Krankengeldbezug freiwillig versichert, Steuerbescheid

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Moderator: Czauderna

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fragen11
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Krankengeldbezug freiwillig versichert, Steuerbescheid

Beitrag von fragen11 » 04.08.2015, 13:47

Hallo,

befand mich Krankengeldbezug als freiwillig versicherter Selbstständiger. Krankengeld wurde anhand des damals letzten Steuerbescheides des Jahres 2011 gezahlt (Zustellt vom FA Mitte 2013). Während des Krankengeldbezuges ab Anfang 2014 musste natürlich trotzdem irgendwann die Steuer machen und habe seit dem 2 neue Bescheide bekommen mit weniger zu versteuerten Einkünften.

Meine Frage:

Kann die KK irgendwann zuviel gezahltes Krankengeld zurückfordern?
Bescheid 2012 ging mir Sept. 2014 zu, Bescheid 2013 im Juni 2015.

Danke für die Hilfe

Czauderna
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Re: Krankengeldbezug freiwillig versichert, Steuerbescheid

Beitrag von Czauderna » 04.08.2015, 14:34

fragen11 hat geschrieben:Hallo,

befand mich Krankengeldbezug als freiwillig versicherter Selbstständiger. Krankengeld wurde anhand des damals letzten Steuerbescheides des Jahres 2011 gezahlt (Zustellt vom FA Mitte 2013). Während des Krankengeldbezuges ab Anfang 2014 musste natürlich trotzdem irgendwann die Steuer machen und habe seit dem 2 neue Bescheide bekommen mit weniger zu versteuerten Einkünften.

Meine Frage:

Kann die KK irgendwann zuviel gezahltes Krankengeld zurückfordern?
Bescheid 2012 ging mir Sept. 2014 zu, Bescheid 2013 im Juni 2015.

Danke für die Hilfe
Hallo,
nein, die "Gefahr" besteht nicht meines Erachtens nach, da die in den Steuerbescheiden aufgeführten Einkünfte erst ab Vorlage der Bescheide bei der Kasse für die Zukunft gelten, dies natürlich (was die Beitragszahlung angeht), wenn du auch den Einkommensteuerbescheid zeitnah im September 2014 und im Juni 2015 der Kasse vorgelegt hat.
Um das erhaltene Krankengeld musst du dir, wie geschrieben, keine Gedanken machen.
Gruss
Czauderna

fragen11
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Re: Krankengeldbezug freiwillig versichert, Steuerbescheid

Beitrag von fragen11 » 04.08.2015, 14:45

Czauderna hat geschrieben:
Hallo,
nein, die "Gefahr" besteht nicht meines Erachtens nach, da die in den Steuerbescheiden aufgeführten Einkünfte erst ab Vorlage der Bescheide bei der Kasse für die Zukunft gelten, dies natürlich (was die Beitragszahlung angeht), wenn du auch den Einkommensteuerbescheid zeitnah im September 2014 und im Juni 2015 der Kasse vorgelegt hat.
Um das erhaltene Krankengeld musst du dir, wie geschrieben, keine Gedanken machen.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe die Steuerbescheide die ich während des Krankengeldbezuges erhalten habe (also 12 und 13) der KK noch nicht vorgelegt. Wenn ich meine berufliche selbstständige Tätigkeit jetzt wieder aufnehmen würde, wollen sie diese allerdings für die aktuelle Beitragsermittlung sehen...soweit klar. Ansonsten würde ich wohl nur einen Mindestbeitrag an KV zahlen bis es bei Rentenversicherung bzgl. LTA weitergeht. Das werde ich wohl auch tun. (HartzIV ist keine Option für mich). Ich habe eben nur "Angst" das die Krankenkasse irgendwann Krankengeldzahlungen rückwirkend zurückfordert weil ich die Steuerbescheide während meiner Krankschreibung nicht eingereicht habe.

Du meinst also meine Sorge ist unbegründet?

Nochmals vielen Dank für die Hilfe

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.08.2015, 14:47

Hallo,
wie gesagt, für das Krankengeld sehe ich keinerlei Probleme.
Gruss
Czauderna

fragen11
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Beitrag von fragen11 » 06.06.2016, 12:50

möchte das Thema noch mal anschieben da die KK jetzt die Bescheide für 2012 und 2013 sehen will. Meine Berufliche Neuorientierung geht 4-7 Wochen los. Danach werde ich nicht mehr Hauptberuflich Selbstständig sein. Während der Massnahme bin ich gesetzlich über den Kostenträger versichert.

Wie soll ich mich nun verhalten? Würde die KK nicht aufgrund der neuen Steuerbescheide das Krankengeld rückwirkend neu berechnen und die Differenz zurückfordern?

Danke für Eure Hilfe.

fragen11
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Beitrag von fragen11 » 06.06.2016, 12:55

möchte das Thema noch mal anschieben da die KK jetzt die Bescheide für 2012 und 2013 sehen will. Meine Berufliche Neuorientierung geht 4-7 Wochen los. Danach werde ich nicht mehr Hauptberuflich Selbstständig sein. Während der Massnahme bin ich gesetzlich über den Kostenträger versichert.

Wie soll ich mich nun verhalten? Würde die KK nicht aufgrund der neuen Steuerbescheide das Krankengeld rückwirkend neu berechnen und die Differenz zurückfordern?

Danke für Eure Hilfe.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.06.2016, 08:21

Hallo,
Auch wenn ich mich wiederhole, an der geleisteten Krankengeldzahlung wird dich nix ändern.
Was könnte denn aufgrund der "Neuberechnung" anhand der angeforderten Steuerbescheide passieren ?. Du hast Zuviel Beitrag gezahlt , das würde theoretisch bedeuten, dass du zwar ein zu hohes Krankengeld erhalten hättest, welches theoretisch zurückzuzahlen wäre, gleichzeitig müsste dir aber auch der zuvielgezahlte Beitrag erstattet werden Wie gesagt, in der Theorie.
Umgekehrt wäre es, wenn du zu wenig Krankengeld erhalten hättest, dann müsste die Kasse dir Krankengeld nachzahlen, gleichzeitig aber Beitraege von dir nachfordern, theoretisch.
Wie bereits geschrieben ist die Ausstellung der Einkommensbescheide entscheidend und wann diese bei der Kasse vorgelegt werden, geschieht dies verspätet und es sind höhere Einnahmen vorhanden, dann wird die Einstufung rückwirkend zu dem Monat vorgenommen, in dem der Steuerbescheid erstellt wurde ( aber erst nach Ende eines evtl. Krankengeldbezugs), waren die Einbahmen geringer, dann nur für die Zukunft.
Gruß
Czauderna

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