Einladung Krankenkasse
Verfasst: 03.07.2015, 19:59
Bin seit dem 20.5.15 im Bezug von KG.
Da ich am Anfang von der SB dumm angemacht wurde,sie haben wohl keine ALG Ansprüche und versucht wurde mich in die KGFalle zu locken.
AG hat mich während der krankheit gekündigt.
Was ich erfolgreich abgewehrt habe bin ich skeptisch eingestellt.
Sie ruft einmal die Woche an Fest und Handy erkundigt sich machen Sie jetzt diese Behandlung dies oder jenes und will Diagnosen wissen,deshalb habe ich diese Nummern gesperrt.
Jetzt hat mir die Sachbearbeiterin einen Brief geschickt vom 29.6 und am 3.7.15 angekommen ist.
Einladung zum Beratungsgespräch um mit mir gemeinsam zu überlegen welche rechtliche Hifen oder soziale Hilfen notwendig sind.Ich solle bitte anrufen.Ist keine Belehrung dabei muß ich darauf reagieren,wenn Sie die Diagnosen wissen will kann se doch den arzt kontaktieren?
Es sind mehrere Diagnosen heute ist noch eine dazugekommen die noch nicht bekannt sind,soll man das mitteilen?
Wie verhalte ich mich richtig?
P.S ist eigentlich irellevant ich habe Anspruch auf 720 Tage ALG.!
Da ich am Anfang von der SB dumm angemacht wurde,sie haben wohl keine ALG Ansprüche und versucht wurde mich in die KGFalle zu locken.
AG hat mich während der krankheit gekündigt.
Was ich erfolgreich abgewehrt habe bin ich skeptisch eingestellt.
Sie ruft einmal die Woche an Fest und Handy erkundigt sich machen Sie jetzt diese Behandlung dies oder jenes und will Diagnosen wissen,deshalb habe ich diese Nummern gesperrt.
Jetzt hat mir die Sachbearbeiterin einen Brief geschickt vom 29.6 und am 3.7.15 angekommen ist.
Einladung zum Beratungsgespräch um mit mir gemeinsam zu überlegen welche rechtliche Hifen oder soziale Hilfen notwendig sind.Ich solle bitte anrufen.Ist keine Belehrung dabei muß ich darauf reagieren,wenn Sie die Diagnosen wissen will kann se doch den arzt kontaktieren?
Es sind mehrere Diagnosen heute ist noch eine dazugekommen die noch nicht bekannt sind,soll man das mitteilen?
Wie verhalte ich mich richtig?
P.S ist eigentlich irellevant ich habe Anspruch auf 720 Tage ALG.!