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Mitgliedschaft storniert nach Arbeitsgerichtsverfahren

Verfasst: 01.07.2015, 13:23
von Die_Kleine
Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Wir sind seit Jahren in einer privaten Kasse. Meinem Mann wurde fristlos gekündigt und er hat sofort Arbeitslosengeld beantragt. Das Arbeitsamt hat ihm gesagt, er muss sich eine gesetzliche Kassen suchen. Das haben wir dann auch gemacht und er wurde in einer gesetzlichen Kasse ab dem Tag nach der Kündigung versichert. Nun hat die Firma die Kündigung zurücknehmen müssen. Da die gesetzliche Kasse gesagt hat, dass wir uns nun rückwirkend wieder bei der privaten Kasse melden müssen, haben wir uns dort gemeldet. Die private Kasse hat uns nun mitgeteilt, dass wir viel mehr Beiträge zahlen müssen, weil der alte Vertrag nicht mehr gilt. Das Arbeitsamt hat uns aber den Tipp gegeben, dass die gesetzliche Kasse die Mitgliedschaft gar nicht zurücknehmen darf. Wie ist es denn nun?
Danke für Eure Mühe!

Verfasst: 01.07.2015, 14:12
von GerneKrankenVersichert
Ich gehe davon aus, dass dein Mann seit mindestens 5 Jahren bei seiner PKV ist. Dann ist die PKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V verplichtet, den Vertrag zu den alten Konditionen fortzuführen und die Altersrückstellungen wieder gutzuschreiben.

Die Agentur für Arbeit bezieht sich wahrscheinlich auf den 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, der besagt, dass die Versicherungspflicht aufgrund des ALG-Bezuges auch dann bestehen bleibt, wenn die Leistung zurückgefordert wird. Bei eurer Konstellation besteht jedoch das Beschäftigungsverhältnis und damit die Versicherungsfreiheit weiter und die Versicherungspflicht als ALG-Bezieher tritt nicht ein (§ 6 Abs. 3 SGB V).