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Als Grenzgänger Azubi - Familienversicherung möglich?

Verfasst: 04.07.2015, 19:39
von riodejan
Hallo Leute,

ich fange im August eine Ausbildung in der Schweiz an. Daher schaue ich wie ich mich am besten versichern kann. Momentan bin ich über die gesetzliche Familienversicherung versichert und muss daher nichts zahlen. Wenn ich mich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheide müsste ich eine Zusatzversicherung für die Schweiz abschließen, da mein Arbeitgeber verlangt dass ich dort natürlich auch versichert bin.

Ich habe gelesen, dass man sofern man in einer Ausbildung ist, bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben kann. Wie sieht das aber aus, wenn man die Ausbildung in der Schweiz macht? Kann ich eine sogenannte "Zusatversicherung für die Schweiz" auch in die gesetzliche Familienversicherung einbinden?

Da ich im ersten Lehrjahr sehr wenig verdiene will ich natürlich bei der Versicherung ein wenig sparen und nicht überteuert Geld zahlen, was habe ich für Möglichkeiten?

Ich weiß, dass ich das am besten bei meiner Krankenkasse selbst nachfrage, aber ich vielleicht weiß dass ja einer hier und kann mir da eventuell weiterhelfen.


Liebe Grüße,
riodejan

Verfasst: 06.07.2015, 14:44
von urson
Hallo riodejan,

hast du schon einen Arbeitsvertrag unterschrieben? Stehen dort irgendwelche gesetzlichen Grundlagen drin, nach denen dich der Arbeitgeber dort anstellt. also nach schweizerischem Recht oder nach deutschem Recht? für mich klingt es eher so, dass du in der Schweiz versichert werden musst.

aus der Familienversicherung scheidet man aus, sobald man eine Berufsausbildung beginnt und Entgelt verdient. das kannst du auch im SGB V nachlesen. § 5 Abs. 1 Nr. 1 "zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind" der geringe Verdienst der Ausbildung ist unterheblich. die Tatsache ansich, dass du in deiner Berufsausbildung Entgelt verdienst, zählt.

Verfasst: 06.07.2015, 19:57
von heinrich
urson,

arbeitest Du bei einer KK, bei einer schweizer KK.

Gilt in der Schweiz auch das SGB V ?


Wahrscheinlich wirst Du richtig liegen, dass eine Ausbildung in der Schweiz auch zur dortigen Versicherungspflicht führt; jedoch kann dies niemals im SGB V stehen.

Re: Als Grenzgänger Azubi - Familienversicherung möglich?

Verfasst: 07.07.2015, 08:09
von Bully
riodejan hat geschrieben:
mein Arbeitgeber verlangt dass ich dort natürlich auch versichert bin.




Hallo riodejan,

ich kann mir nicht vorstellen, das es so in Deinem Ausbidungsvertrag steht
ODER ???????

das würde,meiner Meinung nach, auch gegen das bilaterale Abkommen verstoßen, denn da wird Dir ein Optionsrecht eingeräumt.

solltest du Dich für eine deutsche KV entscheiden, gilt das SGB

sollte es eine deutsche KV sein, so laß Dir von dieser schriftlich bestätigen, das sie, auch für die Krankheitskosten in der Schweiz aufkommt.

Gruß Bully

Verfasst: 07.07.2015, 21:50
von GerneKrankenVersichert
Soweit ich weiß, muss ein Arbeitnehmer in der Schweiz sich auch bei einer Schweizer Krankenversicherung versichern. Eine Familienversicherung in D ist dann nicht möglich.

Was bedeutet eigentlich "sehr wenig" verdienen in der Schweiz? Selbst wenn es keine obligatorische Versicherung in der Schweiz gäbe, liegt die Einkommensgrenze für die Familienversicherung bei 405,-- € monatlich.

Verfasst: 08.07.2015, 07:30
von Bully
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Selbst wenn es keine obligatorische Versicherung in der Schweiz gäbe, liegt die Einkommensgrenze für die Familienversicherung bei 405,-- € monatlich.
Hallo GKV,

demnach, wäre ja tatsächlich eine Fami möglich, vorausgesetzt er bleibt innerhalb der Einkommensgrenze.

schau mal,
Zitat :
Einige Spezialabkommen, zum Beispiel zwischen der Schweiz und Deutschland, bzw. zwischen der Schweiz und Frankreich,
ermöglichen es aber, eine Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz zu erlangen


http://www.krankenversichert.ch/downloads/ggkvg.pdf

http://www.krankenversichert.ch/pflicht ... ng_kvg.htm

http://www.krankenversichert.ch/gkvgg.htm

Gruß Bully

Verfasst: 08.07.2015, 10:56
von GerneKrankenVersichert
Das ist wirklich ein spannender Fall, den wahrscheinlich niemand, der ihn nicht schon hatte, einfach mal so entscheiden könnte.

Aufgrund deiner Infos stellt sich mir die Frage, wie sich eine Befreiung von der KV-Pflicht in der Schweiz auf die FV in D auswirkt, d. h., ob die Befreiuung aufgrund der zwischenstaatlichen Regelungen auch nach D wirkt und damit die FV ausschließt.

Verfasst: 08.07.2015, 11:23
von Bully