Seite 1 von 1

Verletzung Beratungs- und Aufklärungspflicht

Verfasst: 24.07.2015, 09:44
von Kez61
Hallo ihr Lieben,

ich benötige Hilfe in Bezug auf meine Krankenkasse.

Kurze Schilderung: Ich habe eine neue Beschäftung zum 01.04.15 aufgenommen. 1 Monat später, zum 30.04.15, habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren. Ab dem 04.05.2015 fing jedoch bei mir ein seltenes übermäßiges Schwangerschaftserbrechen an, so dass ich erstmal im Krankenhaus war und seit dem auch krankgeschrieben bin. Ich habe dem Arbeitgeber per Mail die Schwangerschaft nicht, jedoch meine Krankheit bis auf Weiteres mitgeteilt. Daraufhin hat der AG mir mit einer Frist von 2 Wochen zum 02.06.2015 gekündigt. Anschließend habe ich am 24.05.2015 erstmal die Agentur angerufen. Die haben aber gesagt ich sei im Krankengeldbezug. Gleichzeitig habe ich die Krankenkasse informiert. Bei diesem Gespräch wurde mit keiner Silbe erwähnt dass die AU-Meldungen lückenlos sein müssen inkl. Wochenenden sowie die Konsequenz daraus. Oder irgend eine andere Beratung.

Da ist mir der Fehler unterlaufen so dass von 12.06. auf 15.06.2015 eine Lücken aufgetreten ist.

Das unfassbare ist dass mein Fall bis heute nicht bearbeitet ist.
Jedesmal (alle 10 Tage) wenn ich dort angerufen habe, hat mir mein gegenüber gesat, dass der Arbeitgeber die Unterlagen nicht eingereicht hat und das die Sache verzögert.

Gestern, 23.07.2015 habe ich nochmal angerufen. Diesmal hatte eine andere Sachbearbeiterin. Die hatte die Sache auch noch nicht bearbeit, gab jedoch die Information dass meine Krankengeldanspruch wegen der Lücke nur bis zum 12.06.2015 mir zusteht. Ich ab dem 13.06.2015 soger keinen Krankenversicherungsschutz mehr. Bedingt durch die Schwangerschaft war ich natürlich bei mehreren Ärzten. Über den Wegfall meines Krakenversicherungsschutzes wurde ich nieeee informiert. Obwohl mein Ehemann bei der selben Krankenkasse eine eigene Versicherung hat, haben die uns nicht einmal auf eine Familienversicherung hingewiesen. Entgegen der Aussage des Vorgängers habe die sogar die Einkommensnachweise beim Arbeitgeber nicht einmal angefordert. Also wurde ich vorher am Telefon frech angelogen.

Ich wäre auch dann zum Jobcenter gegangen und hätte mich Arbeitslos gemeldet. Ich habe dadurch fast 2 Monate kompletten Ausfall jeglicher Einkünfte.

Ich bin so richtig verärgert wie eine Krankenkasse so unseriös und die Mitarbeiter so unqualifieziert sein können.

Bis heute keine Bescheide, keine Auszahlungsscheine, einfach nur nichtssssssssssssssssssssss. Wenn ich dann mal anrief und Druck gemacht habe hieß es, es dauert nun mal seine Zeit.

Bitte gibt mir Tipps ob ich die Krankenkasse wegen Untätigkeit und Verletzung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflicht belangen kann und ein Rechtsanwalt sich in dieser Sach lohnt.

Ach übrigens: die Krankenkasse heißt BIG Direkt!

Vorab vielen Dank für eure Antworden und Anregungen.

LG






[/b]

Verl

Verfasst: 24.07.2015, 09:48
von Kez61
Kann ich überhaupt rückwirkend in die Familienversicherung aufgenommen werden oder muss ich die Arztrechnungen nun privat zahlen????

Verfasst: 24.07.2015, 10:06
von GerneKrankenVersichert
Der Anspruch auf Familienversicherung besteht ab dem Bestehen der Voraussetzungen, also auch rückwirkend und ohne Antrag, dieser wird nur zur Prüfung der Voraussetzungen benötigt.

M. E. hätte der AG dich nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündigen können. Wurde diese erteilt?

So hart es auch klingt, die Kasse ist laut BSG-Rechtssprechung nicht dazu verpflichtet, auf die Lückenlosigkeit hinzuweisen. Die meisten machen es doch mit einem Merkblatt - nach der Bewilligung. Da dies nicht erfolgt ist, würde ich es mit einem Widerspruch versuchen.

Ohne Meldung des Arbeitgebers steht die Kasse tatsächlich ziemlich blöd da. Sie weiß nicht, bis wann das Gehalt gezahlt wurde und in welcher Höhe das Krankengeld gezahlt werden muss. Hast du denn schon deine Unterlagen (letzte Gehaltsmeldung, Abmeldung von der Sozialversicherung) erhalten? Wenn du diese Unterlagen ebenfalls nicht hast, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Kasse bisher tatsächlich nichts erhalten hat.

Das ändert aber nichts daran, dass sie sich darum kümmern sollte. Aus Sicht eines Kassenmitarbeiters kann ich dir bestätigen, dass es für den Versicherten und die Kasse eine sehr unbefriedigende Situation ist, wenn der Arbeitgeber mauert. Denn der Schuldige ist natürlich die Kasse, von der du jetzt etwas möchtest.

