Als Selbständiger zurück in die GKV
Moderator: Czauderna
Als Selbständiger zurück in die GKV
Hallo,
welche Möglichkeiten gibt es denn nun konkret um wieder zurück in die GKV zu kommen?
Als Fallbeispiele ein 35-jähriger und ein 56-jähriger Selbständiger...
Treffen diese 3 Möglichkeiten für beide zu?
1. Arbeitslos melden
2. Im Ausland leben/arbeiten
3. Firma auf Ehefrau überschreiben und als Angestellter arbeiten
Danke!
welche Möglichkeiten gibt es denn nun konkret um wieder zurück in die GKV zu kommen?
Als Fallbeispiele ein 35-jähriger und ein 56-jähriger Selbständiger...
Treffen diese 3 Möglichkeiten für beide zu?
1. Arbeitslos melden
2. Im Ausland leben/arbeiten
3. Firma auf Ehefrau überschreiben und als Angestellter arbeiten
Danke!
Re: Als Selbständiger zurück in die GKV
bitteDNB hat geschrieben:Hallo,
welche Möglichkeiten gibt es denn nun konkret um wieder zurück in die GKV zu kommen?
Als Fallbeispiele ein 35-jähriger und ein 56-jähriger Selbständiger...
Treffen diese 3 Möglichkeiten für beide zu?
1. Arbeitslos melden - nein und nein - es ist auch ein Leistungsbezug (ALG-1) erforderlich - wenn dieser vorliegt, muss der 35 jährige in die GKV - der 56jährige darf nicht weil er älter als 55 Jahre ist, meine ich
2. Im Ausland leben/arbeiten - kommt darauf an, in welchem Land und wie dort versichert3. Firma auf Ehefrau überschreiben und als Angestellter arbeiten - beim 35jährigen und bei Eintritt der Krankenversicherungspflicht ist das sogar zwingend - beim 56jährigen hilft das nix.
Danke!
Gruss
Czauderna
Re: Als Selbständiger zurück in die GKV
Geht das nur bei ALG-1? Ein Selbständiger wird doch wohl aber eher in ALG-2 landen oder? (mal ausgenommen das er "freiwillig" ALG-Beiträge eingezahlt hat)Czauderna hat geschrieben:es ist auch ein Leistungsbezug (ALG-1) erforderlich - wenn dieser vorliegt, muss der 35 jährige in die GKV
Der 56-jährige Selbständige hat also absolut keine Chance mehr reinzukommen, richtig?
Re: Als Selbständiger zurück in die GKV
Hallo,DNB hat geschrieben:Geht das nur bei ALG-1? Ein Selbständiger wird doch wohl aber eher in ALG-2 landen oder? (mal ausgenommen das er "freiwillig" ALG-Beiträge eingezahlt hat)Czauderna hat geschrieben:es ist auch ein Leistungsbezug (ALG-1) erforderlich - wenn dieser vorliegt, muss der 35 jährige in die GKV
Der 56-jährige Selbständige hat also absolut keine Chance mehr reinzukommen, richtig?
bei ALG-2 bleibt er in der PKV (ich gehe mal davon aus, dass beide in der PKV sind).
Ja, grundsätzlich ist mit 55 Schluss (auch hier gehe ich von einer PKV-Mitgliedschaft von mindestens fünf Jahren aus).
Allerdings hätte der 56jährige doch eine Chance, oder auch zwei.
Einmal, wenn er seine selbständige Tätigkeit tatsächlich aufgibt, kein, oder nur Einkommen unter 405,00 € hat und wenn seine Ehefrau in der GKV versichert ist - dann kann er nämlich in die Familienversicherung (kostenlos) und wenn diese enden sollte, kann bzw. muss er sich in der GKV weiter versichern.
Das mit Ausland ginge auch - denn wenn er z.B. in einem EU-Staat gesetzlich krankenversichert wäre und dann nach Deutschland zurück käme, könnte er sich nahtlos in einer GKV-Kasse versichern.
