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KK verweigert Zahlung von Krankengeld
Verfasst: 28.08.2015, 22:34
von sonnenschein2015
Guten Abend,
ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Mitte letzten Jahres wurde ich ausgesteuert, danach habe ich wieder gearbeitet und wurde leider wieder arbeitslos, weil meine Stelle nicht vom Geschäftsführer abgesegnet wurde - das ist aber eine andere Geschichte. Während dieser Zeit war ich gesund und stand auch während meiner Arbeitslosigkeit dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. Jetzt bin ich wieder krank und meine KK verweigert mir die Zahlung von Krankengeld, da sie der Meinung ist, dass ich während der bereits genannten Zeit ebenfalls krank gewesen sein muss. Es gibt eine neue Blockfrist, aber diese interessiert die KK nicht im Geringsten. Einem Schreiben des VdK konnte ich entnehmen, dass diese Vorgehensweise alltägliche Praxis bei den Krankenkassen ist, aber sie zahlen müssen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (entweder 6 Monate arbeiten und/oder 6 Monate dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen).
Darin steht wörtlich: "
Bei Fortsetzungserkrankungen wird das Krankengeld seitens der Krankenkassen oft abgelehnt mit der Begründung, dass die chronische Grunderkrankung ununterbrochen bestanden habe. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht jedoch auch hier, wenn die Voraussetzungen für einen neuen Dreijahresblock erfüllt sind. Das ist dann der Fall, wenn der Versicherte bei Eintritt der erneuten Erkrankung auf Krankengeld versichert war und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate
- nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war und
- erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand"
Seit der Aussteuerung soll ich laut MDK weiterhin wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig gewesen sein. Das war definitiv nicht der Fall.
Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wurde vom SG mit einer ganz komischen Begründung - nach zwei Monaten - abgelehnt, diese stützt sich weitgehendst auf die Argumentation der Krankenkasse. Gegen diese Entscheidung wurde beim Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschwerde eingelegt.
Von der KK erhielt ich ganz am Anfang ein Schreiben, (dieses war auch das erste Schreiben), in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich ab dem Datum xx.xx.xxxx Krankengeld erhalten werde. Ein Auszahlschein lag diesem Schreiben bei. Nach über vier Wochen kam die KK allerdings darauf, dass mir doch kein Krankengeld stünde. Und so nahm die Geschichte ihren Lauf.
Heute, vier Monate (!) nach dem ich das allererste Schreiben von der KK erhielt, erreicht mich ein Schreiben, indem ich daran "erinnert" werde, einen Fragebogen für den weiteren Versicherungsschutz auszufüllen. Ich sehe diesen Fragebogen zum ersten Mal, die KK meint jedoch, mir diesen Fragebogen schon mal zugeschickt zu haben. Die Auszahlscheine wurden regelmäßig eingereicht, auch wurden die (ärztlichen) Leistungen mit der KK abgerechnet (zumindest ist mir bis heute nichts Gegenteiliges bekannt). Wie kann es überhaupt sein, dass die KK erst jetzt dazu kommt, mich darüber in Kenntnis zu setzen?
Darin steht u.a. wörtlich: "
Ohne Ihre Angaben müssen wir Ihre Versicherung ab dem xx. xx. xxxx (Eigene Notiz: Datum = Beginn des Anspruches auf Krankengeld)
als freiwillige Versicherung nach § 188 Abs. 4 SGB fortführen. .... Ohne Ihre Angaben bin ich gezwungen, Sie mit dem Höchstbeitrag in Höhe von ca. 720,00 € einzustufen."
Wenn es jetzt hart auf hart kommen sollte, wird die KK noch behaupten, ich würde ihr noch so und soviel Geld schulden, weil ich während der zurückliegenden Zeit "freiwillig krankenversichert" war.
Jetzt habe ich absolut keine Ahnung, wie ich und ob ich überhaupt noch versichert bin. Weiß jemand vielleicht, wie die Lage einzustufen ist?
Ich bin nervlich völlig am Ende, meine ganzen Beschwerden haben sich in jeglicher Hinsicht drastisch verschlimmert.
Das Bundesversicherungsamt habe ich auch schon angeschrieben, ich hoffe, dass von dieser Stelle richtig und vor allem gewissenhaft gegen die KK ermittelt wird.
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit werde ich auch die Presse mit meinem Fall vertraut machen, denn auch hier wurde laufend das Gesetz bis zur Unkenntlichkeit verunstaltet. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie menschenverachtend und verkommen dieses "Gesundheitssystem" inzwischen geworden ist, wie Menschen, die krank sind, noch kränker gemacht werden.
