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Krankengeld trifft auf Mutterschaftsgeld

Verfasst: 06.08.2015, 13:47
von Hilfesuchender
Hallo zusammen,

meine Frau bezieht bereits seit Mai 2014 Krankengeld. Das Ausbildungsverhältnis endet im März 2016 und kann leider nicht mehr erfolgreich beendet werden. Wir erwarten nun im Oktober Zwillinge, worauf wir uns sehr freuen. Wie schaut es nun mit dem Krankengeld aus? Ab Beginn der Schutzfrist erhält meine Frau ja Mutterschaftsgeld und Aufstockung durch den Arbeitgeber. Dies wird ja bis zu 12 Wochen nach der Geburt erfolgen. Da meine Frau weiterhin krank ist, stellt sich die Frage, ob das Krankengeld durchgängig gezahlt wird auch während der Schutzfrist und verrechnet wird mit dem Mutterschaftsgeld/Aufstockung oder ob das Krankengeld zunächst beendet wird wegen Beginn der Schutzfrist und nach der Schutzfrist wieder gezahlt wird. Da aber auch Elterngeld bezahlt wird, stellt sich die Frage, wie es dann nach der Elternzeit aussieht. Das Beschäftigungsverhältnis hat ja dann geendet. Die Agentur für Arbeit zahlt ja Arbeitslosengeld, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn meine Frau dann weiterhin krankt wäre, wer wäre denn dann der Ansprechpartner?

Vielen Dank an euch.

Verfasst: 08.08.2015, 09:59
von GerneKrankenVersichert
Mit Beginn der Schutzfrist wird die Krankengeldzahlung eingestellt und die Mutterschaftsgeldzahlung beginnt.

In der Elternzeit ist sie für die Zeit des ElterngeldBEZUGES beitragsfrei weiterversichert, wenn kein Beschäftigungsverhältnis besteht.

Und wenn sie arbeitsunfähig ist, kommt es genau darauf an, wann die Arbeitsunfähigkeit beginnt und wann das Beschäftigungsverhältnis endet. Oder ist sie nicht aufgrund der Schwangerschaft arbeitsunfähig und die Erkrankung besteht durchgehend fort?

Verfasst: 08.08.2015, 16:03
von Hilfesuchender
Nein, sie ist nicht aufgrund der Schwangerschaft arbeitsunfähig, sondern sie war es bereits durchgängig vor der Schwangerschaft gewesen.

Verfasst: 10.08.2015, 19:11
von GerneKrankenVersichert
In dem Fall ist es wichtig, dass die Arbeitsunfähigkeit auch während der Mutterschutzfrist lückenlos bestätigt wird. Dann lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Ende der Schutzfrist wieder auf. Das Krankengeld wird auf das Elterngeld angerechnet.

Verfasst: 11.08.2015, 00:41
von Hilfesuchender
Meine Frau wird allerdings während des Bezuges von Mutterschaftsgeld bereits ausgesteuert. Der Arbeitsvertrag läuft aber im März 2016 erst aus.