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Aussteuerung/schwanger-Verlängerung Bezug KG möglich?

Verfasst: 26.08.2015, 10:48
von Sandy85
Hallo und guten Tag in die Runde,
ich bin ganz neu hier, weil ich ein riesen Problem bzgl.meiner KK habe.

Ich beziehe momentan Krankengeld wegen einer sehr langwierigen Erkrankung. Ende August letzten Jahres lief mein befristeter Arbeitsvertrag aus und so fiel ich nach etwa 1 Woche Lohnfortzahlung (wegen "neuer Erkrankung") ab Anfang September ins KG. Bis letzte Woche sah es so aus, als würde mir dieses auch noch mindestens ein halbes Jahr zustehen. Doch nun hat die KK entschieden, dass alle Erkrankungen der letzten zwei Jahre zusammengezogen werden und mein Krankengeldanspruch schon bald endet.

Jetzt steht das Thema Aussteuerung im Raum. ALG-I-Anspruch habe ich dank vorheriger Tätigkeit. Aaaaaber . Ich bin inzwischen schwanger und habe schwangerschaftsbedingte Beschwerden, die mit der Erkrankung nichts zu tun haben. In der ersten Schwangerschaft hatte ich bereits eine Frühgeburt und sehr früh Wehen, so wie jetzt. Man kann also nachweisen, dass die schwangerschaftsbedingten Beschwerden nicht im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen.

Nun habe ich den Brief der KK (die wussten bis dahin nur durch den Gutachten des MDK von den Schwangerschaftsbeschwerden, da mein Gyn wg.Urlaub noch kein Schreiben diesbezüglich erstellen konnte) erhalten, dass das KG ausläuft und bin natürlich gleich zum Arbeitsamt um mich zu melden und alles für die Aussteuerung vorzubereiten. Doch als die hörten, dass ich schwanger bin und die Aussteuerung "nur" im Bezug auf die andere Erkrankung stattfinden soll meinte die Dame zu mir, es könnte sein, dass aufgrund der Schwangerschaftsbeschwerden das Arbeitsamt nicht eintreten wird und die Krankenkasse einspringen muss. Jetzt muss ich übermorgen zum Vorgespräch für die medizinische Begutachtung des Arbeitsamtes. Der Sachbearbeier der Krankenkasse war nun aber auch der Meinung, dass die da nicht eintreten werden. Ich bekomme von der KK nix mehr, da die 78 Wochen Krankengeldanspruch rumsind.

Jetzt die Frage. Kann es sein, dass ich aufgrund dieser Umstände vielleicht doch wieder neuen Krankengeldanspruch habe? Bin nicht im Beschäftigungsverbot sondern würde vom Gyn aufgrund von Vorwehen und "drohender Fehl-/Frühgeburt" krankgeschrieben werden.

Weiß jemand einen Rat?

Re: Aussteuerung/schwanger-Verlängerung Bezug KG möglich?

Verfasst: 26.08.2015, 14:06
von GerneKrankenVersichert
Sandy85 hat geschrieben: Doch nun hat die KK entschieden, dass alle Erkrankungen der letzten zwei Jahre zusammengezogen werden und mein Krankengeldanspruch schon bald endet.
Besteht ein ursächlicher Zusammenhang dieser Erkrankungen? Wenn ja, läuft das Krankengeld tatsächlich aus. Wenn nein, würde ich über einen Widerspruch nachdenken.

Endet der Anspruch auf Krankengeld, ändert auch eine Schwangerschaft oder schwangerschaftsbedingte Erkrankung daran nichts. Evtl. besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III. In dem Fall kann man sich nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html

Verfasst: 26.08.2015, 14:54
von Sandy85
Danke für die ausfühlre Antwort.

Und dass die schwangerschaftbedingte Erkrankung in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der ersten Erkrankung steht löst wohl keinen erneuten Beginn des KG-Anspruches aus?

Wie gesagt, nicht die SS ist die "Krankheit" sondern resultierende Beschwerden. Und ich meine damit nicht Morgenübelkeit :-)

Verfasst: 26.08.2015, 15:41
von GerneKrankenVersichert
Nein, eine hinzugetretene Erkrankung verlängert die Leistungsdauer nicht.
§ 48 SGB V

Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html

Verfasst: 26.08.2015, 19:42
von Sandy85
Ich habe die Gesetzte auch schon fleißig studiert. Habe aber auch gelesen, dass die Erkrankungen in einem bestimmten Zusammenhang zueinader stehen müssen. Das bedeutet ja m.E., dass wenn ich mir jetzt einen Arm brechen würde das ja nicht mit der anderen Krankheit im Einklang steht, sondern was Neues ist.

Nun aber noch zu meinem speziellen Fall.