Ich bin wirklich für jede Meinung bzw. jeden Rat sehr, sehr dankbar.
Grüße
Verfasst: 29.08.2015, 10:12
von Anton Butz
Von der KK erhielt ich ganz am Anfang ein Schreiben, (dieses war auch das erste
Schreiben), in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich ab dem Datum xx.xx.xxxx Kranken-
geld erhalten werde.
Hallo Sonnenschein,
dieses erste Schreiben dürfte wohl als Krankengeld-Bewilligung dem Grunde nach zu
qualifizieren sein. Ein solcher begünstigender Verwaltungsakt könnte nur nach vorheriger
Anhörung unter den Voraussetzungen des § 45 SGB X zurückgenommen werden:
SGB X - Einzelnorm
Alternativ wäre geltend zu machen, dass der Brief eine Zusicherung darstellt und die Kranken-
kasse daran gebunden ist, bzw. davon nur unter erschwerten Voraussetzungen wieder weg
kommt:
SGB X - Einzelnorm
Um so erstaunlicher ist es, wenn das Sozialgericht den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
ablehnte. Dies wird sehr häufig übersehen und gar nicht geltend gemacht, hat aber wieder
Bedeutung, nachdem seit 01.01.2015 beim Bundessozialgericht allein der 3. Senat wieder für
Krankengeld zuständig ist, der sich während seiner früheren Zuständigkeit intensiv mit der
Aufhebung / Rücknahme von Krankengeld-Bewilligungen und den Voraussetzungen dafür
befasst hat (vielleicht sogar aus diesem Grund damals abgelöst wurde).
Obwohl die diesbezüglichen rechtlichen Argumente zwingend sind, wurden sie vom 1. BSG-
Präsidenten-Senat in den letzten Jahren "völlig ignoriert", in der Folge auch von quasi
allen Sozial- und Landessozialgerichten.
Die Sache ist daher - sozialrechtlich - höchst interessant.
Gruß!
Machts Sinn
Verfasst: 29.08.2015, 13:47
von Czauderna
Hallo,
"...Mitte letzten Jahres wurde ich ausgesteuert, danach habe ich wieder gearbeitet und wurde leider wieder arbeitslos, weil meine Stelle nicht vom Geschäftsführer abgesegnet wurde - das ist aber eine andere Geschichte. Während dieser Zeit war ich gesund und stand auch während meiner Arbeitslosigkeit dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. Jetzt bin ich wieder krank und meine KK verweigert mir die Zahlung von Krankengeld, da sie der Meinung ist, dass ich während der bereits genannten Zeit ebenfalls krank gewesen sein muss. Es gibt eine neue Blockfrist, aber diese interessiert die KK nicht im Geringsten...."
Dazu müssten wir mal genauere Daten haben - wann war war der Beginn der neuen Blockfrist und warst du seit dem Ende der Krankengeldzahlung mindestens für sechs Monate nicht arbeitsunfähig, wobei die sechs Monate nicht am Stück sein müssen.
Die Aussage der Kasse, dass eine bestehende Erkrankung und deren Behandlungsbedürftigkeit sich auf den (weiteren) Krankengeldanspruch auswirken würde, die stimmt nicht - es werden nur Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und zwar der nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung berücksichtigt.
Ich habe von Kassen gehört, die ihre Entscheidung gegen den Versicherten mit Aussagen von behandelnden Ärzten stützen, die sie entsprechend befragt haben, z.B. mit einer solchen Fragen -"Würden Sie Herrn X. als arbeitsunfähig ansehen, wenn er noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen würde und mit Krankengeldanspruch versichert wäre ?". Und wenn dann der Arzt eine solche Frage mit "ja" beantwortet, steht die Entscheidung der Kasse fest und es bleibt nur der Rechtsweg[/color]
Gruss
Czauderna
Verfasst: 29.08.2015, 14:02
von sonnenschein2015
Hallo Czauderna,
danke für Deine Antwort.
Zuerst zitiere ich auszugsweise aus dem ersten Schreiben der KK:
"Zahlung von Krankengeld
Damit Sie finanzielle Sicherheit haben
Sehr geehrte Person xxx,
bestimmt kümmern Sie sich derzeit vor allem darum, dass es Ihnen gesundheitlich möglichst schnell wieder besser geht. Das Gesundwerden kann ich Ihnen zwar nicht abnehmen, doch zumindest finanziell überstützt sie die xxx und gibt Ihnen mehr Sicherheit während Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Ab dem xx. xx.xxxx erhalten Sie von uns Krankengeld - alles Wissenswerte dazu habe ich Ihnen in einem Informationsblatt "xxxxxxx" zusammengestellt.
