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freiwillig Rentner

Verfasst: 17.07.2015, 14:59
von silbermond
Auch Unfallrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung zählen zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Berücksichtigt wird der den Einkommensverlust ausgleichende Anteil der Unfallrente.

Kann mir das jemand erklären anhand von einem Beispiel? Laut Deutscher RV wird meine gesetzl. Unfallrente nicht verrechnet. Muss ich als Rentner und freiwilliges Mitglied Beitrag für die Unfallrente bezahlen ?

Verfasst: 17.07.2015, 16:53
von GerneKrankenVersichert
Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind beitragspflichtig.

https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... 122013.pdf

Seite 19
Die Einnahmen sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzugrenzen; eine die
beitragspflichtigen Einnahmen mindernde Berücksichtigung von Zwecksetzungen ein
zelner Einnahmen findet nicht statt, es sei denn, die Einnahmen werden wegen ihrer Zwecksetzung kraft einer gesetzlichen Regelung bei Bewilligung von einkommensabhängigen Sozialleistungen im gesamten Sozialrecht nicht als
Einkommen berücksichtigt
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... derung.pdf

§ 3 Abs. 1

Was damit genau gemeint ist, ist genauer hier erklärt

http://lexetius.com/2001,2057
[17] Unter Geltung des SGB V hat das Bundessozialgericht an dieser Rechtsprechung für die "Einnahmen zum Lebensunterhalt" in § 61 Abs 2 Nr 1 SGB V festgehalten und entschieden, daß die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung zu diesen Einnahmen gehöre, jedoch ergänzend darauf hingewiesen, daß der Teil, der der Grundrente nach dem BVG entspreche, weiterhin nicht dazu zähle
Übrigens danke für die Frage, war mir bisher so nicht bekannt.

Verfasst: 17.07.2015, 17:47
von Bully
Hallo ,

ergänzend zu seiner Antwort
https://www.jurion.de/Urteile/BSG/2001- ... KR-14_00-R

Gruß Bully

Verfasst: 17.07.2015, 18:12
von Bully
Hallo,

das Thema interessiert mich ja auch.

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/r ... itraege-an

Zitat :

In Ihrem Fall haben Sie sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung bereits für die Weiterführung als freiwillige Versicherung entschieden. Sie haben mir allerdings erklärt, dass Sie im Vorfeld von der Krankenversicherung nicht über die Konsequenzen aufgeklärt wurden. Ich würde Ihnen daher raten, bei der Krankenversicherung im Hinblick auf die unterlassene Aufklärung einen Antrag dahingehend zu stellen, dass Ihre Krankenversicherung als Pflichtversicherung weitergeführt wird. Sie haben Anspruch auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid, gegen den Sie dann Widerspruch bzw. Klage beim Sozialgericht einlegen können.

ich frage mich gerade, ob bei diesem Sachverhalt tatsächlich eine kleine
Aussicht auf Erfolg besteht, sprich Umwandlung in Pflichtversicherung


Oder gibt es dazu schon ein ähnliches Urteil ????

Gruß Bully

Verfasst: 17.07.2015, 18:25
von Czauderna
Hallo,
im Leistungsrecht kenne ich das schon, dass eine Leistung wegen fehlender oder falscher Beratung nach einem Gerichtsurteil dann trotzdem von der Kasse gezahlt werden muss, auch bei der Festsetzung der Beitragshöhe sind solche Fälle schon möglich, nicht aber was die Frage Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung angeht, also wenn beispielsweise jemand die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt hat, dann kann er dort nicht pflichtversichert werden, auch dann, wenn ihn die Kasse vor Rentenantragstellung nicht darauf hingewiesen hat - ich kann mir auch nicht vorstellen, das es schon solche Fälle gegeben hat, aber, wir kennen ja den Spruch von den Pferden und der Apotheke, was meinen die anderen Experten ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.07.2015, 16:44
von heinrich
gkv,

meinst Du denn jetzt ,

1.
dass die Unfallrente in voller Höhe in der freiwilligen Versicherung beitragspflichtig ist

oder

2.
dass die Unfallrente nicht in voller Höhe in der freiwilligen Versicherung beitragspflichtig ist.


Da die Beitragsberechnung in der freiwilligen Versicherung zu meinem Hauptberufsfeld gehört, würde mich die Antwort schon interessieren.

Verfasst: 18.07.2015, 18:45
von GerneKrankenVersichert
Hallo Heinrich,

ich meine, dass sie nicht in voller Höhe beitragspflichtig ist. Da mir das bisher nicht bekannt war. muss ich Montag mal nachschauen, ob ich bei uns irgendwas finde. Sicher bin ich mir nämlich nicht. Wie ist denn deine Einschätzung?

Verfasst: 18.07.2015, 19:05
von broemmel
Spontan kenne ich es so,dass die Grundrente frei ist. Abhängig vom Behinderungsgrad

Verfasst: 22.07.2015, 20:31
von heinrich
Eine Verletztenrente ist im Rahmen der freiwilligen Versicherung
zu 100 % beitragspflichtig. Dies ist sicher.