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Einnahmen freiwillig gesetzlich Versichert
Verfasst: 26.06.2015, 20:39
von marianne
Guten Abend , ich habe nur eine kurze Frage zum Thema freiwillig gesetzlich versichert. Die Krankenkasse möchte von mir eine Aufstellung meiner Einnahmen um den Beitrag zu berechnen.
Meine Frage ist: meine Eltern haben mich finanziell unterstützt. Zählt diese freiwillige Unterstützung mit zu den beitragspflichtigen Einnahmen ?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Marianne
Re: Einnahmen freiwillig gesetzlich Versichert
Verfasst: 27.06.2015, 09:24
von Bully
marianne hat geschrieben: meine Eltern haben mich finanziell unterstützt. Zählt diese freiwillige Unterstützung mit zu den beitragspflichtigen Einnahmen ?
Hallo
schau mal
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/240.html
(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt.
Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt;
ebenso gilt die Unterstützung in Naturalien als sog. geldwerte Einnahmen.
Demnach wäre dann auch die Unterstützung Deiner Eltern mit zu berücksichtigen
Gruß Bully
Verfasst: 27.06.2015, 17:31
von marianne
Vielen Dank für die Antwort, vielleicht hat ja noch jemand eine Antwort?
Marianne
Verfasst: 28.06.2015, 11:50
von marianne
Hallo, also ich habe mal in Googel recherchiert. Dieser Spitzenverband hat einen Katalog aufgestellt was nun eine beitragspflichtige Einnahme ist oder nicht. Etwaige Unterhaltsleistungen von Eltern an ihre Kinder habe ich in der Aufzählung nicht gefunden. Lediglich Unterhaltsleistungenvon geschiedenen Ehepartnern, Unterhaltsleistungen von Ämtern usw. Weiterhin gab es da den Begriff des Gesamteinkommens, da wurde sogar die finanzielle Unterstützung des Kindes durch die Eltern als beitragspflichtige Einnahme verneint.
Was ist denn nun richtig ?
Marianne
Verfasst: 28.06.2015, 12:04
von broemmel
Beitragsplichtig sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt.
Aus den Unterhaltsleistungen wird doch Dein Lebensunterhalt bestritten. Daher folgt: Beitragspflichtig
Verfasst: 29.06.2015, 07:25
von heinrich
der Beitrag wird midnestens aus der MINDESTbemessungsgrrenze von
mtl. 945 EUR berechnet.
Liegt denn die Untrerstützung darüber ?
Darunter ist der Beitrag eh gleich, egal wie hoch Einnahmen vorliegen.
Verfasst: 30.06.2015, 17:04
von marianne
hallo, der betrag liegt drunter.
marianne