Um Ihren Antrag auf Krankengeld bearbeiten zu können, bitte ich Sie, den beigefügten Fragebogen auszufüllen und am mich zurückzuschicken.
...
Leider ist mir Ihre Bankverbindung nicht bekannt. Bitte teilen Sie mir Ihre aktuellen Daten mit."
Ja, ich war für mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig. Alles selbstverständlich nachweisbar. Nun war es bis jetzt leider so, dass weder die Krankenkasse noch das SG sich für diese Beweise/Nachweise interessierten.
Im Übrigen bestreitet die KK gar nicht, dass es eine neue Blockfrist gibt, sondern behauptet "lediglich", dass ich zwischen der alten und der neuen Blockfrist durchgehend arbeitsunfähig gewesen bin. [/img]
Verfasst: 29.08.2015, 14:52
von Czauderna
Hallo,ich denke, genau das ist der Knackpunkt - "die Kasse behauptet" - worauf stützt sich diese Behauptung - hat sie da irgend etwas schriftlich von einem Arzt oder vielleicht dem MDK ?. So, wie geschildert wird hier offenbar einfach nur versucht einer erneuten Krankengeldzahlung aus dem Wege zu gehen - hier ist dein behandelnder Arzt und deine Rechtsvertretung gefragt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 29.08.2015, 14:58
von sonnenschein2015
Vielen Dank, Czauderna.
Diese Behauptung stützt sich in erster Linie auf die damalige Behauptung des SB sowie auf die nachträgliche Behauptung des MDK. Einen Beweis für die Behauptung seitens der Krankenkasse, dass ich durchgängig arbeitsunfähig gewesen sei, gibt es nicht. Die KK weiß wohl, dass ich zwischen den Blockfristen keinen Arzt aufgesucht hatte, liegt ihr doch die ganze Abrechnungsliste vor. Ich war gesund und habe in dieser Zeit auch keinen Arzt aufgesucht.
Meinem Arzt und meiner Rechtsvertretung sind auch, mehr oder weniger, die Hände gebunden. Und gewiss, die KK spielt auf Zeit.
Könntest Du, aus Deiner persönlichen Sicht, kurz etwas dazu schreiben, ob ich zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt krankenversichert bin?
Verfasst: 29.08.2015, 15:19
von Czauderna
sonnenschein2015 hat geschrieben:Vielen Dank, Czauderna.
Diese Behauptung stützt sich in erster Linie auf die damalige Behauptung des SB sowie auf die nachträgliche Behauptung des MDK. Einen Beweis für die Behauptung seitens der Krankenkasse, dass ich durchgängig arbeitsunfähig gewesen sei, gibt es nicht. Die KK weiß wohl, dass ich zwischen den Blockfristen keinen Arzt aufgesucht hatte, liegt ihr doch die ganze Abrechnungsliste vor. Ich war gesund und habe in dieser Zeit auch keinen Arzt aufgesucht.
Meinem Arzt und meiner Rechtsvertretung sind auch, mehr oder weniger, die Hände gebunden. Und gewiss, die KK spielt auf Zeit.
Könntest Du, aus Deiner persönlichen Sicht, kurz etwas dazu schreiben, ob ich zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt krankenversichert bin?
Hallo,
das eine hat so mit dem anderen eigentlich nichts zu tun.
Auf der einen Seite haben wir den Krankengeldanspruch, den die Kasse nicht erfüllt und dagegen rechtliche Schritte unternommen hast bzw. noch weiter unternimmst - das ist die leistungsrechtliche Seite.
Was die versicherungsrechtliche Seite angeht, so muss die Kasse dich nahtlos krankenversichern wenn du keine anderweitige Krankenversicherung nachweist, d.h. ich vermute, du standest als Arbeitsloser im Leistungsbezug durch das Arbeitsamt - nach Ablauf der ALG-1-Fortzahlung wäre jetzt eigentlich die Kasse mit Krankengeldzahlung dran und die Mitgliedschaft würde beitragsfrei weitergeführt. Da die Kasse das Krankengeld verweigert stellt sich nun die Frage ob nun der Anspruch auf ALG-2 ausgelöst wird und damit die Weiterversicherung begründet wird oder ob du dich "freiwillig" weiter versichern musst, das ist die sog. Anschlussversicherung, die die Kasse durchführen muss, hier aber die Beiträge alleine tragen müsstest - versichert bist du auf jeden Fall. Was sagt den das Arbeitsamt zur Ablehnung durch die Kasse - auch dort ist man verpflichtet dich zu beraten - und wie hat dich die Kasse beraten, was deine Versicherung angeht, wenn sie nicht leisten will.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 29.08.2015, 15:32
von sonnenschein2015
Hallo Czauderna,
einen Anspruch auf ALG-2 hätte ich sowieso nicht, da die Einkünfte meines Partners "zu hoch" sind.
