Antritt einer genehmigten Maßnahme
Verfasst: 14.07.2015, 17:54
Dem Patienten wurde eine Rehamaßnahme über die KK genehmigt.
Wie lange ist diese Genehmigung gültig?
Kann der Patient diese verschieben?
Welche Gründe werden anerkannt, ohne dass die Maßnahme
verfällt?
Wie lange ist diese Genehmigung gültig?
Kann der Patient diese verschieben?
Welche Gründe werden anerkannt, ohne dass die Maßnahme
verfällt?