Inanspruchnahme der individuellen Beratung § 44 Abs. 4 SGB V
Verfasst: 21.08.2015, 11:01
Hallo zusammen,
ich bin seit Ende April 2015 im Krankengeldbezug.
Jetzt habe ich von meiner Krankenkasse ein Schreiben erhalten
zur Erklärung/Einwilligung des Versicherten zur Inanspruchnahme der individuellen Beratung nach § 44 Abs. 4 SGB V
Diese Erklärung steht dort, ist freiwillig.
Grundsätzlich habe ich nichts gegen die Beratung, im Gegenteil eigentlich bin froh über jede Hilfe.
Irgendwie habe ich aber ein ungutes Gefühl betreffend des Datenschutzes.
Eigentlich hat doch die Krankenkasse alle Informationen, oder?
Und wenn meine Krankenkasse Zweifel an meiner Arbeitsunfähigkeit hat,
dann würde sie doch sicher den MDK einschalten.
Würde gerne wissen wir Ihr dazu steht.
Gruß
Rainer
ich bin seit Ende April 2015 im Krankengeldbezug.
Jetzt habe ich von meiner Krankenkasse ein Schreiben erhalten
zur Erklärung/Einwilligung des Versicherten zur Inanspruchnahme der individuellen Beratung nach § 44 Abs. 4 SGB V
Diese Erklärung steht dort, ist freiwillig.
Grundsätzlich habe ich nichts gegen die Beratung, im Gegenteil eigentlich bin froh über jede Hilfe.
Irgendwie habe ich aber ein ungutes Gefühl betreffend des Datenschutzes.
Eigentlich hat doch die Krankenkasse alle Informationen, oder?
Und wenn meine Krankenkasse Zweifel an meiner Arbeitsunfähigkeit hat,
dann würde sie doch sicher den MDK einschalten.
Würde gerne wissen wir Ihr dazu steht.
Gruß
Rainer