Die KK hat mich bis jetzt gar nicht beraten, was die weitere Versicherung angeht. Ich habe lediglich gestern, nach vier Monaten (!), das bereits erwähnte Schreiben erhalten, in dem ich daran "erinnert" werde, einen Fragebogen auszufüllen.
Aus meiner laienhaften Sicht müsste es doch heißen: Krankengeld weg, Versicherungsschutz weg.
Freilich hätte es die KK gern, wenn ich mich jetzt "freiwillig" versichern würde, denn somit würde ein weiterer Anspruch auf Krankengeld wegfallen.
Das Arbeitsamt sagt, dass solange ich arbeitsunfähig bin und/oder dieses Verfahren läuft, ich dort nichts zu suchen habe. Auch die KK weiß darüber Bescheid, trotzdem wurde ich auf die Leistungen der AfA verwiesen (und sogar auf das ALG-2, was zweifelsohne rechtswidrig ist).
Verfasst: 29.08.2015, 15:38
von sonnenschein2015
Hallo Czauderna,
einen Anspruch auf ALG-2 hätte ich sowieso nicht, da die Einkünfte meines Partners "zu hoch" sind.
Die KK hat mich bis jetzt gar nicht beraten, was die weitere Versicherung angeht. Ich habe lediglich gestern, nach vier Monaten (!), das bereits erwähnte Schreiben erhalten, in dem ich daran "erinnert" werde, einen Fragebogen auszufüllen.
Aus meiner laienhaften Sicht müsste es doch heißen: Krankengeld weg, Versicherungsschutz weg. Das Krankengeld ist dennoch nicht weg, da das SG in dieser Sache nicht endgültig entschieden hat. Darüber hinaus läuft noch die Beschwerde beim Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Freilich hätte es die KK gern, wenn ich mich jetzt "freiwillig" versichern würde, denn somit würde ein weiterer Anspruch auf Krankengeld wegfallen.
Das Arbeitsamt sagt, dass solange ich arbeitsunfähig bin und/oder dieses Verfahren läuft, ich dort nichts zu suchen habe. Auch die KK weiß darüber Bescheid, trotzdem wurde ich auf die Leistungen der AfA verwiesen (und sogar auf das ALG-2, was zweifelsohne rechtswidrig ist).
Verfasst: 29.08.2015, 15:52
von Czauderna
sonnenschein2015 hat geschrieben:Hallo Czauderna,
einen Anspruch auf ALG-2 hätte ich sowieso nicht, da die Einkünfte meines Partners "zu hoch" sind.
Die KK hat mich bis jetzt gar nicht beraten, was die weitere Versicherung angeht. Ich habe lediglich gestern, nach vier Monaten (!), das bereits erwähnte Schreiben erhalten, in dem ich daran "erinnert" werde, einen Fragebogen auszufüllen.
Aus meiner laienhaften Sicht müsste es doch heißen: Krankengeld weg, Versicherungsschutz weg. Das Krankengeld ist dennoch nicht weg, da das SG in dieser Sache nicht endgültig entschieden hat. Darüber hinaus läuft noch die Beschwerde beim Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Freilich hätte es die KK gern, wenn ich mich jetzt "freiwillig" versichern würde, denn somit würde ein weiterer Anspruch auf Krankengeld wegfallen.
Das Arbeitsamt sagt, dass solange ich arbeitsunfähig bin und/oder dieses Verfahren läuft, ich dort nichts zu suchen habe. Auch die KK weiß darüber Bescheid, trotzdem wurde ich auf die Leistungen der AfA verwiesen (und sogar auf das ALG-2, was zweifelsohne rechtswidrig ist).