Ob man allerdings die Kasse wegen Untätigkeit verklagen kann, wenn der Arbeitgeber sein Pflichten nicht nachkommt? Ich bezweifle das.

An deiner Stelle würde ich

- das Krankengeld schriftlich unter Vorlage der letzten Gehaltsbescheinigung beantragen
- Widerspruch gegen die mündliche Auskunft des Wegfalls einlegen, da du nicht über die Bedingungen informiert warst
- vorsorglich die Familienversicherung beantragen
- und mal genau nachforschen, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig war. Wenn die Kündigung nämlich zurückgezogen werden muss, erübrigen sich einige andere Probleme

Viel Erfolg

Verfasst: 24.07.2015, 11:31
von Lady Butterfly
wenn ich dich richtig verstehe, dann warst du bis zum 12.06.2015 krank geschrieben, die AU wurde am 15.06.2015 verlängert?

und du hast bislang keine schriftliche Nachricht darüber bekommen, dass du Krankengeld erhälst oder auch nicht?

dann würde ich folgendes probieren: die Rechtslage hat sich zwischenzeitlich geändert
Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktag
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... bl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl115s1211.pdf%27]__1437727485418

dass bedeutet, dass es in deinem Fall nicht zu einer "Lücke" gekommen ist, weil die AU am nächsten Werktag verlängert wurde

ich weiß nun zwar nicht, ob es bei dir schon gilt - aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Viel Erfolg!

Lady Butterfly

Verfasst: 24.07.2015, 12:25
von Kez61
Danke für deine Antwort.

Ich bin sogar bis Ende Juli krankgeschrieben. Mich verärgert es nur dass der Sachbearbeiter über 2 Monate keine Bearbeitung getätigt hat.

Dauert es mit den Krankengeldanträgen tatsächlich so lagen bei den KK??

Verfasst: 24.07.2015, 12:33
von Kez61
[quote="GerneKrankenVersichert"]e]

Hallo danke für deine Anwort.

Es war eine kleines Steuerbüro mit 4 Angestellten. Daher habe ich die Kündigung so hingenommen. Meine Schwangerschaft ist eine Katastrophe. Es ist keine Simulation. Bei meinem 1. Kind habe durch gearbeitet, lediglich 2 Wochen AU hatte ich. Unter anderen Umständen hätte ich mir einen Anwalt gesucht. Ich wollte meine Schwangerschaft nicht ausnutzen da ich nicht wusse wann und ob ich wieder arbeiten gehen kann.

Mein AG hat mir die Papierse fristgemäß zukommen lassen. Die Abmeldung liegt der KK auch vor.

Der vorherige Sachbearbeiter hat mich nur am telefon belogen. Es wurde nieeeee was beim AG beantragt. Die neue Sachbearbeiterin hat es nämlich aus versehen am Telefon verraten. Daher möchte ich mich gegen die KK wehren. Am liebsten würde ich gegen diesen einen Sachbearbeiter eine Untätigkeitsklage einreichen.

Verfasst: 24.07.2015, 14:39
von Czauderna
Hallo,
einen direkten Beratungsfehler der Kasse sehe ich da nicht, aber da kann man auch anderer Meinung sein und das auch begründet.
Was aber noch fragen muss - haben wir richtig gelesen, dass der Arbeitgeber zwar von der Erkrankung wusste aber nix von der der Schwangerschaft, und dass er in der Probezeit die Kündigung ausgesprochen hat ?
Das mit der Lücke könnte sich für dich evtl. positiv erledigen wenn deine Kasse schon die neue Rechtsprechung berücksichtigt, allerdings ist das Gesetz für diesen Zeitraum noch nicht gültig.
Was deinen Arbeitgeber betrifft, so liegt die Handlungspflicht erst einmal bei ihm ,meiner Meinung nach. Er hat für die Dauer seiner Lohntorfzahlungspflicht mit Sicherheit einen Antrag nach dem AAG. bei der Kasse gestellt, denn da bekommt er Geld wieder, das aber nur nebenbei - zum anderen, wenn er durch AU-Meldungen belegt hatte, dass die AU über das Ende der Beschäftigung hinaus andauern wird, musste er von sich auch per Datenaustauschverfahren eine Verdienstbescheinigung an die Krankenkasse übermitteln damit diese das Krankengeld errechnen kann.
Selbstverständlich bin ich auch dem Meinung, dass die Kasse schon wesentlich früher mit dem Arbeitgeber hätte Kontakt aufnehmen müssen, warum sie das nicht getan hat, dann kann die Kasse nur selbst sagen.
Für dich ist wichtig, dass du nicht in die Familienversicherung musst, denn dann gibt es kein Krankengeld in der Folge und auch kein Mutterschaftsgeld, es sei den aufgrund von ALG1-Bezug.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.07.2015, 14:55
von GerneKrankenVersichert
Ich würde mal Kontakt mit dem alten Arbeitgeber aufnehmen und fragen, ob er die Meldung bereits erstellt hat. Wenn ja, weißt du, dass der Fehler bei der Kasse liegt, wenn nein, muss er dies unmittelbar nach deiner Aufforderung tun.

Das mit der Kündigung kommt mir allerdings immer noch ziemlich unseriös vor. Auch ein Kleinbetrieb darf nicht einfach so während einer Schwangerschaft kündigen, ganz davon abgesehen, dass er die Kosten für das Mutterschaftsgeld wieder zurück erhält.