zahlschein bis Rehabeginn

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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fredy2206
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zahlschein bis Rehabeginn

Beitrag von fredy2206 » 23.07.2015, 16:26

Hallo,
auch ich brauche mal wieder Hilfe. Bin seit 1 Jahr krank geschrieben aufgrund Depressionen und soll nun in eine Reha. Diese wurde auf Verlangen der Krankenkasse eingeleitet, was mir aber auch ganz recht ist. Die Kasse hat nun bei der Kurklinik einen Eilantrag gestellt und ich kann sehr schnell weg kommen. Wie sieht es mit dem Zahlschein bis zum Rehabeginn aus? Muss ich den noch von meiner Ärztin ausfüllen lassen oder zahlt die KK automatisch, wenn sie vom Beginn der Rehamaßnahme erfährt. Mein Problem ist, dass zur Zeit ja Ferienzeit und viele meiner Ärzte in Urlaub sind.

Vielen Dank für Eure Informationen.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 24.07.2015, 10:09

Du benötigst einen Zahlschein. Wenn dein Arzt in Urlaub ist, hat er einen Vertreter, der den Zahlschein ausfüllt.

Enskie
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Beitrag von Enskie » 25.07.2015, 10:49

Alternativ kannst Du - sofern es finanziell nicht knapp wird - auch einen Zahlschein nach der Reha einreichen. Du erhältst die bis dahin nicht ausgezahlten Tage dann einfach nach der Reha mit ausgezahlt.

Viel Erfolg auf Deiner Reha.

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 26.07.2015, 23:14

Enskie hat geschrieben:Alternativ kannst Du - sofern es finanziell nicht knapp wird - auch einen Zahlschein nach der Reha einreichen.
Das ist gefährlich und kann übel nach hinten losgehen. Denn 1.) führt eine zu spät erfolgte Feststellung der AU ggf. zum Wegfall des kompletten Krankengeldanspruchs und der Versicherung, und 2.) ruht der Krankengeldanspruch solange die AU nicht gemeldet ist - wenn nach Wochen ein Zahlschein nachgereicht wird, heißt das - je nach Kasse - noch lange nicht, dass auch Geld fließt.

Gruß
Swantje

fredy2206
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Beitrag von fredy2206 » 27.07.2015, 14:20

Danke für die Informationen.

Die Krankenkasse weiß doch, wann ich zur Reha bin und in der Zeit bin ich doch automatisch AU. Wenn ich gleich nach der Reha den Zahlschein ausfüllen lasse, müsste das doch ok sein, oder?

Auch habe ich noch mal eine andere Frage. Meine KK hat einen Eilantrag auf Reha bei der Klinik gestellt. Dies habe ich von der Patientenaufnahme der Klinik erfahren. Muss meine KK mich darüber nicht auch informieren?

Danke für Eure Meinungen.

Fredy2206

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 27.07.2015, 23:10

fredy2206 hat geschrieben:Wenn ich gleich nach der Reha den Zahlschein ausfüllen lasse, müsste das doch ok sein, oder?
Wenn du darauf angewiesen bist dass es gutgehen muss brauchst du einen Zahlschein, der vor Reha-Aufnahme ausgestellt wurde (und nicht nur irgendwann vorher, sondern spätestens am letzten Tag des Zeitraums, der noch auf dem letzten Zahlschein steht).

Wenn es dir reicht, dass es gutgehen müsste, kannst du machen was du willst. Wenn's dumm läuft ist dann allerdings sowohl dein Krankengeld wie auch deine Versicherung weg.

Gruß
Swantje

fredy2206
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Beitrag von fredy2206 » 28.07.2015, 12:43

Danke für die Aufklärung. Natürlich will ich nicht auf das Krankengeld verzichten. Was mache ich aber, wenn meine behandelnde Ärztin in Urlaub ist? Sie geht nämlich Mitte August und wenn ich dann ziemlich schnell weg muss?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.07.2015, 12:45

Hallo,
wenn es tatsächlich so kommt - sie hat bestimmt eine Vertretung.
Gruss
Czauderna

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