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wieder Probleme

Verfasst: 30.06.2015, 06:59
von traene1
mein Kind hat im selben Betrieb eine Lehre begonnen, ist jetzt nach knapp einem Jahr mit den Nerven fertig und seit 6 Wochen krank.
Er soll nun Krankengeld bekommen und wurde von der KK angeschrieben, das eine Auszahlung nicht möglich wäre, weil er in 2011 Lücken hätte.

Ist das möglich, das die so verfahren?

Außerdem hatte er in der Jugend, vor 7 Jahren, Kontakt zu Drogen...die Dame meinte, er müsse eine Bescheinigung von einem Arzt bringen, das er Drogenfrei ist...(das meinte die allerdings in einem Telefonat)kann das sein? Auf Nachfrage meines Sohnes, meinte Sie dann, es läge ein Eintrag bei der KK vor....?!

Re: wieder Probleme

Verfasst: 30.06.2015, 16:49
von Czauderna
traene1 hat geschrieben:mein Kind hat im selben Betrieb eine Lehre begonnen, ist jetzt nach knapp einem Jahr mit den Nerven fertig und seit 6 Wochen krank.
Er soll nun Krankengeld bekommen und wurde von der KK angeschrieben, das eine Auszahlung nicht möglich wäre, weil er in 2011 Lücken hätte.

Ist das möglich, das die so verfahren?

Nein, das ist nicht möglich - was sollen das für Lücken sein ?.
Es kann allenfalls so sein, dass die Kasse wissen will, ob es anrechenbare Vorerkrankungen gibt, die auf die Gesamtleistungsdauer angerechnet werden könnten - theoretisch könnte ja schon wegen dieser Diagnose eine sog. "Aussteuerung" stattgefunden haben (bei einer anderen Kasse) - nur diesen Grund kann ich mir vorstellen, wenn die Kasse hier von "Lücken" spricht - mein Rat, einfach mal anrufen und fragen.


Außerdem hatte er in der Jugend, vor 7 Jahren, Kontakt zu Drogen...die Dame meinte, er müsse eine Bescheinigung von einem Arzt bringen, das er Drogenfrei ist...(das meinte die allerdings in einem Telefonat)kann das sein? Auf Nachfrage meines Sohnes, meinte Sie dann, es läge ein Eintrag bei der KK vor....?!

Was für ein Eintrag ? - wie kommt er dahin ? - was die Kasse mit einer ärztlichen Bescheinigung anfangen will, weiss ich nicht, denn selbst wenn er Drogenabhängig wäre, wäre dies kein Grund eine Krankengeldzahlung zu verweigern.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.06.2015, 22:50
von traene1
Er hat Lücken in denen er nicht gearbeitet hatte, und eben nicht Familienversichert war.
Da der Vater mehr verdient wie ich, sich aber nicht drum kümmert hat er in 2013 3 Monate und 1en Monat in 2014...deswegen kann sie das Krankengeld nicht bearbeiten....

mit den Drogen war es so, das er Mariuhana konsumiert hat, das auch seinem Arzt gesagt hat, das es so in der Vergangenheit war und er jetzt zuerst in eine Drogenmaßnahme soll, sonst würden sie ihm auch kein Krankengeld bezahlen...

Darf der Arzt überhaupt mit der KK über so etwas reden?
Darf die SB so etwas von meinem Sohn verlangen?

Danke dir @czauderna

Verfasst: 01.07.2015, 07:14
von broemmel
Ruf mal bei der Kasse an und verlange einen Rechtsmittel fähigen Bescheid über diese Aussagen.

Ich glaube das Problem erübrigt sich dann.

Definitiv darf die Kasse weder das Krankengeld streichen noch einen Drogentest verlangen.

Verfasst: 01.07.2015, 07:25
von Czauderna
traene1 hat geschrieben:Er hat Lücken in denen er nicht gearbeitet hatte, und eben nicht Familienversichert war.
Da der Vater mehr verdient wie ich, sich aber nicht drum kümmert hat er in 2013 3 Monate und 1en Monat in 2014...deswegen kann sie das Krankengeld nicht bearbeiten....

