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alle ALG2-Empfänger ab 2016 versicherungspflichtig

Verfasst: 05.08.2015, 20:16
von urson
Hallo,

ich bin heute über die Mitteilung gestolpert, dass alle ALg2-Empfänger ab 2016 versicherungspflichtig werden und eine Familienversicherung keinen Vorrang mehr hat. Ich stelle mir eine (vielleicht dumme) Frage, ob das auch die Kinder der Bedarfsgemeinschaft betrifft, die ja quasi auch ALg2-Empfänger sind. Muss hier wirklich für jeden eine eigene Mitgliedschaft hergestellt werden oder sind Kinder von der Regelung ausgenommen?

Re: alle ALG2-Empfänger ab 2016 versicherungspflichtig

Verfasst: 05.08.2015, 20:48
von Czauderna
urson hat geschrieben:Hallo,

ich bin heute über die Mitteilung gestolpert, dass alle ALg2-Empfänger ab 2016 versicherungspflichtig werden und eine Familienversicherung keinen Vorrang mehr hat. Ich stelle mir eine (vielleicht dumme) Frage, ob das auch die Kinder der Bedarfsgemeinschaft betrifft, die ja quasi auch ALg2-Empfänger sind. Muss hier wirklich für jeden eine eigene Mitgliedschaft hergestellt werden oder sind Kinder von der Regelung ausgenommen?
Hallo,
ich meine, muss ich aber auch nochmal nachlesen, dass das nur für Kinder ab dem 15.Lebensjahr gilt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 06.08.2015, 10:20
von Czauderna
Hallo,

gilt für alle Kinder, nur die ab 15. Lebensjahr haben das Kassenwahlrecht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 06.08.2015, 12:36
von Rossi
Jooh, alle ALG II-Empfänger werden ab dem 01.01.2016 pflichtig in der GKV, außer wenn man zuletzt privat versichert war.

ALG II kann man allerdings erst ab dem 15. Lebensjahr erhalten. Darunter gibt es Sozialgeld, oder wenn man nicht erwerbsfähig ist, dann bekommt man auch Sozialgeld. Bei Sozialgeldempfängern wird keine Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst. Denn Sozialgeld ist kein ALG II.

Die Klamotte ist darauf zurückzuführen, dass in der Praxis zu viele Fehler (sowohl beim JC als auch bei den Kassen) gemacht wurden.

Es ist also eine Verwaltungsvereinfachung.

Verfasst: 06.08.2015, 13:01
von Czauderna
Hallo,
danke Rossi für die Aufklärung - also nicht nur wegen des Wahlrechts an sich sondern auch wegen der Unterscheidung der Leistung - wieder etwas dazugelernt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 06.08.2015, 15:48
von Rossi
Jooh Günter; Du kennst doch mit Sicherheit meinen Spruch.

Zitat:
Äpfel sind nicht gleich Birnen

Verfasst: 06.08.2015, 16:30
von urson
das wird ja spaßig, das den Eltern zu erklären, dass man die Kinder aus der Familienversicherung in eine Pflichtversicherung umwandelt.

ich bin auf die Mitgliederentwicklung der Kassen durch diese neue Regelung gespannt und den Rattenschwanz, den das alles mit sich zieht (Kartenversorgung, rein/raus/rein/raus aus der Familienversicherung bei Unterbrechungen usw.)...

Verfasst: 06.08.2015, 21:20
von Rossi
Nun ja, bislang war der sog. Rattenschwanz auch nicht schlecht.

Ein bisher Familienversicherter hatte für 14 Tage eine sv-pflichtige Beschäftigung aufgenommen. In dieser Konstellation musste das JC genau für diese 14 Tage den Kunden zur Pflichtversicherung anmelden und ggf. aufstockend Beiträge zahlen. Nach 14 Tagen musste man immer daran denken, den Kunden wieder zur Fami anzumelden. Es gab dort zahlreiche Fallkonstellationen, in denen man höllisch aufpassen musste. Und genau dies funktionierte nicht immer.

Insgesamt war die Fehllerquote bei der Vorrangigkeit der Fami und auch einer Pflichtversicherung mit einer entsprechenden Beitragsminderung einfach zu hoch. Teilweise lag die Fehlerquote bei ca. 30 %; geduldet werden nur 6 %.

Ich kann nur aus dem Nähkästchen plaudern, denn ich bin mal einem Jobcenter speziell für die Sozialversicherung tätig gewesen.

Die Kassen kamen zum prüfen, oh weia habe ich gedacht, was kommt jetzt wohl?

Nach 4 Wochen Prüftätigkeit kam dann der Hammer; eine saftige Nachforderung im sechsstelligen Bereich, natürlich mit Säumniszuschlägen.

