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Beitragsberechnung / Freiwillige Versicherung GKV

Verfasst: 29.07.2015, 15:05
von Andi400
Guten Tag,

ich habe folgende Frage:

Meine Frau ist seit Sept. 2009 in Erziehungsurlaub und ist gesetzlich pflichtversichert. Ich selbst bin bei der PKV.
Während des Erziehungsurlaub / Elternzeit hat meine Frau eine Wohnung geerbt (Jahr 2014) mit Mieteinnahmen von 600 Euro.

Die Frage ist, ob Sie für das Jahr 2014 innerhalb der Elternzeit durch die Mieteinnahmen vom pflichtversicherten Mitglied zum
freiwilligen Mitglied übergeht und damit verbunden für 2014 nachträglich KV-Beträge zahlen müsste.

Des Weiteren wird meine Frau ab Sept 2015 sich für ein weiteres Jahr beurlauben lassen (im Rahmen der Kindererziehung). Da ich in der PKV bin, gibt es
keine Möglichkeit der Familienversicherung. Damit verbunden wird am Sept. 2015 eine Freiwillige GKV notwendigt sein. Die Frage ist, ob meine Frau
ohne Einkommen, die Beträge aus den Mieteinnahmen in Höhe von 600 Euro berechnet werden, oder ob auch mein Einkommen hierzu berücksichtigt wird.

Danke im Voraus für die Hilfe

Verfasst: 29.07.2015, 16:30
von GerneKrankenVersichert
Es wird euer beider Einkommen unter Abzug von Kinderfreibeträgen angerechnet und halbiert. Am besten fragt ihr bei der Kasse an, die können euch genau berechnen, von welchem Einkommen die Beiträge gezahlt werden müssen. Wenn du es selbst herleiten willst: https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... essung.jsp

Verfasst: 31.07.2015, 07:50
von heinrich
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... derung.pdf

§ 2 Abs. 4 wäre die Vorschrift nach der die Bemessungsgrundlage ermittelt wird.

Für einen Laien eine schier unmögliche Aufgabe.

ich versuche jetzt mal ein wenig hellseherisch zu sein
Der Beitrag zur Krankenversicherung wird zwischen 288,75 und 307,31 liegen.

Hinzu kommt die Pflegeversicherung von 48,47 EUR

Verfasst: 31.07.2015, 10:10
von Andi400
Vielen Dank für die Unterstützung. In der Tat ist es so, dass ich meine Frau freiwillig unter den genannten Bedingungen sich versichern muss. Es gilt wohl der ermäßigte Prozentsatz, jedoch komme ich in der Bereich von 340-350 inkl. Pflegeversicherung.

Nun bin ich am überlegen, ob es sinnvoll ist meine Frau privat zu versichern. Der Beitrag liegt bei 333,00 € pro Monat. Wobei eine garantierte BRE von 3 Monatsbeiträgen möglich ist, sowie einen Gesundheitsbonus. Die Leistungen sind auch OK.

Gibt es Gründe die erheblich dagegen sprechen meine Frau bis zur Aufnahme Ihrer Tätigkeit privat zu versichern ?

Verfasst: 31.07.2015, 10:36
von heinrich
Du bist ja in der PKV

Frage:
als Beamter
als Selbstständiger oder
als Arbeitnehmer (oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze)

danach weitere Antwort

Verfasst: 31.07.2015, 10:48
von Andi400
Hallo,

als Arbeitnehmer (oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze)

Verfasst: 31.07.2015, 11:11
von heinrich
als Arbeitnehmer, ok. Ich hatte da eine Idee, die jetzt aber nicht möglich ist.


Die Frage nach erheblichen Gründen:

Erst am Ende eines Lebens weiß man, ob man alles richtig gemacht hat.
Was ist erheblich ?????????????????????


OK ich schreib was zu Vorversicherungszeiten:
Als Rentner in der Gesetlichen Krankenversicherung kommt man nur dann in die beitragsgünstige KVDR, wenn man innerhalb der 2. Hälfte des Erwerbslebens 90 % GESETZLICH versichert war.

Jetzt könnte man sagen: jaaaaa. Die zweite Hälfte habe ich ja noch lange nicht erreicht. Und wenn die 2. Hälfte beginnt, dann bin ich wieder in der GKV drin.

Was ist aber, wenn nach einer Zeit der PKV wieder eine Beschäftigung aufgenommen wird und DANN ERwerbsunfähigkeit eintritt (und nicht erst in 30 Jahren die Regelaltersrente beginnt).

Dann ist die Ehefrau JETZT schon in der 2. Hälfte drin.

Was ist, wenn jetzt der Weg in die PKV gegangen wird und WÄHREND der PKV-Zeit eine Erkrankung oder Umstand (Geburt von Vierlingen) eintritt, der eine neue Beschäftigung unmöglich macht.


Wenn, wenn , wenn, wer weiß das alles.

Schwere Entscheidung für Dich.

Verfasst: 31.07.2015, 11:26
von Andi400
Danke erstmal für die wichtigen Hinweise.

Die richtig Entscheidung zu treffen ist sicher schwer.
Jedoch der Sachverhalt zur KVDR wusste ich im Detail nicht und sollte Berücksichtigung finden.