Gruss
Czauderna
Re: Als Selbständiger zurück in die GKV
Aber in ALG-1 kommt er ja nicht, es sei denn er würde freiwillig da einzahlen oder? Und das hätte ja laut meinen Infos bereits 3 Monate nach Selbständigkeitsbeginn erfolgen müssen.Czauderna hat geschrieben:bei ALG-2 bleibt er in der PKV (ich gehe mal davon aus, dass beide in der PKV sind).
Re: Als Selbständiger zurück in die GKV
Hallo,DNB hat geschrieben:Aber in ALG-1 kommt er ja nicht, es sei denn er würde freiwillig da einzahlen oder? Und das hätte ja laut meinen Infos bereits 3 Monate nach Selbständigkeitsbeginn erfolgen müssen.Czauderna hat geschrieben:bei ALG-2 bleibt er in der PKV (ich gehe mal davon aus, dass beide in der PKV sind).
das ist korrekt.
Gruss
Czauderna
Eine Möglichkeit wäre vielleicht noch in die Selbstständigkeit zu gehen und sich über die KSK versichern zu lassen. Dabei kommt es darauf an, dass du mit deiner Tätigkeit nachweisen kannst, dass du davon leben kannst und diese sich ungefähr mit den Richtlinien der KSK deckt. Was machst du beruflich genau? Eventuell könntest du dich über deine Firma als Künstler oder Publizist anstellen lassen.
HALLO GUTEN tAG ZUSAMMEN
Nachdem ich hier im Forum schon eine weile als Gast mitlese, möchte ich mal meinen Fall schildern.
Seit 25 Jahren bin ich selbständig 62 jahre alt und in der PKV, leider haben sich meine Wünsche nicht so Entwickelt wie gedacht und mein Einkommen ist gegen null gegangen.
Meine Frau ist schon immer GKV versichert.
Ich lese öfter von der Möglichkeit hier in die Familienversicherung zu wechseln, gibts das oder ist das nur ein Gerücht.
Wenn ja welche Voraussetzungen muss man erfüllen.
schon mal vielen Dank für konstruktive Antworten
Nachdem ich hier im Forum schon eine weile als Gast mitlese, möchte ich mal meinen Fall schildern.
Seit 25 Jahren bin ich selbständig 62 jahre alt und in der PKV, leider haben sich meine Wünsche nicht so Entwickelt wie gedacht und mein Einkommen ist gegen null gegangen.
Meine Frau ist schon immer GKV versichert.
Ich lese öfter von der Möglichkeit hier in die Familienversicherung zu wechseln, gibts das oder ist das nur ein Gerücht.
Wenn ja welche Voraussetzungen muss man erfüllen.
schon mal vielen Dank für konstruktive Antworten
Hallo,
Grundsätzlich werden alle lfd. Einnahmen angerechnet. Eine Aufstellung (Gesamteinkommen)' findet man bei Tante Google, z.B. Kapitalerträge, Vermietung/Verpachtung.
Die Kassen fordern als Nachweis meist den Einkommensteuerbescheid, es können aber auch andere Unterlagen gefördert werden.
Gruß
Czauderna
Grundsätzlich werden alle lfd. Einnahmen angerechnet. Eine Aufstellung (Gesamteinkommen)' findet man bei Tante Google, z.B. Kapitalerträge, Vermietung/Verpachtung.
Die Kassen fordern als Nachweis meist den Einkommensteuerbescheid, es können aber auch andere Unterlagen gefördert werden.
Gruß
Czauderna
Hallo,
bei einer Familienversicherung muss der oder die Angehörige die Voraussetzungen erfüllen -der Status des Mitgliedes (Haupt-versicherten) ist da egal, spielt also keine Rolle ob Rentner, Arbeitnehmer, Selbständiger, Beamter, Arbeitsloser oder sonstig, freiwillig versichert -Hauptsache versichert.
Gruss
Czauderna
bei einer Familienversicherung muss der oder die Angehörige die Voraussetzungen erfüllen -der Status des Mitgliedes (Haupt-versicherten) ist da egal, spielt also keine Rolle ob Rentner, Arbeitnehmer, Selbständiger, Beamter, Arbeitsloser oder sonstig, freiwillig versichert -Hauptsache versichert.
Gruss
Czauderna