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Antritt einer genehmigten Maßnahme
Verfasst: 14.07.2015, 17:56
von Consono
Dem Patienten wurde eine Rehamaßnahme über die KK genehmigt.
Wie lange ist diese Genehmigung gültig?
Kann der Patient diese verschieben?
Welche Gründe werden anerkannt, ohne dass die Maßnahme
verfällt?
Re: Antritt einer genehmigten Maßnahme
Verfasst: 14.07.2015, 19:13
von Czauderna
Consono hat geschrieben:Dem Patienten wurde eine Rehamaßnahme über die KK genehmigt.
Wie lange ist diese Genehmigung gültig?
Kann der Patient diese verschieben?
Welche Gründe werden anerkannt, ohne dass die Maßnahme
verfällt?
Hallo,
grundsätzlich gil, dass die bewilligte Massnahme innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung angetreten werden muss - danach muss sie neu beantragt werden. Verschieben kann man nur, wenn es schon einen festen Termin für den Beginn gibt - die Gründe können vielschichtig sein, kommt eben auf den Eizelfall an und auf die Gesamtsituation, z.B. kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kasse bei jemand im Krankengeldbezug am möglichst schnellen Beginn der der Massnahme interessiert sein wird.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 16.07.2015, 15:00
von Consono
Gibt es einen entsprechenden Paragraphen im SGB V, der dies regelt?
Verfasst: 16.07.2015, 20:03
von GerneKrankenVersichert
§ 40 SGB V
(3) Die Krankenkasse bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen; die Krankenkasse berücksichtigt bei ihrer Entscheidung die besonderen Belange pflegender Angehöriger.
Du wirst also nicht umhin kommen, dich mit deiner Kasse auseinanderzusetzen. Und ohne weitere Infos kann dir hier auch nicht weitergeholfen werden.
Verfasst: 17.07.2015, 00:31
von Consono
Danke, das hilft mir schon sehr, da ich bei der Pflege meines demenzkranken Vaters mit eingebunden bin.