Hallo,
nach langer abstinenz habe ich mal wieder eine Frage.
Wie sieht es bei einer Kündigung der Krankenkasse aus, wenn die Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben abfotografiert ist bzw. über das Smartphone eingegeben (unterschrieben) wurde. Müssen Krankenkassen auch solche Kündigungen akzeptieren?
Schonmal danke für eure Antworten.
Kündigung der Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Re: Kündigung der Krankenkasse
Hallo,Lohnbuchhalter hat geschrieben:Hallo,
nach langer abstinenz habe ich mal wieder eine Frage.
Wie sieht es bei einer Kündigung der Krankenkasse aus, wenn die Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben abfotografiert ist bzw. über das Smartphone eingegeben (unterschrieben) wurde. Müssen Krankenkassen auch solche Kündigungen akzeptieren?
Schonmal danke für eure Antworten.
Eine Kuendigung per FAX oder per d-Mail wird meines Wissens nach schon anerkannt - bei beiden kann man nicht erkennen ob die Unterschrift echt ist oder nicht, soweit es überhaupt eine gibt. Es sollte da eigentlich kein Problem geben - eigentlich und meiner Meinung nach.
Gruß
Czauderna
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Hallo Lohnbuchhalter,
ich würde mir eher die Frage stellen,
" wie kann ich meine Kündigung im Streitfall nachweisen "
eine abfotografierte Unterschrift, mit einer elektronischen Signatur rechtlich gleichzustellen, das dürfte schwierig werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126a.html
ich persönlich, würde doch die sichere Variante bevorzugen
" Einschreiben mit Rückschein "
Gruß Bully
ich würde mir eher die Frage stellen,
" wie kann ich meine Kündigung im Streitfall nachweisen "
eine abfotografierte Unterschrift, mit einer elektronischen Signatur rechtlich gleichzustellen, das dürfte schwierig werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126a.html
ich persönlich, würde doch die sichere Variante bevorzugen
" Einschreiben mit Rückschein "
Gruß Bully