Richtig ist, das Versicherungsverhältnis für die fehlenden Zeiträume muss geklärt werden und er wird ggf. um eine Nachzahlung für diese Zeiten nicht herum kommen - wobei ich mich frage, wie er dann zu einer Mitgliedschaft gekommen ist ohne das die fehlenden Zeiten schon damals geklärt wurden.
Ich nehme an, er wurde erst mit Aufnahme der Beschäftigung wieder selbst Mitglied, und wenn dies so ist hätte schon damals die Kasse tätig werden müssen. Wie auch immer, mit dem Krankengeldanspruch hat das nichts zu tun und kann deshalb nicht zu einer Verzögerung bzw. zu einer Ablehnung führen.


mit den Drogen war es so, das er Mariuhana konsumiert hat, das auch seinem Arzt gesagt hat, das es so in der Vergangenheit war und er jetzt zuerst in eine Drogenmaßnahme soll, sonst würden sie ihm auch kein Krankengeld bezahlen...

Darf der Arzt überhaupt mit der KK über so etwas reden?
Darf die SB so etwas von meinem Sohn verlangen?

Die Kasse will kein Krankengeld zahlen wegen seiner "Drogen-Vergangenheit", und das bei dieser Diagnose - meiner Meinung geht das gar nicht. Diese Diagnose hat nichts mit Drogen zu tun, jedenfalls nicht nach der Schilderung von dir, deshalb ist die Forderung nach einer "Maßnahme" Unsinn und die Krankengeldverweigerung erst recht -
man stelle sich mal vor, dein Sohn hätte sich ein Bein gebrochen - würde die Kasse da auch ablehnen weil er in der Vergangenheit eine "Drogen-Geschichte" gehabt hätte - natürlich nicht !
Ob der Arzt mit der Kasse darüber reden darf - ich meine in diesem Fall - nein, darf er nicht - was er muss ist eine standardisierte "Arztanfrage" ausfüllen, die er von der Kasse erhält und meines Wissens nach wird da nicht nach Drogensucht gefragt sondern nach der aktuellen Erkrankung und ihrer Vorgeschichte - ich könnte mir allenfalls vorstellen, wenn die aktuelle Erkrankung tatsächlich mit der Drogenvergangenheit in Verbindung steht, dass der Arzt dies der Kasse auf dem Weg mitgeteilt hat - ansonsten fände ich das schon sehr merkwürdig.

Danke dir @czauderna
Natürlich wäre hier der beste Weg, mit dem Arzt selbst zu sprechen um die Sache zu klären - nur so, kann es eine Klärung geben - hier im Forum
können nur Vermutungen angestellt werden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 01.07.2015, 08:32
von Bully
Hallo traene1
traene1 hat geschrieben: Darf der Arzt überhaupt mit der KK über so etwas reden?
ich kann mir schwer vorstellen,(aber ich möchte es auch nicht ausschliessen) das er das gemacht hat, wenn ich so an den
§ 203 STGB denke.
https://www.jurion.de/Gesetze/StGB-1/203

das würde ich erst einmal mit dem Doc abklären
broemmel hat geschrieben:
Definitiv darf die Kasse weder das Krankengeld streichen noch einen Drogentest verlangen.
@ broemmel, könnte es denn sein das die Ma auf die Mitwirkungspflicht hinaus will ??????????
traene1 hat geschrieben:
mit den Drogen war es so, das er Mariuhana konsumiert hat, das auch seinem Arzt gesagt hat, das es so in der Vergangenheit war und er jetzt zuerst in eine Drogenmaßnahme soll, sonst würden sie ihm auch kein Krankengeld bezahlen...
die Dame meinte, er müsse eine Bescheinigung von einem Arzt bringen, das er Drogenfrei ist...(das meinte die allerdings in einem Telefonat)
traene1 hat geschrieben:
Darf die SB so etwas von meinem Sohn verlangen?
tja, konsumiert Sohnemann noch Mariuhana ?????