Hallo,
nun ja, meiner Meinung solltest du den Fragebogen trotzdem ausfüllen, insbesondere, was deine Einnahmen angeht, denn sonst läuft du Gefahr, dass die Kasse von dir den Höchstbeitrag haben will und der liegt derzeit bei weit über 600,00 € mtl. - sollte dein Rechtsstreit erfolgreich zu deinen Gunsten ausgehen, dann wird sicherlich auch dein Versicherungsverhältnis rückwirkend umgestellt werden, aber bis dahin, wenn du kein Anspruch auf ALG-Leistungen hat, bis dahin wirst du selbst zahlen müssen und so wie es aussieht, steht die Gerichtsbarkeit nicht auf deiner Seite, auch wenn ich dies nicht nachvollziehen kann, aber das nützt dir herzlich wenig. Ich wiederhole mich ungern, aber ich sehe deinen Rechtsvertreter in der Pflicht, schnell zu handeln - die Erkenntnis von dir, dass hier etwas "zweifelsohne rechtswidrig" ist, die kann man teilen, aber wenn diese Erkenntnis nicht auch von einem Gericht geteilt wird, dann ist diese Erkenntnis nix wert.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 29.08.2015, 16:10
von sonnenschein2015
Ich habe keine Einkünfte, das weiß nicht nur die KK, sondern auch das SG und das LSG. Was mich am meisten dabei irritiert, ist die Tatsache, dass sie - die KK - erst jetzt mit diesem Fragebogen kommt. Genau so irritierend wie die Tatsache, dass mir ursprünglich das Krankengeld zugesagt wurde und vier Wochen später (!) einen "Rückzieher", mit einer fadenscheinigen Argumentation, gemacht wurde.
Wie sollte/könnte mein Rechtsvertreter noch handeln? Ich denke, mehr als das, was er bisher getan hat, war ja sowieso nicht möglich.
Verfasst: 29.08.2015, 17:25
von Czauderna
Hallo,
also da fragst du den juristischen Laien - da kann ich dir nicht mehr weiterhelfen - zu unterstellen bzw. vor auszusetzen, dass die Kasse doch weiß das du kein Einkommen hast, das ist sehr gefährlich - du musst das erklären und wenn nötig auch mehrfach und wiederholt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 29.08.2015, 17:43
von vlac
Hallo,
da Du von einem Rechtsvertreter schreibst, möchte ich Dich gerne fragen, was damit genau gemeint ist? Und auch: Hattest Du Dich in der entsprechenden Zeit arbeitssuchend gemeldet?
Verfasst: 29.08.2015, 18:04
von sonnenschein2015
Hall Czauderna,
ich kann mich schließlich nur auf das verlassen, was mein Rechtsbeistand mir empfiehlt. Und dennoch bin ich für jede andere Meinung/Empfehlung sehr dankbar, denn der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Du bist vom Fach, deshalb noch eine Frage: Findest Du es normal, dass mich dieser Fragebogen vier Monate nach "Verfahrenseröffnung" erreicht? Dass der erste Verwaltungsakt der KK, der mir Krankengeld zubilligte, knappe vier Wochen später durch eine "Entscheidung" "ersetzt" wurde?
Hallo Vlac,
Rechtsvertreter = Fachanwalt für Sozialrecht
Während der damaligen Zeit - vor diesem ganzen Theater mit der KK - war ich arbeitssuchend gemeldet.
Seitdem ich Krankengeld beziehen müsste, bin ich nicht arbeitssuchend gemeldet.
Verfasst: 29.08.2015, 18:30
von sonnenschein2015
Ich möchte bitte noch etwas hinzufügen: Die "Entscheidung" (so stand es nämlich im Betreff), die ich damals bekam, war reines Blabla. Darin stand lediglich, dass ein erneuter Anspruch nur dann entsteht, wenn ich der KK nachweisen könnte, dass ich zwischen der letzten Arbeitsunfähigkeit und der neuen bestehenden Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate arbeitsfähig war.
Gegen diese Entscheidung habe ich Widerspruch eingelegt und gleichzeitig dagegen Klage beim SG erhoben.
Nachdem die KK von der Klage erfuhr, bekam ich von meinem SB einen Anruf. Diesen konnte ich nicht persönlich entgegennehmen. Am gleichen Abend habe ich, zufälligerweise, mein E-Mail Postfach abgerufen. Darin befand sich eine Einladung der KK, mit der Bitte einen Termin beim MDK wahrzunehmen, am Tag danach, keine 12 Stunden später nach dem Anruf meines SB.
Der Gutachter stellte dann "fest", dass ich in der besagten Zeit wohl arbeitsunfähig gewesen sein muss. Wie er zu dieser Feststellung kam, wissen bis heute nur die Götter. Dieser Arzt ist weder Psychiater, noch Neurologe. Aber die KK hatte nun den "Beweis", der ihre Entscheidung untermauern konnte.
Der kurz darauf folgende Widerspruchsbescheid seitens der KK, der zu meinem Nachteil ausfiel (war ja auch nicht anders zu erwarten), bestand aus Zusammengewürfeltem: Zum Einen das, was der MDK von sich gegeben hatte, zum Anderen das, was ich in meinem Widerspruch von mir gegeben hatte. Eine eigene Meinung bzw. Sichtweise war darin nicht zu finden.