voll versichert.
Hmmmm, ist schon eine interessante Konstellation.
Also folgendes, schnapp Dir Deine Unterlagen und nichts wie hin zu einer Geschäftsstelle in Deiner Nähe (Wenn Versicherungspflicht eintritt, ist der Beitrag als Fachschüler eh bei allen gleich) und lass Dich mal rechtsverbindlich beraten.
Weise die freundlichen Damen und Herren auch auf den § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V hin, wenn sie selbst nicht drauf kommen und frage mal, was der zu bedeuten hat.
Also nichts für ungut, ist doch sehr komplex der Sachverhalt
Verfasst: 16.03.2007, 10:10
von Horse
Nun ja, ich hab nochmals ein bisschen gestöbert und rumgefragt ...
ich glaube die Auslegung von Dr. Eisenbarth wird nicht greifen, weil man in der Meisterschule nicht als Auszubildender gilt, aber ich bin nicht sicher.
Die Gesundheitsreform zum 1.4. bringt Dir evtl. die Rettung, einen günstigen Beitrag und erspart Dir die Heirat.
Der Gesetzgeber will erreichen, das in Deutschland keiner mehr ohne Krankenversicherung rumläuft. Nach dem neuen § 5 Abs. 1 Nr. 13 im SGB V müßte sich jemand wie Du bei der letzten Kasse anmelden können, bei der er mal versichert war. Das könnte bei Dir die Kasse Deiner Eltern sein, bei der Du vermutlich mal familienversicherst warst, bevor Du zu "Y-Tours" gegangen bist. Sprich die einfach mal drauf an ...