Krankengeld - Reha Rentenversicherung

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Moderator: Czauderna

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skoda007

Krankengeld - Reha Rentenversicherung

Beitrag von skoda007 » 27.08.2015, 10:12

Hallo zusammen, :D

ich bin seit Mitte April 2015 in Krankengeldbezug.

Vor einiger Zeit hatte ich eine stationäre Reha bei der Rentenversicherung beantragt.
Gestern habe ich die Bewilligung erhalten.

Ich war bis 30.04.2015 in einem befristeten Arbeitsverhältnis, durch meine Arbeitsunfähigkeit und den Krankengeldbezug bin ja weiterhin Mitglied der KK.

Nun meine Fragen:

Ich bin noch von meinem Neuochirugen bis zum 25.09.2015 arbeitsunfähig geschrieben.
Wie ist es, wenn ich jetzt vor dem 25.09. meine Reha antrete, dann gehe ich davon aus, dass ich Anspruch auf Übergangsgeld durch die Rentenversicherung habe?

Ruht während der Reha mein Krankengeldanspruch?

Wie sieht es aus, wenn ich nach der Reha weiterhin arbeitsunfähig sein sollte?
Dann gehe direkt wieder zu meinem behandelnden Arzt und er füllt den Auszahlschein aus und ich bekomme dann wieder Krankengeld?
Habe einfach ein wenig Angst, da etwas falsch zu machen und plötzlich in große finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Danke vorab für die Hilfe!

Gruß
Rainer

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 27.08.2015, 10:27

Hallo,

der Anspruch auf Krankengeld ruht gemäß § 49 Abs. 3 SGB V, d.h., wenn du arbeitsunfähig entlassen wirst aus der Reha wird Krankengeld weitergezahlt.
Gruss
Czauderna

skoda007

Beitrag von skoda007 » 27.08.2015, 10:33

Hallo Czauderna,

danke für die schnelle Antwort!

Gruß
Rainer

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