Entscheidung des Bundessozialgericht mit zwei Urteilen von Ende 2011 und Anfang 2012

"Bescheinigt der Arzt einer arbeitslosen Schwangeren, dass sie keinerlei Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben darf, dann hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie keine Beschäftigung unter den üblichen Bedienungen des Arbeitsmarktes ausüben kann. In diesem Fall muss die Schwangere als arbeitsunfähig gelten und hat Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse"

Wenn man das so liest und was für Antworten hier schon waren, bedeutet dass wohl, dass mir weder ALG I noch weiteres Krankengeld zustehen? Richtig?

Außer eben wenn ich die andere Erkrankung dann weiter bescheinigen lasse und beim Arbeitsamt auf der Grundlage dieses Übergangsgeld beantrage - richtig?

Entschuldigt bitte dieses Nachgefrage und Gebore. :oops:
Bin nur durch die Telefonate mit beiden Beteiligten Behörden sehr verunsichert, weil ja Endeffekt keiner zahlen will und die ersten medizinischen Begutachtungen stehen an.

Verfasst: 26.08.2015, 22:51
von Czauderna
Sandy85 hat geschrieben:Ich habe die Gesetzte auch schon fleißig studiert. Habe aber auch gelesen, dass die Erkrankungen in einem bestimmten Zusammenhang zueinader stehen müssen. Das bedeutet ja m.E., dass wenn ich mir jetzt einen Arm brechen würde das ja nicht mit der anderen Krankheit im Einklang steht, sondern was Neues ist.

Nun aber noch zu meinem speziellen Fall.

Entscheidung des Bundessozialgericht mit zwei Urteilen von Ende 2011 und Anfang 2012

"Bescheinigt der Arzt einer arbeitslosen Schwangeren, dass sie keinerlei Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben darf, dann hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie keine Beschäftigung unter den üblichen Bedienungen des Arbeitsmarktes ausüben kann. In diesem Fall muss die Schwangere als arbeitsunfähig gelten und hat Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse"

Wenn man das so liest und was für Antworten hier schon waren, bedeutet dass wohl, dass mir weder ALG I noch weiteres Krankengeld zustehen? Richtig?

Außer eben wenn ich die andere Erkrankung dann weiter bescheinigen lasse und beim Arbeitsamt auf der Grundlage dieses Übergangsgeld beantrage - richtig?

Entschuldigt bitte dieses Nachgefrage und Gebore. :oops:
Bin nur durch die Telefonate mit beiden Beteiligten Behörden sehr verunsichert, weil ja Endeffekt keiner zahlen will und die ersten medizinischen Begutachtungen stehen an.
Hallo,
das, was du da gefunden hast, das ist auch richtig, nur leider, so wie ich deinen Fall sehe, trifft das bei dir nicht zu. Du standest bereits im Krankengeldbezug und die neue Diagnose wurde während dieses Krankengeldbezugs gestellt, also ist die Erkrankung hinzu getreten und wie Gernekrankenversichert bereits geschrieben hat, da beginnt kein neuer Anspruch, sondern der Fall läuft weiter, und wenn die "Aussteuerung" ansteht, dann tritt die auch ein.
Ob du in deinem Fall wirklich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, dass kann dir nur das Arbeitsamt beantworten - ich meine, du hast diesen Anspruch, aber das ist nur meine Meinung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.08.2015, 20:28
von Sandy85
Hallo Czauderna,
ich habe für die SS-bedingten Beschwerden aber bisher noch keinen Krankenschein. Habe also keine Diagnose in die Richtung.

Mir hat jetzt jmd.unter von der Krankenkasse unter der Hand den Rat gegeben, mich für die eine Krankheit gesundschreiben zu lassen und am selben Tag dann vom Gyn einen Krankenschein über die Schwangerschaftserkrankungen gegeben. Jetzt mal abgesehen von dem moralischen Aspekt, der mir auch ziemlich im Kopf umhergeistert - ist das eine Möglichkeit? Wäre die KG-Höhe dann noch immer die Selbe?

LG

Verfasst: 29.08.2015, 23:21
von Czauderna
Hallo,
Nun, wen dir jemand von der Krankenkasse diesen "Tip" gegeben hat liegt es doch nun an dir ob du dieser Beratung folgst. War er denn von deiner Kasse oder von einem Mitbewerber ?.
Du solltest wissen, dass bei den Kassen auch manches mal Menschen sitzen, die solche Tips auch kennen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 30.08.2015, 20:41
von Sandy85
Hi, naja sie arbeitet selber nicht im Krankengeld, sondern in einer anderen Abteilung und hat wohl mit einem Kollegen vom KG darüber gesprochen.

Mehr als den "Tip" konnte sie mir jedoch nicht geben und ob das so tatsächlich funktionieren könnte, konnte sie auch nicht kontkret bestätigen.

Naja mal schauen, was bei der Begutachtung jetzt rauskommt. Es ist echt kompliziert alles.

Vielen Dank für die Hilfe.