Arbeitsunfall - Verletztengeld
Moderator: Czauderna
Arbeitsunfall - Verletztengeld
Sehr geehrte Experten,
ich bin heute - Mittwoch - vor meiner Arbeit auf einer Treppe gestürzt und habe Schmerzen in der Schulter und am Knie. Ich konnte erst für Montag einen Termin bei einem Durchgangsarzt vereinbaren. Ist der Durchgangsarzt die richtige Adresse?
Was muss ich beachten, damit der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird?
Kann es da Schwierigkeiten geben?
Noch halte ich die Schmerzen aus, sollte es schlimmer werden benötige ich eine AU-Bescheinigung. Erhalte ich dann Verletztengeld?
Grüße - Tessa
ich bin heute - Mittwoch - vor meiner Arbeit auf einer Treppe gestürzt und habe Schmerzen in der Schulter und am Knie. Ich konnte erst für Montag einen Termin bei einem Durchgangsarzt vereinbaren. Ist der Durchgangsarzt die richtige Adresse?
Was muss ich beachten, damit der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird?
Kann es da Schwierigkeiten geben?
Noch halte ich die Schmerzen aus, sollte es schlimmer werden benötige ich eine AU-Bescheinigung. Erhalte ich dann Verletztengeld?
Grüße - Tessa
Hallo,
Wieso musst du mit dem D-Arzt einen Termin vereinbaren, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, handelt sich um einen Notfall - ich kenne es so, dass bei uns der Durchgangsarzt seinen Sitz im Krankenhaus hat und da benötigt man keinen Termin, wohlgemerkt, es geht um einen Unfall nicht um eine Berufserkrankung.
Gruß
Czauderna
Wieso musst du mit dem D-Arzt einen Termin vereinbaren, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, handelt sich um einen Notfall - ich kenne es so, dass bei uns der Durchgangsarzt seinen Sitz im Krankenhaus hat und da benötigt man keinen Termin, wohlgemerkt, es geht um einen Unfall nicht um eine Berufserkrankung.
Gruß
Czauderna
Verletztengeld
Hallo Czauderna,
vielen Dank für Deine Antwort.
Wieso erst nach Ablauf der Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber?
Wo ist das gesetzlich geregelt?
Grüsse - Tessa
vielen Dank für Deine Antwort.
Wieso erst nach Ablauf der Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber?
Wo ist das gesetzlich geregelt?
Grüsse - Tessa
Re: Verletztengeld
Hallo,Tessa hat geschrieben:Hallo Czauderna,
vielen Dank für Deine Antwort.
Wieso erst nach Ablauf der Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber?
Wo ist das gesetzlich geregelt?
Grüsse - Tessa
Es nennt sich EFZG (entgeltfortzahlungsgesetz) und dort der § 3.
In der Regel sind das sechs Wochen.
Gruß
Czauderna
Verletzengeld
Hallo,
ich habe gedacht, dass man als Arbeitnehmer bei AU durch einen Arbeitsunfall
seit dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld bezieht,
s. § 46 (1) SGB 7.
Irre ich mich?
Grüße - Tessa
ich habe gedacht, dass man als Arbeitnehmer bei AU durch einen Arbeitsunfall
seit dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld bezieht,
s. § 46 (1) SGB 7.
Irre ich mich?
Grüße - Tessa
Hallo,
Da geht es um den Anspruchsbeginn - während das Krankengeld mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung beginnt ( ausgenommen Krankenhaus) während eben bei einem Arbeitsunfall schon vom ersten Tag an der Anspruch besteht.
Der Anspruch ruht aber, solange Arbeitsentgelt gezahlt wird, meines Wissens nach.
Gruß
Czauderna
Da geht es um den Anspruchsbeginn - während das Krankengeld mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung beginnt ( ausgenommen Krankenhaus) während eben bei einem Arbeitsunfall schon vom ersten Tag an der Anspruch besteht.
Der Anspruch ruht aber, solange Arbeitsentgelt gezahlt wird, meines Wissens nach.
Gruß
Czauderna