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Krankengeld und Gehalt

Verfasst: 02.07.2015, 10:29
von Christine24
Hallo,

Ihr habt mir bei vorstehenden Problemen und Fragen (vorherigen Ausführungen unter Kündigung und Krankengeld) geholfen.
Es ist alles von Seiten meiner Krankenkasse zu meiner Zufriedenheit geschehen.
Bin seit 9.6.15 nicht mehr in Krankengeldbezug. Ich war jetzt auch 14 Tage in Urlaub, deshalb schreibe ich auch verspätet. Muß mich ab 9.6.15 auch wieder freiwillig versichern.
Jetzt habe ich vom 28.4.15-02.05.15 Krankengeld und Arbeitslohn bekommen. Der Krankenkasse hatte ich das schon geschrieben, dass ich bis 2.5.15 Gehalt bekomme.
Der Arbeitsgeber hat sich nicht automatisch gemeldet, wie das normalerweise der Fall ist.
Ich glaube ich sollte bzw. muß mich dann beim Arbeitgeber melden und den erhaltenen Lohn zurückzahlen, wollte es aber nochmal bestätigt haben.

Gruß Christine

Verfasst: 02.07.2015, 10:34
von Czauderna
Hallo,
ja, wird wohl das Beste sein - ich kenne es so aus der Praxis, dass wir in dem Fall, wo uns der oder die Versicherte mitgeteilt hat, dass Arbeitsentgelt gezahlt wurde, (erst mal) kein Krankengeld zur Auszahlung gebracht haben. In deinem Fall nehme ich an, dass der Arbeitgeber irrtümlich das Gehalt gezahlt hat und dir wirklich Krankengeld zustand, deshalb wird das Arbeitsentgelt zurückzuzahlen sein.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.07.2015, 14:39
von Christine24
Hallo Czauderna,
vielen Dank für Deinen Rat.
Hiermit habe ich ca. 5 Tage Krankengeld und Lohn bekommen, da ich keine Krankmeldung an den Arbeitgeber geschickt habe, da ich freigestellt war.
Zum 02.05.15 wurde ich gekündigt.
Mache ich mich strafbar, wenn ich dem Arbeitgeber dies nicht melde, denn ich wurde ab dem 20.04.15 ja freigestellt.
Gruß
Christine

Verfasst: 03.07.2015, 13:18
von Czauderna
Christine24 hat geschrieben:Hallo Czauderna,
vielen Dank für Deinen Rat.
Hiermit habe ich ca. 5 Tage Krankengeld und Lohn bekommen, da ich keine Krankmeldung an den Arbeitgeber geschickt habe, da ich freigestellt war.
Zum 02.05.15 wurde ich gekündigt.
Mache ich mich strafbar, wenn ich dem Arbeitgeber dies nicht melde, denn ich wurde ab dem 20.04.15 ja freigestellt.
Gruß
Christine
Hallo ,
ich bin kein Jurist, von daher kann ich diese Frage nicht beantworten. Ich denke, wenn hier nicht Kasse und Arbeitgeber gleichermaßen schlafen, dann passiert nix, aber es müsste dem Arbeitgeber auffallen, denn er hat doch der Kasse eine Verdienstbescheinigung übermittelt und auf der steht doch drinnen seit wann du arbeitsunfähig bist - dann muss die Krankenkasse doch diese Mitteilung zugrunde gelegt haben um die das Krankengeld zu berechnen und dort muss stehen bis wann der Arbeitgeber Gehalt gezahlt hat, also muesste es auch der Kasse auffallen. Ich bin sicher, einer von den beiden wird es merken und dann musst du zurückzahlen, egal an wen, denn doppelt geht nicht, das weißt du sicher auch .
Gruss
Czauderna