Arbeitsunfall - Verletztengeld

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Moderator: Czauderna

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Tessa
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Arbeitsunfall - Verletztengeld

Beitrag von Tessa » 24.06.2015, 16:27

Sehr geehrte Experten,

ich bin heute - Mittwoch - vor meiner Arbeit auf einer Treppe gestürzt und habe Schmerzen in der Schulter und am Knie. Ich konnte erst für Montag einen Termin bei einem Durchgangsarzt vereinbaren. Ist der Durchgangsarzt die richtige Adresse?

Was muss ich beachten, damit der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird?
Kann es da Schwierigkeiten geben?
Noch halte ich die Schmerzen aus, sollte es schlimmer werden benötige ich eine AU-Bescheinigung. Erhalte ich dann Verletztengeld?


Grüße - Tessa

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.06.2015, 17:01

Hallo,
Wieso musst du mit dem D-Arzt einen Termin vereinbaren, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, handelt sich um einen Notfall - ich kenne es so, dass bei uns der Durchgangsarzt seinen Sitz im Krankenhaus hat und da benötigt man keinen Termin, wohlgemerkt, es geht um einen Unfall nicht um eine Berufserkrankung.
Gruß
Czauderna

Tessa
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Beitrag von Tessa » 25.06.2015, 11:23

Hallo Czauderna,

ich moechte nicht ins Krankenhaus gehen.

Der Durchgangsarzt ist der Orthopaede, der mich
auch sonst behandelt. Ich bin in der Arbeit gestuerzt und
habe Schmerzen in der Schulter und im Knie.

Gruesse - Tessa

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.06.2015, 11:52

Hallo,
Na, dann ist ja alles klar - wenn er D-Arzt ist dann erstellt er auch den Bericht für die Berufsgenossenschaft. verletztengeld erhältst du dann ggf. auch, nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Gruß
Czauderna

Tessa
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Verletztengeld

Beitrag von Tessa » 26.06.2015, 11:50

Hallo Czauderna,

vielen Dank für Deine Antwort.

Wieso erst nach Ablauf der Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber?
Wo ist das gesetzlich geregelt?

Grüsse - Tessa

Czauderna
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Re: Verletztengeld

Beitrag von Czauderna » 26.06.2015, 12:28

Tessa hat geschrieben:Hallo Czauderna,

vielen Dank für Deine Antwort.

Wieso erst nach Ablauf der Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber?
Wo ist das gesetzlich geregelt?

Grüsse - Tessa
Hallo,
Es nennt sich EFZG (entgeltfortzahlungsgesetz) und dort der § 3.
In der Regel sind das sechs Wochen.
Gruß
Czauderna

Tessa
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Verletzengeld

Beitrag von Tessa » 26.06.2015, 15:32

Hallo,

ich habe gedacht, dass man als Arbeitnehmer bei AU durch einen Arbeitsunfall
seit dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld bezieht,
s. § 46 (1) SGB 7.

Irre ich mich?

Grüße - Tessa

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.06.2015, 16:18

Hallo,
Da geht es um den Anspruchsbeginn - während das Krankengeld mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung beginnt ( ausgenommen Krankenhaus) während eben bei einem Arbeitsunfall schon vom ersten Tag an der Anspruch besteht.
Der Anspruch ruht aber, solange Arbeitsentgelt gezahlt wird, meines Wissens nach.
Gruß
Czauderna

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