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freiwillig ges. vers. - Kapitalerträge
Verfasst: 28.08.2015, 13:12
von rorue
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
trotz langem Suchen habe ich keine Antwort gefunden. Hier nun meine Frage:
Ich bin Student (35 Jahre alt) und finanziere mein Studium ausschließlich über Kapitalerträge (und Sachleistungen der Eltern). Nun geht es um die Werbungskosten. Meine Kasse (SBK) hat die Einkommensteuerbescheinigung angefordert und auch erhalten. Sie subtrahiert von den dort eingegebenen Erträgen eine Webekostenpauschale von 51,-€. Alles richtig. Doch lese ich in meiner Losen-Blatt-Sammlung (Geldtipps - akademische): " ... oder höhere nachgewiesene Werbungskosten." Auch Die TKH spricht auf Ihrer Website davon.
Ein Anruf bei meiner KK ergab, dass sie nur die Webekostenpauschale anerkennt und ein Einreichen der tatsächlichen Depotgebühren (ca. 600,-E) keine Berücksichtigung fände.
Ist das eine freie Entscheidung der KKs, oder müssen die höheren Kosten anerkannt werden?
Ein Zusenden der Unterlagen an die KK wäre kein Problem.
Hier im Forum und auch in der Literatur werden Kapitalerträge immer als Zinsen und Dividende definiert. Im Steuerlichem fallen aber auch Gewinne und Verluste darunter (geschlossene Fonds und Ausschüttungen anderer Art lassen wir mal außen vor). Ist somit die Steuererklärung als Berechnungsgrundlage überhaupt richtig?
Ich freue mich schon auf Eure Antworten!
mfg rorue
Verfasst: 31.08.2015, 08:09
von heinrich
wie ist denn Dein Familienstand.
Wie hoch ist denn der errechnete Beitrag Deiner KK
was ist denn die TKH ?
Wie heißen denn die genauen Begrifflichkeiten auf Deinem Eionkommensteuerbescheid ? Bitte auch Zahlen angeben
Verfasst: 01.09.2015, 17:05
von rorue
Hallo Heinrich,
wie Du aus den 51,00€ Werbekostenpauschale siehst, bin ich ledig.
Schon recht! Die TKH muss TKK sein.
Bei den zugrundeliegenden Zahlen des Steuerbescheids handelt es sich um die Positionen "Kapitalerträge" und "Gewinne aus Veräußerungen von Aktien". Mehr gibt es nicht.
Bei der Berechnung wurden 14,0% KV, 2,6% Pflege und 0,9% Zusatz angesetzt, so dass ein Gesamtbetrag von ca. 430,00€ rauskommt.
Wenn ich darüber so nachdenke: Den angeforderten Steuerbescheid hätte man gar nicht einreichen brauchen Wie bekannt, braucht man für Kapitalvermögen keine Steuererklärung zu machen, da die Steuer durch die Kapitalertragssteuer schon abgegolten ist. Man hätte also auch einen geringeren Einkunfts-Betrag angeben können. Sind da eventuell Betrügereien Tür und Tor geöffnet?
mfg rorue
Verfasst: 01.09.2015, 19:40
von Czauderna
Hallo,
ich sag mal so, wer betrügen will und sich "im System" auskennt, der macht das auch - bleibt nur die Frage ob das dann auch immer gelingt. Natürlich ist der Steuerbescheid die erste Einkommensnachweisquelle für die Kasse, aber wenn es keinen gibt, dann müssen eben andere Unterlagen vorgelegt werden über die tatsächlichen Einkommensverhältnisse.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 01.09.2015, 20:05
von rorue
Hallo Czauderna,
danke für den Beitrag. Doch wir wollen nicht abschweifen:
Was zählt zu den Werbungskosten bei Kapitalerträgen? Müssen nicht auch höhere, nachgewiesene Kosten anerkannt werden. Immerhin gibt es etliche Hinweise darauf in der Literatur. Warum sonst wird eine Pauschale anerkannt?