§ 63 Heilbehandlung
Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.

schriftlicher Bescheid , ja sicher ( § 66 Abs. 3 SGB I.)
aber war dieses Telefonat, schon ein Wink mit dem Zaunpfahl ????
http://www.finkenbusch.de/?p=997

eventuell,sagt Sie sich; Ok gib mir das Attest und die Maßnahme ist überflüssig, und KRG wird überwiesen


ich habe das so im Kopf, ???????

§ 66 Folgen fehlender Mitwirkung
(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.

tjaaaa, kommt jetzt die schriftliche Aufforderung bezügl. der Maßnahme
und darf die KK das KRG bis zum Antritt dieser Maßnahme einfrieren ?????

bekäme Sie im Streitfall Recht ???????

@ traene1
in der Hoffnung, das nach Abgabe der Bescheinigung wieder KRG gezahlt wird, und Ihr ein eventuelles Widerspruchs/ Klageverfahren aus dem Weg geht, würde ich es mir überlegen.

Danach kann man immer noch, diese Einträge in der Akte schwärzen oder löschen lassen, damit sie Sohnemann nicht irgendwann nochmals um die Ohren fliegen.

Gruß Bully

Verfasst: 01.07.2015, 12:33
von GerneKrankenVersichert
Ihr macht doch mit dieser Krankenkasse seit Jahren die unglaublichsten Erfahrungen . Da frage ich mich, warum ihr nicht wechselt.

Verfasst: 02.07.2015, 12:21
von urson
traene1 hat geschrieben:Er hat Lücken in denen er nicht gearbeitet hatte, und eben nicht Familienversichert war.
Da der Vater mehr verdient wie ich, sich aber nicht drum kümmert hat er in 2013 3 Monate und 1en Monat in 2014...deswegen kann sie das Krankengeld nicht bearbeiten....
ist der Vater oder bist du privat versichert??? oder warum ist dann keine Familienversicherung über dich möglich? oder ist dein Sohn schon über 23 zu diesem Zeitpunkt gewesen? eine Familienversicherung kann man auch rückwirkend noch herstellen.

Verfasst: 04.07.2015, 11:23
von traene1
Danke für eure Antworten.

Ich bin selbständig und über meinen 2. Ehemann familienversichert.
Mein Exmann weigert sich, ihn in die Familienversicherung zu nehmen.
Wie sollen wir dann weiter vorgehen?

Mein 2.Mann wollte ihn in die Familienversicherung nehmen, aber da stellt sich die AOK quer.....

wir können meinen Ex ja nicht zwingen?!

Verfasst: 04.07.2015, 11:30
von Czauderna
traene1 hat geschrieben:Danke für eure Antworten.

Ich bin selbständig und über meinen 2. Ehemann familienversichert.
Mein Exmann weigert sich, ihn in die Familienversicherung zu nehmen.
Wie sollen wir dann weiter vorgehen?

Mein 2.Mann wollte ihn in die Familienversicherung nehmen, aber da stellt sich die AOK quer.....

wir können meinen Ex ja nicht zwingen?!
Hallo,
wenn der Anspruch auf Familienversicherung besteht dann kann sich der Vater nicht weigern. Die Familienversicherung tritt lt. Gesetz in Kraft und nicht lt. Willenserklärung, d.h., der Sohn kann auch ohne die Einverständnis bzw. die Mitwirkung des Vaters in dessen Familienversicherung, dies auch rückwirkend.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.07.2015, 12:41
von traene1
also müsste man der Versicherung sagen, das sich der Vater weigert?

Ich weiss wirklich nicht, wie ich da vorgehen soll.

Verfasst: 04.07.2015, 13:14
von broemmel
Der Sohnemann soll sich einfach direkt an die Kasse vom Ex Mann wenden.

Er ist ja über 15 und kann alles selbst beantragen

Verfasst: 04.07.2015, 18:17
von traene1
das hat er doch, sie meinten dann, der vater muss den familienbogen ausfüllen und unterschreiben.

Verfasst: 04.07.2015, 22:43
von broemmel
http://www.haufe.de/oeffentlicher-diens ... 04022.html

Das sollen sich die SB von der Kasse mal durchlesen.

Verfasst: 06.07.2015, 08:31
von traene1
mein Sohn ist aber 22 , greift das dann trotzdem?!