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Kassenwechsel und aktuelle Zahnarztbehandlung

Verfasst: 25.08.2015, 20:38
von circus-clown
Hi,

ich habe meine gesetzliche KK zum 31.10.2015 fristgerecht gekündigt. Ab 01.11.2015 ist die neu gewählte gesetzliche KK zuständig.

Ich befinde mich zur Zeit in zahnärtzlicher Behandlung (Prothese).

Alles ist von der noch zuständigen KK bewilligt.

Was passiert eigentlich wenn die angefangene Behandlung über den Kündigungstermin 31.10.2015 noch nicht abgeschlossen ist?

Muss ich alles erneut bei der neuen KK ab 01.11.2015 beantragen oder was muß ich beachten?

Verfasst: 25.08.2015, 21:38
von Czauderna
Hallo,
entscheidend ist der Tag der Eingliederung des Zahnersatzes - also den Zahnarzt entsprechend informieren, dann klappt das auch alles.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.08.2015, 20:31
von circus-clown
Hi,

ich danke dir für deine Antwort.

Aber wann ist genau der Tag der Eingliederung des Zahnersatzes?

Erst dann, wenn auch alle Nachbesserungen erfolreich abgeschlossen sind?

Verfasst: 26.08.2015, 22:38
von Czauderna
circus-clown hat geschrieben:Hi,

ich danke dir für deine Antwort.

Aber wann ist genau der Tag der Eingliederung des Zahnersatzes?

Erst dann, wenn auch alle Nachbesserungen erfolreich abgeschlossen sind?
Hallo,
nein, wenn mit der Eingliederung begonnen wurde, also z.B. eine Krone eingesetzt wurde oder eine Brücke.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 05.07.2018, 09:05
von guitarplayer86
Hallo,
ich gehe davon aus, dass diese Regelung auch beim Wechsel von einer privaten zur gesetzlichen gilt?
Das heißt es ist das Behandlungsdatum entscheidend nicht ggf. abweichendes Rechungsdatum? (in meinem Fall würde es sich um eine Schiene handeln, die noch im Zeitraum der Zugehörigkeit zur privaten angefertigt/eingesetzt wird).

Ggf. notwendige Anpassungsarbeiten nach dem Wechsel der Kasse würden dann von der neuen übernommen (solang im Leistungsverzeichnis natürlich)?

Verfasst: 05.07.2018, 09:17
von Czauderna
guitarplayer86 hat geschrieben:Hallo,
ich gehe davon aus, dass diese Regelung auch beim Wechsel von einer privaten zur gesetzlichen gilt?
Das heißt es ist das Behandlungsdatum entscheidend nicht ggf. abweichendes Rechungsdatum? (in meinem Fall würde es sich um eine Schiene handeln, die noch im Zeitraum der Zugehörigkeit zur privaten angefertigt/eingesetzt wird).

Ggf. notwendige Anpassungsarbeiten nach dem Wechsel der Kasse würden dann von der neuen übernommen (solang im Leistungsverzeichnis natürlich)?
Hallo,
Das hört sich aber mehr nach Gewährleistung an, die beträgt zwei Jahre und ist vom Zahnarzt zu leisten, ansonsten muss ein solcher Fall individuelle geprüft werden.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 05.07.2018, 09:24
von guitarplayer86
Hallo,

danke für deine schnelle Antwort.

naja es ist wohl üblich, dass man nach Anfertigung evtl noch 1, 2 mal zur Anpassung erscheinen muss (laut dem Zahnarzt) und anscheinend kann diese Leistung dann auch berechnet werden (habe nen Kostenvoranschlag).
Wenn diese "Behandlungstage" nun nach dem Wechsel erfolgen, wäre die neue Kasse zuständig?

Und generell: Gibt es Unterschiede beim Wechsel zwischen gesetzlichen und einem Wechsel zwischen privat und gesetzlich? Also gilt dort auch die Regelung, dass die Kasse zuständig ist, bei der man zum Behandlungszeitpunkt (Einsetzen der Schiene) versichert war?

Verfasst: 05.07.2018, 10:07
von Czauderna
Hallo,
Wenn es sich um "normale" Behandlungen dreht, also nicht um Gewaehrleistungen, dann darf meines Wissens nach der behandelnde
Zahnarzt, wenn sich um einen Vertragszahnarzt handelt, diese Leistung dann auch über die EgK. Mit der neuen Kasse abrechnen. Ich rate trotzdem, sich vorher mit der neuen Kasse mal in Verbindung zu setzen und sich das bestätigen zu lassen.
Gruß
Czauderna