Was zählt als Kapitalertrag? Auch - wie bei der Steuer- Gewinne und Verluste aus Veräußerungen? Wo kann man das nachlesen?
mfg rorue
Verfasst: 01.09.2015, 20:19
von Czauderna
Hallo
https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... essung.jsp
vielleicht hilt das erst mal weiter ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 01.09.2015, 22:08
von heinrich
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... derung.pdf
Dort steht i § 3 ABs. 1b folgendes:
Als Werbungskosten ist bei Einnahmenaus Kapitalvermögen ein Betrag von51 Euro pro Kalenderjahr zu berücksichti-gen, sofern keine höheren atsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden.
Wenn also höhere Werbungskosten nachgewiesen werden, sind DIESE abzusetzten (und nicht nur die 51 EUR)
Verfasst: 01.09.2015, 22:08
von rorue
Hallo Czauderne,
vielen Dank für den Link. Er hat mir doch weitergeholfen.
Also in den Beitragsverfahrensgrundsätzen für Selbstzahler des GKV Spitzenverbands steht in §3, Abs. 1b:"...Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Als Werbungskosten ist bei Einnahmen aus Kapitalvermögen ein Betrag von 51,00€ pro Kalenderjahr zu berücksichtigen, sofern keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden."
Also werde ich mal eine Aufstellung der tatsächlichen Aufwendungen (Depot- u. Verwaltungs bzw. Beratungskosten) machen, die Belege kopieren (Nachweis!) und zur Kasse schicken, mit der Bitte um Berücksichtigung. Mal sehen was passiert. Dürfte im Jahr sicherlich 200€ ausmachen. (Kleinvieh macht auch Mist)
Auch Gewinne aus Veräußerung von Wertpapieren werden berücksichtigt bzw zur Berechnung herangezogen. Mal abwarten wie es aussieht, wenn in der Steuererklärung drinsteht "Verluste aus Veräußerung von Aktien".
mfg rorue
Verfasst: 01.09.2015, 22:12
von rorue
Hallo Heinrich,
sorr, war gerade am schreiben und habe Deinen Beitrag nicht gesehen.
Vielen Dank für den Link.
mfg rorue
Verfasst: 01.09.2015, 22:16
von heinrich
rorue
ich finde übrigens , dass Du ein bischen frech auftritts.
Ich habe Dich nach Deinem Familienstand gefragt. Deine Antwort dazu fand ich nicht passend. 51 EUR hat nämlich jeder, auch jeder von beiden Ehegatten.
Ferner habe ich nach den genauen Zahlen gefragt. Wie hoch also die Kapitalerträge im STB sind.
Darauf hast Du nicht geantwortet.
Dann kommt noch die Masche mit den Betrügereien.
Was meinst Du denn , wer hier antwortet:
Jemand aus Deiner Nachbarschaft (die sowie solche Fragen nicht beantworten könnten oder Mitarbeiter von Krankenkassen).
Bei 430 EUR Beitrag zur Krankenkasse bei einem Beitragssatz von
17,5 % (14,0 +0,9 + 2,6)
müssten die monatlichen Zinsen ja
430 : 17,5 x 100 = 2457,14 EUR betragen
die jährlichen Zinsen dann x 12 = 29.485,71
Dazu kommen dann noch die 51 EUR = 29.536,71
Bei einer Verzinsung von 2 % entspräche dies dann einem Vermögen
von 1.476.835,71 EUR. Bei 1 % das doppelte.
Verfasst: 01.09.2015, 22:26
von broemmel
Dazu kommen ja noch die Sachleistungen der Eltern.
Da kenne ich Studenten die weniger haben.
Wieso tauchen denn im Steuerbescheid 51 € Werbungskosten wenn diese doch angeblich so viel höher sind?
Verfasst: 06.09.2015, 18:25
von rorue
Hallo broemmel,
die 51€ Webungskostenpauschale tauchen natürlich nicht in der Steuerbescheinigung auf, sondern hat die KK bei ihrer Berechnung abgezogen.
Habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt.
mfg rorue
Verfasst: 07.09.2015, 09:27
von broemmel
Werbungskosten stellt das Finanzamt fest. Nicht die Krankenkasse.
Es zählt also der EST Bescheid. Wenn der nicht vorliegt gilt nur die pauschale.
Möchtest du höhere Werbungskosten haben = ab zum Finanzamt
Dann zahlst du vielleicht höhere Steuern. Aber die Bemerkung sei gestattet. Es trifft ja keinen Armen. Oder Mami und Papi erhöhen die Sachleistungen damit du über die Runden kommst.