Moin, Moin,
ich habe keinen Sparte gefunden in der ich meinen Beitrag einordnen könnte.
Deswegen nahm ich diese.
Ich benötige ein Attest zur Vorlage beim Sozialamt meiner Stadt an welchen Krankheiten ich habe. Das Formblatt habe ich mir aus dem Bereich SGB II ausgedruckt.
[b]MEB Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfs für Ernährung[/b]
Diesen Antrag habe ich komplett ausgefüllt so das mein Arzt nur noch unterschreiben muss.
Was darf er für diese Unterschrift berechnen? Meine Krankenkasse konnte mir nichts dazu sagen. Die Kassenärztliche Vereinigung auch nicht.
LG Rolf
Kosten für ein Attest
Moderator: Czauderna
Hallo,
bei der Bescheinigung handelt es sich um ein Verlangen der Behörde nach § 62 SGB I. Die Kosten für die Bescheinigung werden damit gemäß § 65a SGB I erstattet.
Dafür werden in der Regel der 2,3fache Satz für das Ausstellen einer einfachen Bescheinigung nach der Gebührenordnung der Ärzte als angemessen betrachtet. Aktuell ergibt das 5,36 Euro.
Mehr als das würde ich nicht bezahlen.
bei der Bescheinigung handelt es sich um ein Verlangen der Behörde nach § 62 SGB I. Die Kosten für die Bescheinigung werden damit gemäß § 65a SGB I erstattet.
Dafür werden in der Regel der 2,3fache Satz für das Ausstellen einer einfachen Bescheinigung nach der Gebührenordnung der Ärzte als angemessen betrachtet. Aktuell ergibt das 5,36 Euro.
Mehr als das würde ich nicht bezahlen.
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- Registriert: 01.01.2015, 09:59
Moin, Moin vlac,
danke für die Antwort. Diese 5,36 hatte ich auch in meinem Gedächtnis aber die Anfrage bei der Kassenärtzlichen Vereinigung und der Barmer ergab keine Bestätigung des Betrages.
Beide erklärten sich als nicht zuständig. Der Betrag sei eine Privatleistung des Arztes und frei aushandelbar.
Entschuldige bitte meine verspätete Stellungnahme.
LG Rolf
danke für die Antwort. Diese 5,36 hatte ich auch in meinem Gedächtnis aber die Anfrage bei der Kassenärtzlichen Vereinigung und der Barmer ergab keine Bestätigung des Betrages.
Beide erklärten sich als nicht zuständig. Der Betrag sei eine Privatleistung des Arztes und frei aushandelbar.
Entschuldige bitte meine verspätete Stellungnahme.
LG Rolf