Rehawunsch
Verfasst: 22.08.2015, 14:00
Hallo! Meine Frau hat einen Reha-Antrag gestellt. Zuständig ist die Barmer-GEK, da sie volle Erwerbsminderungsrente bezieht. Dabei hat sie auch gleich zwei Kliniken angegeben, laut Wunsch-und Wahlrecht §9 SGB ist das auch zulässig. Beide Kliniken behandeln laut Klinikauskunft die orthopädische Problematik meiner Frau. Zuzüglich haben sie auch Behandlungsverträge mit der Barmer-GEK. Die Zusage, dass die Reha genehmigt ist bekamen wir telefonisch von der Sachbearbeiterin der KK. Jedoch die ausgesuchten Kliniken kämen nicht in Frage. Die eine sei, das sagte sie wörtlich, zu teuer mit der anderen Klinik haben die Barmer-GEK keine Behandlungsverträge. Sie bot uns drei Kliniken an, die wir jedoch nicht akzeptierten. Darauf sagte ich, sie möchte mir doch einen wiederspruchsfähigen Bescheid zusenden. Das könne sie nicht machen. Sie wird die Akte ihren Vorgesetzten geben und er wird dann entscheiden. Sie hören dann wieder von uns. Laut $ 9 SGB haben wir aber doch das Wunsch-und Wahlrecht. Beide Kliniken erfüllen auch die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kriterien. Wie sollen wir uns nun verhalten? MfG Taucher