Nach kurzer Durchsicht des Prüfberichtes fiel sofort aus, dass die Prüfer nur Beiträge nachgefordert haben. Zuviel gezahlte Beiträge hatte man natürlich nicht bemängelt bzw. geflissentlich unter den Teppich gekehrt.

Dann wurde gegengerechnet und die Fälle gezielt rausgepickt, in denen zuviel Beiträge gezahlt wurden. Es war dann nachher fast immer ein Nullsummenspiel bzw. haben wir anlässlich der Prüfung Beiträge zurückerhalten.

Sorry, so ein Scheiß muss nicht sein. Wir haben alle viel gearbeitet bzw. geprüft und es kommt nicht viel dabei raus. Reine Beschäftigungstherapie.

Von daher ist die Neuregelung ab dem 01.01.2016 mehr als zu begrüssen, denn wir alle haben noch etwas anderes zu tun.

Verfasst: 06.10.2015, 19:46
von SoFaLeistung
ein Fall aus der Praxis...

Familie (Mutter, Vater, ein Kind (21 jahre)) alle ALG II

Kind und Mutter chronisch krank

Da ab 01.01. alle pflichtversichert werden, muss somit das Kind einen eigenen Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen stellen und selber die Belastungsgrenze erreichen.

Sehr schwer zu kommunizieren/erklären und sicher nicht so gewollt.

Wie seht ihr das?

Verfasst: 06.10.2015, 20:11
von Czauderna
SoFaLeistung hat geschrieben:ein Fall aus der Praxis...

Familie (Mutter, Vater, ein Kind (21 jahre)) alle ALG II

Kind und Mutter chronisch krank

Da ab 01.01. alle pflichtversichert werden, muss somit das Kind einen eigenen Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen stellen und selber die Belastungsgrenze erreichen.

Sehr schwer zu kommunizieren/erklären und sicher nicht so gewollt.

Wie seht ihr das?
Hallo,
na ja, bei 21 Jahren - da halte ich die "Vermittlung" der neuen Rechtslage nicht für allzu problematisch - Antragsunterlagen des Vaters bzw. der Mutter nehmen und Kind mit unterschreiben lassen - so würde ich das lösen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 06.10.2015, 20:15
von broemmel
Es geht ja darum das das Kind dann auch die 47 € bezahlen muss

Verfasst: 06.10.2015, 20:18
von Czauderna
broemmel hat geschrieben:Es geht ja darum das das Kind dann auch die 47 € bezahlen muss
Hallo Broemmel,

ach so - das stimmt natürlich - sorry, hatte ich nicht bedacht.
Das ist schon hart - aber da sind ausnahmsweise mal wir von der Kasse nicht daran schuld - den "schwarzen Peter" können wir dann mal weitergeben.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 06.10.2015, 20:25
von Rossi
Hm, für die ALG II - Empfänger gibt es doch Sonderregelungen. Diese Sonderregelungen sind unabhängig davon, ob man Mitglied oder Versicherter ist.

Zitat § 62 Abs. 2 Satz 6 SGB V:

Bei Versicherten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch erhalten, ist abweichend von den Sätzen 1 bis 3 als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur der Regelbedarf nach § 20 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches maßgeblich

Gibt es dort andere Auslegungen hinsichtlich eines Mitgliedes oder Versicherten?!

Verfasst: 06.10.2015, 21:21
von SoFaLeistung
Czauderna hat geschrieben:
broemmel hat geschrieben:Es geht ja darum das das Kind dann auch die 47 € bezahlen muss
Hallo Broemmel,

ach so - das stimmt natürlich - sorry, hatte ich nicht bedacht.
Das ist schon hart - aber da sind ausnahmsweise mal wir von der Kasse nicht daran schuld - den "schwarzen Peter" können wir dann mal weitergeben.
Gruss
Czauderna
ja nur der Versicherte sitzt bei seiner KK und das ist der Ansprechpartner.
Das Konfliktpotenzial ist gegeben

Verfasst: 06.10.2015, 21:59
von Czauderna
SoFaLeistung hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:
broemmel hat geschrieben:Es geht ja darum das das Kind dann auch die 47 € bezahlen muss
Hallo Broemmel,

ach so - das stimmt natürlich - sorry, hatte ich nicht bedacht.
Das ist schon hart - aber da sind ausnahmsweise mal wir von der Kasse nicht daran schuld - den "schwarzen Peter" können wir dann mal weitergeben.
Gruss
Czauderna
ja nur der Versicherte sitzt bei seiner KK und das ist der Ansprechpartner.
Das Konfliktpotenzial ist gegeben
Hallo,
das ist wohl wahr, aber da geht es uns doch nicht anders als anderen "Behörden", unabhängig von diesem Fall, immer dann wenn wir Gesetze zu Ungunsten der Versicherten befolgen müssen haben wir Konfliktpotenzial, das wird sogar Rossi bestätigen können.
Gruss
Czauderna